Verbot des Niggerjazz. Teil einer auf der Intendantentagung am 12. Oktober 1935 gehaltenen Rede.Autor: Hadamovsky, Eugen |
AbstractMit der Gründung der Reichsrundfunkkammer im Juli 1933 wurde eine Organisation geschaffen, die es ermöglichte, den Rundfunk unter staatliche Kontrolle zu bringen und in den Dienst nationalsozialistischer Propaganda zu stellen. In der vorliegenden Rede sprach der Vizepräsident der Kammer ein Verbot des Jazz aus, das fortan für alle deutschen Sender gelten sollte. Ferner verkündete er die Gründung eines Prüfungsausschusses, der von 1935 an "über die Aufführungsgenehmigung oder das Aufführungsverbot" von Unterhaltungsmusik zu entscheiden hatte. Der Propaganda der NS-Kulturbeauftragten gemäß betrachtete Hadamovsky den Jazz als "unschöpferisch und zersetzend" und als "Angelegenheit von Halbwilden". |
| Der Text als: pdf (92 KB) html (8 KB)sxw (10 KB) |
|
Hadamovsky, Eugen Der NS-Politiker Eugen Hadamovsky (1904-1945) war ab 1932 Abteilungsleiter in der Reichspropagandaleitung der NSDAP in München und wurde nach Hitlers Machtergreifung zum Reichssendeleiter und zum Direktor der Reichsrundfunkgesellschaft ernannt. Als Vizepräsident der NS-Rundfunkkammer verfolgte er insbesondere den einem Berufsverbot gleichkommenden Ausschluss politisch unerwünschter Personen und der als "jüdisch" eingestuften Mitglieder aus der Kammer. |
Neue Texte
Rafael, Simone
Neonazis in Sozialen Netzwerken.
Kissler, Alexander
Bleiben Sie dran! Die Angelhaken im Bilderteich.
von Hören, Andreas
Auch Helden haben Probleme. Aktive Videoarbeit mit Jungen.







Ihr Kommentar