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Handys und die Kosten

Wissen Sie, was in Ihrem Tarif eine Minute Telefonieren ins eigene Netz, in andere Netze oder ins Festnetz kostet? Wie, das kommt auf die Tageszeit und den Wochentag an? Die Kosten für eine SMS, eine Minute Internet, eine MMS etc. sind ebenfalls völlig unterschiedlich?

Der Tarifdschungel für Handys hat es in sich, wer sich heute für den vermeintlich günstigsten Tarif entscheidet, kann morgen schon wieder ins Hintertreffen geraten, denn die Tarife ändern sich dauernd.

 

Kosten für das Handy entstehen nicht nur durch Telefonieren und SMS-Schreiben, sondern oft auch durch zusätzliche Dienste, die man in Anspruch nimmt. Einige der möglichen Kostenverursacher behandeln wir hier:

 

Vertrag oder Pre-paid-Karte?

Branding

Abos für Klingeltöne etc.

Lockanrufe/R-Gespräche/Gewinn-SMS

Vertrag oder Pre-Paid-Karte?

Handy-Karten-Automat
Foto: Wolfgang Schmidt

Am Anfang steht die große Frage: Vertrag oder Pre-Paid-Karte? Pre-Paid steht für vorausbezahlte Karte.

 

Ein Vertrag hat den Vorteil, dass das Telefonieren meist günstiger ist und die Handys, die man dazu bekommt, auf mehr Services zurückgreifen können. Allerdings wird immer eine Grundgebühr fällig und die Laufzeit von zwei Jahren ist relativ lang.

 

Bei der Pre-Paid-Karte fallen keine Grundgebühren an, es gibt keine Vertragsbindung und man behält den Überblick über den eigenen Verbrauch. Allerdings sind die Gesprächsgebühren meist höher als bei Vertrags-Handys und die Handys sind in ihren Anwendungsmöglichkeiten eingeschränkter. Hier hilft nur eine Analyse des eigenen Verhaltens und der eigenen Bedürfnisse. Muss oder will ich viel telefonieren, bin ich viel (geschäftlich) unterwegs, will ich regelmäßig SMS und MMS erhalten oder versenden, andere Dienste wie Internet nutzen? - dann empfiehlt sich eher ein Vertrag (und ein leistungsfähiges Handy).

 

Will und/oder muss ich auf meine Ausgaben achten, will aber trotzdem erreichbar sein und auch selbst telefonieren und simsen, dann ist vermutlich eine Pre-Paid-Karte die richtige Wahl.

 

Wer dann noch einen Netzanbieter wählt, den die meisten Freunde auch haben, für den sind Telefonate und SMS meist recht günstig.

Branding

Dies ist der neueste Trend auf dem Handy-Markt. Die Geräte werden vom Hersteller gemeinsam mit einem Netzbetreiber (T-Mobile, Vodaphone etc.) mit einem "Brandzeichen" versehen. Ähnlich wie Rinder oder Pferde, deren Besitzer dadurch zweifelsfrei festzustellen ist.

Bei Handys hat dieses Zeichen meist kostenträchtige Auswirkungen. So kommt man beispielsweise mit einem Samsung ZM60 nur mit T-Zones ins Internet. Gekoppelt ist diese Festlegung auf bestimmte Anbieter mit einer gezielten Tastenbelegung des Handys. Häufig bedeutet das, dass man mit einem unbedachten Tastendruck bereits den Internet-Browser aktiviert und damit auch den Gebührenzähler. "Die Netzbetreiber möchten offensichtlich durch die möglichst häufige Anwahl ihrer kostenpflichtigen Datendienste das Geld für das stark verbilligte Handy wieder herein bekommen", so die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Netzbetreiber bieten außerdem viele Internet-Inhalte kostenpflichtig an, die es anderswo gratis gibt.

 

Die "Brandzeichen" wird man inzwischen kaum noch los. Zwar kann man die Tastenbelegung meist ändern, alle anderen Eingriffe bedeuten aber eine Einschränkung der Funktionalität des Handys.

  • Internet-Verbindung falsch eingeben. Meist unter Einstellungen - Verbindungen - WAP: hier kann man falsche Verbindungsdaten eingeben. Wenn man dann aus Versehen auf die entsprechende Taste gerät, baut sich keine Verbindung auf und es entstehen keine Kosten. Aber Achtung: Erst wenn die Einstellung wieder berichtigt wird, kann man wieder surfen.
  • GPRS oder UMTS deaktivieren: damit wird der Datenstrom komplett unterbunden. Aber: E-Mails und MMS können dann nicht mehr verschickt werden. Und nicht bei allen Handy-Anbietern lässt sich das machen.
  • De-branding: bei den Netzanbietern kann man gegen Gebühr das Handy wieder in den Urzustand zurück versetzen lassen. Nachteil: Häufig geht damit der Verlust der Garantie einher und alle vorhandenen Daten auf dem Handy werden gelöscht.

Stiftung Warentest hat Anleitungen im Netz, wie man sein Handy umprogrammieren kann.

Abos für Klingeltöne, Logos etc.

"Hol dir den super-coolen Klingelton/das angesagteste Logo kostenlos auf dein Handy!" So oder ähnlich lauten die Versprechungen der Klingelton- und Logo-Händler. Was höchstens im Kleingedruckten steht und bei den Klingelton-Werbe-Sendern im Fernsehen allenfalls winzig über den Bildschirm flimmert, ist das Abo, das dahinter steckt. Ruck, zuck hat man zwar einen kostenlosen Klingelton/ein kostenloses Logo, dafür aber die nächsten zwölf Montate jeweils einen/eines oder mehrere kostenpflichtige. Und Abos zu kündigen ist eine kleine Odyssee, für die man sehr hartnäckig dran bleiben muss. Wer nicht rechtzeitig kündigt, für den verlängert sich das Abo um weitere Monate.

 

Wie man solche Abos wieder kündigt, hat Handysektor in Bildgeschichten festgehalten, und zwar für die beiden größten Anbieter Jamba und ZED.

Jamba-Abos kündigen

ZED-Abos kündigen

 

Stichworte, die man sich in diesem Zusammenhang ebenfalls merken sollte:

Premium-SMS, das sind SMS, die meist an eine fünfstellige Nummer gehen und teurer sind als die normalen.

Und überall, wo "Paket" drauf steht, ist auch "Paket" drin. Soll heißen: wer ein "Spar-Paket" ordert, hat sich meistens auf ein Abo eingelassen.

Lockanrufe, Gewinn-SMS, R-Gespräche

Das Handy klingelt nur einmal. Dann Stille. Nanu, wer wollte mich denn da erreichen? Ich könnte ja mal zurückrufen. Wer dies tut und eine 0900- oder eine 0137-Nummer erwischt, bekommt dafür meist die (saftige) Rechnung präsentiert. Denn hinter diesen beiden Nummern verbirgt sich leider oft reine Abzocke. Was früher die 0190-Nummern waren, ist nun durch 0900 oder 0137 ersetzt. Bis man merkt, dass man in einer automatischen Warteschleife hängt, ist der Gebührenzähler schon kräftig gelaufen. Ein, zwei oder dreißig Euro können da schnell zusammen kommen.

Dialerschutz hat dazu umfassende Informationen zusammen gestellt.

 

Tipp: Am Besten nur Nummern zurückrufen, die man kennt.

 

Gewinn-SMS

Ganz ähnlich funktioniert die Masche mit der Gewinn-SMS: "Du hast einen Traum-Urlaub, dein Traumauto oder 5000 Euro in bar gewonnen, melde dich unter..." Dann folgt oft wieder eine fünfstellige Nummer, an die man zurück simsen soll. Diese "Premium-SMS" ist wiederum beim Preis etwas ganz besonderes, sie kostet gerne mal 1,99 Euro oder mehr.

 

R-Gespräche

Noch teurer kann der Spaß werden, wenn man angerufen wird und eine Computerstimme fragt, ob man den Anruf annehmen möchte. Dies ist dann ein R-Gespräch (aus dem englischen: reversed charged call). Das bedeutet, dass der Angerufene die Kosten übernimmt. Viele Anbieter rechnen diese R-Gespräche im Sekundentakt ab und nicht im Minutentakt wie sonst üblich. Selbst bei 2,9 Cent pro Sekunde ist man für eine Minute Gespräch bereits bei 1,74 Euro.

 

Tipp: Gerade Jugendliche sollten solche R-Gespräche gar nicht erst annehmen.

Taschengeldplaner fürs Handy

Damit Jugendliche die Übersicht über ihre Ausgaben behalten, bietet derSparkassenverband einen Taschengeldplaner für Handys an. Damit lassen sich natürlich auch die Kosten für das Mobiltelefon überwachen. Den Taschengeldplaner kann man sowohl von einem WAP-fähigen Handy aus oderauch übers Internet herunter laden. 

Taschengeldplaner

 

Um die verschiedenen Handy-Tarife zu vergleichen, lohnt sich zum Beispiel ein Tarifcheck bei billiger telefonieren.de.

 

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Links und Literatur

 

Autorin: Ingrid Bounin, MediaCulture-Online

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Rechtliches

Kein Geld bei Klingelton-Abo
Eine Minderjährige, die beim Klingeltonverkäufer Jamba ein Abo abgeschlossen hatte, muss dafür nicht bezahlen, entschied das Amtsgericht Berlin Mitte (Az. 12 C 52/08). Auch ihr Vater kann dazu nicht herangezogen werden. Nach Ansicht des Gerichts macht es sich die beklagte Firma Jamba zu einfach, wenn sie im anonymen Massengeschäft auf die problemlose Abbuchung über die Mobilfunkrechnung vertraut. "Dabei wird ihr Handeln davon motiviert gewesen sein, dass die Bezahlung der Dienstleistungen in der Regel anstandslos erfolgen wird, sodass es der Beklagten günstiger erscheinen muss, eher vertragsrechtliche Unsicherheiten im Einzelfall in Kauf zu nehmen, als komplexere Prozesse im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss einschließlich Identifizierung von Vertragspartnern und Altersüberprüfung vorzuhalten", heißt es in der Urteilsbegründung. Vgl. heise