Metanavigation:


Politische und öffentliche Reden

Roman Herzog zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks

Autor: Herzog, Roman

Datum: November 1986
Quelle: SWR

Beschreibung:

Das Bundesverfassungsgericht, dessen Präsident Roman Herzog lange Jahre war, fällte mehrere sogenannte Rundfunkurteile, die den Auftrag von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern konkretisierten. Eines der wichtigsten Urteile in diesem Zusammenhang ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1986. Es schrieb dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die "Grundversorgung" der Bevölkerung als Aufgabe zu, während die privaten Rundfunkanbieter lediglich eine Zusatzversorgung zu gewährleisten hätten.

Mit freundlicher Genehmigung des SWR.

Herzog, Roman

Prof. Dr. Roman Herzog (* 1934) war von 1994-1999 Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Davor war der promovierte Jurist unter anderem Landesminister in Baden Württemberg und Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

 

Ihr Kommentar

einen Kommentar schreiben