02.11.2011
Schnüffelsoftware auf dem Schulserver?

Bild: Yoshi Shih-Chieh Huang, Lizenz: cc
netzpolitik.org hat den Vertrag genauer unter die Lupe genommen und es zeigt sich, dass die Verlage mit ihrer Lobbyarbeit offensichtlich sehr erfolgreich waren. Denn die Vereinbarung sieht vor, dass bei etlichen Schulservern überprüft werden soll, ob sich die Kollegien an die vertraglichen Regeln halten. Die Verlage werden dafür eine “Plagiatssoftware” zur Verfügung stellen, die die Schulserver nach Urheberrechtsverletzungen scannen und die Bundesländer verpflichten sich, dass mindestens 1 % der Schulserver auf diese Weise überprüft werden. Laut §6 Absatz 7 verpflichten sich die Länder weiter, bei Verstößen disziplinarischen Maßnahmen gegen die betreffenden SchulleiterInnen und LehrerInnen einzuläuten.
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1. Update zu dem Artikel
2. Update zu dem Artikel
Neben datenschutzrechtlichen Bedenken wegen dieser “Schnüffelsoftware”, bietet die Diskussion Anlass, den Rahmenvertrag prinzipiell zu hinterfragen: Wurden dabei zu einseitig die Interessen der Verlage und Verwertungsgesellschaften berücksichtigt? Schließlich regelt der Vertrag, dass das analoge Kopieren von Lehrmitteln pauschal gegen eine hohe Summe (z.B. 7,3 Millionen für das Jahr 2011) abgegolten wird. Dass digitale Kopien dabei nicht berücksichtigt worden sind, lässt Rainer Kuhlen von der Uni Konstanz auf netethics davon sprechen, dass die Länder “im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen” worden sind.
Eine unkomplizierte Regelung für Lehrerinnen und Lehrer wurde auf jeden Fall nicht gefunden. Deshalb gibt es eine ganze Website, die anfallende Fragen klären soll. Dass das Einhalten der Regeln mittels einer Software überwacht werden soll, dazu schweigt sich die Seite jedoch aus.






Das wäre doch ein hervorragendes Betätigungsfeld fürs LMZ: schulischer Support für das Auffinden von Plagiaten auf Schulservern als Präventionsmaßnahme. Endlich könnten die Medien vor unerlaubter Vervielfältigung geschützt werden, Medien aber sicher in Reinkultur.