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Autor: Hardt, Ernst.

Titel: Zensur im Rundfunk.

Quelle: Konrad Dussel/Edgar Lersch (Hrsg.): Quellen zur Programmgeschichte des deutschen Hörfunks und Fernsehens. (Quellensammlung zur Kulturgeschichte, Bd. 24). Göttingen/Zürich 1999. S. 57-60.

Verlag: Muster-Schmidt Verlag.

Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers.



Ernst Hardt

Zensur im Rundfunk

(Aus der Niederschrift zur Sitzung des Programmrates des deutschen Rundfunks am 22./23. Mai 1929 in Bremen, als Ms. Gedruckt [Belegexemplare in BArch und DRA], S. 57-59)

Je stärker (...) der Rundfunk das geistige Leben auf allen Gebieten erfaßt, umso lauter wird das Schreien über die unerwünschte, ja unerträgliche Zensur der rundfunklichen Darbietungen. Es gibt kaum eine große Zeitung mehr, die nicht über diese Zensur aus diesem oder jenem Anlaß Klage führte, und der Verband der Berliner Rundfunkkritiker hat, wie ich in der Zeitung las, den Beschluß gefaßt, mit allen Mitteln für die Abschaffung der Rundfunkzensur einzutreten. Der Rundfunkleiter selber aber stößt fast täglich auf die eine oder die andere Zensurfrage, ohne sich immer darüber klar zu werden, ob es sich nun bei dieser oder jener Ablehnung um Befolgung einer bestehenden Zensurvorschrift handelt, oder ob er nicht anderen ungeschriebenen Vorschriften gehorcht, die nichts mit Zensur zu tun haben und die noch zu erörtern sein werden. In jedem Falle ist der Satz „Zensur im Rundfunk” zu einer Art Schlagwort geworden, dessen wirkliche Bedeutung hier unter uns einmal klar besprochen werden muß. Man darf vor allem nicht vergessen, daß das Wort Zensur aus vergangenen Zeiten her auf jeden freiheitlich gesinnten Menschen so wirkt wie das rote Tuch auf den Stier, der glaubt, gegen irgend etwas sehr Veraltetes anrennen zu müssen, ohne jedesmal sachlich zu überlegen, ob er nun gegen etwas Vernünftiges oder etwas Unvernünftiges anrennt.

Der Artikel 118 der Reichsverfassung lautet: „Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt. Doch können für Lichtspiele durch Gesetze abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schmutz- und Schundliteratur und zum Schutze der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zulässig.“ Für den Rundfunk, der in diesem Artikel 118 der Reichsverfassung noch nicht besonders erwähnt werden konnte, wurden von der Reichsregierung bei Erteilung der Konzession besondere zensurähnliche Bestimmungen erlassen: der Rundfunk dürfe keiner Partei dienen und dürfe Andersdenkende weder politisch noch religiös noch sittlich verletzen. Diesen sehr allgemein gehaltenen Bestimmungen entspringt der Umstand, daß wir de jure keine Zensur im Rundfunk, wohl aber de facto eine Präventivzensur haben ähnlich der alten Theaterzensur.

Aber, meine Herren, ich persönlich halte es überhaupt für falsch, die rundfunklichen Richtlinien Zensurvorschriften zu nennen, es sind eher Redaktionsanweisungen, wie ein Verleger sie dem Chefredakteur seiner Zeitung gibt, weil er ein Interesse daran hat, daß die Zeitung in den Dienst bestimmter Ideen oder Tendenzen tritt.

Da die rundfunklichen Richtlinien nicht genau formuliert sind, überlassen sie es dem politischen Takt, dem Feingefühl und oft der diplomatischen Fähigkeit des einzelnen Sendeleiters, wie weit er im Schutz Andersdenkender vor Verletzung gehen und wie weit er sie um höherer Interessen willen einmal verletzen muß. Die Bestimmung selbst aber wird bekämpft, weil ihre Gegner nicht wissen, wieweit sie dem ureigenen Willen der Hörer entspringen. Nehmen Sie einen Augenblick an, meine Herren, diese Vorschriften, diese Richtlinien beständen nicht und man würde an irgendeiner Stelle im deutschen Rundfunk ohne sie handeln, ich glaube wirklich, jeder von uns würde in ganz kurzer Zeit, um ernste Erschütterungen seines Gebietes zu vermeiden, sich diese gleichen Bestimmungen selbst erfinden. Sie bedeuten nämlich nicht, daß irgend etwas nicht gesagt oder ausgesprochen werden darf, sondern nur, daß es anders ausgesprochen werden muß als unter Gleichdenkenden. Und gerade hierin erblicke ich die Ethik des Rundfunks, daß er immer den Menschen über den Parteimann jeglicher Art stellt und in Form und Ton Rücksicht zu nehmen wünscht auf die Verletzlichkeit des Andersdenkenden. Wollte man jene Richtlinien ersetzen aus den Erfahrungen, welche uns die Praxis im Rundfunk, der Verkehr mit den Rundfunkhörern bringt, so gelangte man eigentlich zu den Gesetzen eines guten Hauses, indem der Hausherr niemals ein zweitesmal einladen würde den, der über irgendein Thema, nehmen Sie meinetwegen an, über Antisemitismus, nicht so zu sprechen wüßte, daß ein eingeladener Jude diesem Gespräch ohne Kränkung zuhören, ja an ihm teilnehmen könnte. Ich glaube, meine Herren, das ist eigentlich das, was die Hörerschaft meint, wenn sie sich über dieses oder jenes beklagt, und ich glaube, daß auch dies der den Richtlinien innebewohnende Sinn ist: Du darfst alles sagen, du darfst deiner Meinung vollkommen Ausdruck geben, du mußt es aber so tun, daß ein Andersdenkender sich dadurch nicht verletzt fühlen kann.

Wenn wir, meine Herren, dieser Zensur des guten Tones und der menschlichen Rücksicht auf einander streng üben, sind wir auch berechtigt, jede Zimperlichkeit in der Sache selbst abzulehnen. Ich glaube, die Rücksichtnahme im Ton, in der Art, in der eine Ueberzeugung ausgedrückt wird, erlaubt uns gerade sehr weit zu gehen in der Sache! Und ich glaube, daß diese Handhabung einer Präventivzensur innerhalb der deutschen Unduldsamkeit gegen den politisch, sittlich oder religiös Andersdenkenden ganz allmählich zu einer immer klügeren und menschlicheren Freiherzigkeit erziehen wird, während das Außerachtlassen dieser Richtlinien meiner vollkommenen Ueberzeugung nach zu einer Zerstörung der Hörergemeinde führen muß. (Sehr richtig!) Da aber, meine Herren, jene Richtlinien nicht unter A und B klar und geistig scharf umrissen aufstellen, was denn verboten und was denn erlaubt ist, sondern die von uns verhängte Präventivzensur sich nur stützen kann auf unsere Erfahrung innerhalb des von uns betreuten Sendegebietes und feinfühlige Kenntnis seiner Zusammensetzung, so müssen wir unsererseits verlangen, daß, solange diese Richtlinien bestehen, uns eine dritte Stelle nicht hineinreden und Beschlüsse umwerfen darf, die wir zusammen mit den uns beigeordneten Organen, den Kulturbeiräten oder politischen Überwachungsausschüssen, gefaßt haben. Wir müssen verlangen, daß der gemäß dieser Richtlinien arbeitende Rundfunk jeder anderen Stelle gegenüber vollkommen souverän ist. (...)

Dr. Flesch.

Meine Herren! Wir können uns den Ausführungen von Herrn Hardt durchaus anschließen, wenn er das Wort „Zensur im Rundfunk" durch den Begriff „Anpassung an den Rundfunk" ersetzen will. Man sollte den Schreiern gegen die Zensur im Rundfunk einmal entgegenhalten, daß ja auch beispielsweise eine sozialistische Zeitschrift die Manuskripte ihrer Mitarbeiter nicht unredigiert zum Setzer gibt, sondern sie durchliest, korrigiert, zensiert und streicht, ohne daß der Einsender daran denkt, sich dagegen zu wehren. Geschieht im Rundfunk dasselbe, und zwar nicht aus Gründen der Zensur, sondern um einen Vortrag rundfunkgeeignet zu machen, so schreit alles. Immerhin wird man jedoch den Einsichtigen von der Notwendigkeit des Vorgehens des Rundfunks in diesem Sinne überzeugen können. Ganz anders liegen die Verhältnisse – und davon ist noch nicht gesprochen worden – bei Übertragungen von Feiern usw. Hier haben wir oft nicht die Möglichkeit, die Manuskripte vorher einzusehen. Gerade die besten Redner wehren sich dagegen, weil sie auch an Ort und Stelle frei sprechen. Ich weiß, daß wir in solchen Fällen auf dem Standpunkt stehen, daß eine Übertragung dann eben nicht möglich ist. Ein gefährlicher Standpunkt, weil wir hier eine Hauptforderung, die mit Recht an den Rundfunk gestellt wird, daß er Mittler aller wesentlichen Ereignisse sei, vernachlässigen. Ich weiß, daß ich der jetzt herrschenden Auffassung entgegen spreche, und ich weiß, daß es in vieler Beziehung bedenklich ist, wenn ich vorschlage, in solchen Fällen weniger ängstlich zu sein. Wir sind zwar selbstverständlich für alles verantwortlich, was über den Sender geht, aber in einem höheren Sinne müssen wir es auch vertreten können, um des zu übertragenden Ereignisses willen bei solchen Fällen etwas durchgehen zu lassen. Es handelt sich ja dabei um die Uebertragung eines Gesamtereignisses; jeder Einsichtige wird verstehen, daß der Rundfunk sich hier nur als Mittler fühlt, ohne sich irgend mit Einzelansichten, die dort vertreten werden, zu identifizieren. (...)

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