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Autor: Lersch, Edgar.
Titel: Die Anti-Atomkraft-Bewegung in Bild und Ton: Zur Überlieferungsbildung in den Archiven der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Quelle: Kretzschmar, Robert/ Rehm, Clemens/ Pilger, Andreas (Hg.): 1968 und die Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er Jahre: Überlieferungsbildung und Forschung im Dialog. Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg Serie A Heft 21. Stuttgart 2008, S. 177-185.
Verlag: Kohlhammer Verlag.
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Die Anti-Atomkraft-Bewegung in Bild und Ton: Zur Überlieferungsbildung in den Archiven der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten1
Überreste medialer Kommunikation sind Quellen der Geschichte, dies gilt insonderheit im Zeitalter allgegenwärtiger öffentlicher und massenmedial organisierter Kommunikation in Politik und Gesellschaft. Dies festzustellen ist einerseits eine Banalität, andererseits tat und tut sich - sieht man von erfreulichen Gegenbeispielen aus der jüngeren Vergangenheit ab - die Geschichtswissenschaft schwer damit, diese Einsicht in aussagekräftige bzw. anschlussfähige historiografische Konzepte und Forschungsarbeiten umzusetzen.2
Die erwähnten Publikationen greifen in erster Linie auf die Überlieferung der gedruckten Massenmedien, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher zurück. Diese unterstehen der Obhut der Bibliothekare. Für Medienerzeugnisse der Art gilt im Übrigen das Prinzip der Totalarchivierung in sogenannten Archivbibliotheken des Bundes und der Länder, die die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtabgaben der Verlage aufbewahren. Dabei muss offen bleiben, welche besonderen Abgrenzungs- und Überlieferungsprobleme gerade im Rahmen des in Rede stehenden Themas Anti-Atom-Protest durchaus in Randbereichen bestehen. Erinnert sei an sogenannte Untergrundpublikationen, graue Literatur, Flugblätter und so weiter in allen ihren Facetten - eine Überlieferung, die nicht in ihrer ganzen Breite in die Bibliotheken gelangt. Sie sind eher in Archiven gesellschaftlicher Bewegungen und speziellen Dokumentationszentren zu suchen, die die Tätigkeit der Antiatom-, anderer Protestbewegungen und gesellschaftlicher Initiativgruppen aufbewahren.3
Die audiovisuelle Überlieferung ist, soweit in den vergangenen Jahrzehnten überhaupt über Probleme ihrer Bewertung und Erschließung gesprochen wurde, eher weniger parallel zur gedruckten Publizistik im Kontext der bibliothekarischen Aufgabenstellungen, sondern im Wesentlichen im Horizont der vielfältigen Archivszene bearbeitet worden. Fragen der Konservierung, Erschließung und Bewertung werden national wie international vor allem von archivarischen und bibliothekarischen Milieus eher fernstehenden Fachverbänden diskutiert. Auf internationalen wie nationalen Archivtagen wurden die Probleme der medialen Quellen seit Jahrzehnten dennoch immer wieder behandelt,4 zumal es auch umfangreiche audiovisuelle Überlieferungen außerhalb des massenmedialen Zusammenhangs wie Kino und Rundfunk gibt. Gleichwohl ist eine gewisse Randständigkeit des Themas unter archivischer Perspektive nicht zu übersehen. Dies liegt aber auch daran, dass - zumindest in Deutschland, wo der Autor die Verhältnisse seit etwa 30 Jahren überschaut - vonseiten der Medienarchivare bzw. -dokumentare unter dem Druck ihrer aktuellen Aufgabenstellungen für den Programmbetrieb archivische Grundsatzfragen nicht immer im ausreichenden Maß erörtert wurden. Insofern war es erfreulich, dass bei der vom Verband der Archivarinnen und Archive in Deutschland (VdA) initiierten Sektion auf dem Konstanzer Historikertag zur Problematik der archivischen Bewertung die massenmedialen, das heißt in erster Linie die audiovisuellen Quellen im Ensemble der verschiedenen Überlieferungsbereiche vertreten waren.
In der Sektionssitzung wurde ausdrücklich das sonst unvermeidbar anzusprechende Problem eines geregelten Zugangs zu den audiovisuellen Quellen der Rundfunkunternehmen ausgeklammert. Weder durch gesetzliche Bestimmungen - die öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen sind ausdrücklich von den Archivgesetzen ausgenommen - noch durch eine verbindliche interne Selbstverpflichtung ist eindeutig geregelt, dass die audiovisuellen Quellen etwa der Rundfunkunternehmen durch Externe benutzt werden können. Dieser Umstand wie auch die zahlenmäßig noch eher geringen Interessen der wissenschaftlichen Geschichtsschreibung an der audiovisuellen Rundfunküberlieferung schränken die Zahl der Nutzungen ein. Selbst wenn man unter archivfachlichen Gesichtspunkten dem Kriterium Häufigkeit der Nutzung keine allzu große Bedeutung zumisst, so spielen bei Bewertungsfragen dennoch Erfahrungen im Umgang mit denjenigen, die auf einen bewerteten und endarchivierten Bestand zurückgreifen, durchaus eine - wenn auch vielleicht mehr unbewusst sich bemerkbar machende – Rolle.5
Ein paar Hinweise auf die Folgen der Bewertungs- und Kassationspraxis früherer Jahre (bis etwa 1970) auf die Überlieferungsdichte in den Archiven der Rundfunkunternehmen müssen gleichfalls genügen. Hierbei ist zwischen der Fernseh- und der Hörfunküberlieferung zu unterscheiden. Ganz generell sind bis in die 1970er-Jahre hinein an den Hörfunkbeständen beider deutscher Staaten umfangreiche Kassationen vorgenommen worden, was auf mehrere Gründe zurückzuführen ist. Für die Frühzeit des BRD-Fernsehens sind durchaus Löschungen zu beklagen wie in noch größerem Umfang Überlieferungsverluste - vielfach aus Mangel an Trägermaterialien wie Magnetbändern - beim DDR-Fernsehen.6 Der interessierte Nutzer kann hingegen davon ausgehen, dass zumindest im BRD-Fernsehen seit den 1960er-Jahren bis in die Gegenwart die sendefertigen Produktionen - soweit sie vorproduziert und nicht live ohne Aufzeichnungsmöglichkeit gesendet wurden - vollständig erhalten sind. Der Grund dafür ist nicht die Rücksichtnahme auf künftige Historiker. Vielmehr ist hier das Eigeninteresse der Programmveranstalter ausschlaggebend: Fernsehproduktionen sind sehr teuer und das Bildmaterial lässt sich in derartig großem Umfang wiederverwerten, dass sich der Aufwand für Speicherung und Konservierung zwar möglicherweise nicht vollständig rechnet, so doch in einem vertretbaren Verhältnis zu den Einsparungen bei der Wiederverwertung von Ausschnitten und von ganzen Sendungen steht.
Die 1989 und 1991 verabschiedeten Regelwerke für die dokumentarische Bearbeitung und Bewertung von Hörfunk- und Fernsehproduktionen der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und des ZDF orientieren sich vornehmlich an Prämissen, die Dokumente nach dem Rang und der Bedeutung der in den AV Dokumenten behandelten Ereignisse und Personen einschätzen.7 Dieses Vorgehen entsprach durchaus auch bestimmten archivtheoretischen Vorstellungen, die eine Hierarchie der Themen und damit der Überlieferungen entsprechend einem gesellschaftlichen Dokumentationsplan entnehmen wollten, der die gesellschaftliche Realität und Vielfalt abbilde.8 Dieses Konzept wiederum kam meines Erachtens durchaus dem Wiederverwertungsprinzip der AV-Dokumentationen der Rundfunkunternehmen entgegen und spielte deshalb in der Diskussion eine beträchtliche Rolle.
Der gegenwärtige Stand der Bewertungsdiskussion in den dokumentarischen Milieus ist derzeit dadurch gekennzeichnet, dass die in Bezug auf die Fernsehüberlieferung praktizierte Totalarchivierung und die für den Alltag in den Funkhäusern offensichtlich ausreichenden Empfehlungen der Regelwerke dazu führten, dass die deutschen Medien- bzw. Rundfunkarchivare seit gut anderthalb Jahrzehnten auf dem status quo verharrt sind und sich weder an nationalen noch internationalen Diskussionen über Bewertungsfragen beteiligt haben.
Bewertungsfragen und Modifikationen der bisherigen Regularien könnten hierzulande jedoch wieder mit einiger Dringlichkeit auf die Tagesordnung kommen und auch von praktischem Nutzen werden. Denn noch anstehende hohe finanzielle Aufwendungen für konservatorische Sicherungsmaßnahmen vor allem der Film- und Fernsehüberlieferung - das meint neben der Digitalisierung auch den Aufbau von Kühllagern für die Filmbestände - könnten jenseits eindeutig programmrelevanter Bestandsgruppen dazu führen, dass vom Prinzip der Totalarchivierung abgewichen und unter dem dann entstandenen Kostendruck nachbewertet werden müsste. Dann stellte sich die Frage, mit welchen guten Gründen auf bestimmte Überlieferungsstränge verzichtet werden sollte bzw. könnte. Unter dem Druck anstehender Entscheidungen wären dann über die in den Regelwerken aufgeführten Kriterien und Entscheidungsprozeduren hinaus folgende Überlegungen anzustellen, die der im internationalen Raum auch nach 1991 geführten Diskussion der Medienarchivare entnommen sind.9
Wir gehen davon aus, dass audiovisuelle Botschaften - sofern sie zum Zweck ihrer Verbreitung gespeichert oder das Verbreitete aufgezeichnet wird - Realitäts-Ausschnitte konservieren und der Nachwelt überliefern. Festgehalten werden Geräusche und Töne sowie insbesondere die als frei gesprochenes Wort überlieferten sprachlichen Äußerungen von Individuen einerseits und die sichtbare Oberfläche der Objektwelt bei Fotos und Filmaufnahmen andererseits. Auf diese Weise tradieren sie - bearbeitet und damit verändert entsprechend den jeweils gängigen Gestaltungsroutinen von Hörfunk und Fernsehen - spezifische Informationen, die sonstigen Überresten der Vergangenheit - wie etwa Schriftdokumenten-nicht entnommen werden können.10 Darüber hinaus orientieren sich mediale Botschaften, Hörfunk- und Fernsehproduktionen einerseits an den gesellschaftlichen Wahrnehmungsmustern, mentalen Dispositionen, inneren Bildern der Zeitgenossen bzw. beeinflussen sie auch andererseits. In keinem Fall geschieht dies jeweils spiegelbildlich, der Grad der Beeinflussung kann jeweils sehr unterschiedlich sein. Auf jeden Fall ist die audiovisuelle Überlieferung für eine Rekonstruktion dieser Wahrnehmungs- und Sinnmuster eine oft einzigartige und damit unverzichtbare Quelle.
Soweit nun dokumentarische Sendeformen des Hörfunks und des Fernsehens den Anspruch authentischer, singulärer Realitätsabbildung erheben, wird dafür plädiert, dass alle diesbezüglichen audiovisuellen Dokumente möglichst vollständig aufbewahrt werden sollten. Allerdings sind bei bestimmten Angebotsformen der Informationsvermittlung diese Dokumente lediglich eine Kompilation von Berichten über Ereignisse und Personen ohne authentische Original-Töne bzw. Bilder, etwa bei Hörfunknachrichten oder aktuellen Sendungen mit Korrespondentenberichten, dies gilt auch im Fernsehen. In diesem Fall wird vorgeschlagen, die sich im steten Wandel befindlichen Routinen der Wirklichkeitskonstruktion bei der Vermittlung der Ereignisse insoweit exemplarisch zu dokumentieren, dass mit Verzicht auf die Tradierung aller Inhalte die medialen Verarbeitungsroutinen möglichst umfassend dokumentiert sind.
Auf Totalarchivierung kann auch verzichtet werden bei sich stets wiederholenden Angeboten, bei denen eine für die mediale Verbreitung eigens veranstaltete Wirklichkeit im Zentrum steht: Damit sind vor allem unterhaltende Gattungen wie Shows und Spielformen jeder Art (Ratespiele, Geschicklichkeitswettbewerbe, Hitparaden und so weiter) gemeint.
Nach dem beschriebenen Muster bedeutet dies zum Beispiel konkret für die Hörfunküberlieferung: Die als sekundäre Weiterverarbeitung auftretenden Nachrichtensendungen zum Beispiel oder Korrespondentenberichte müssen nicht vollständig archiviert werden, vielmehr soll aber in Auswahl dokumentiert werden, wie Themen in unterschiedlichen Zeiten ausgewählt und präsentiert wurden.11 Im Zentrum der Hörfunküberlieferung steht daher der sogenannte. Originalton, der insbesondere nicht schriftlich fixierte, mündliche Aussagen von Personen der Zeitgeschichte, Äußerungen von jeweiligen Zeitgenossen überliefert, die in Diskussionen, Interviews oder im per Mikrofon festgehaltenen alltagssprachlichen Kontext entstanden sind. Dass sie auch aus rein programmorientierten Gründen für Wiederverwertungen die größte Attraktivität besitzen, begünstigt ihre Aufbewahrung.12
Diese Kriterien waren auch ausschlaggebend für die Auswahl der beiden ausgewählten Hörfunkbeispiele zum Thema Anti-Atom-Protest. Authentischer und in seinem Quellenwert bedeutsamer als etwa eine Reportage vom Bauplatz des geplanten und dann doch nicht gebauten AKWs in Wyhl am Kaiserstuhl während der Auseinandersetzungen zwischen Platzbesetzern und Demonstranten auf der einen und der Polizei auf der anderen Seite aus dem Jahr 1975 scheint mir ein gut zwei Jahre später datiertes Tondokument zum Atomstreit. Der in Konstanz vorgestellte Ausschnitt war einem Zusammenschnitt einer Diskussion mit Jugendlichen am 24. Oktober 1977 entnommen, die vom Jugendfunk des Süddeutschen Rundfunks (SDR) in Schwäbisch Gmünd veranstaltet worden war. Es handelt sich darum, dass eine Kommunikationssituation - eine Diskussion - mit dem Zweck veranstaltet worden war, um daraus eine Hörfunksendung zu produzieren. Dieser Umstand mag bis zu einem gewissen Grad die Authentizität des Gesprochenen mindern. Aber dies einmal dahin gestellt: Die Äußerungen von mehreren Jugendlichen artikulieren einerseits Gefühle der Ohnmacht gegenüber der Tatsache, dass der Atom-Protest bei den politisch Verantwortlichen unerhört verhalle und nicht ernst genommen werde. Indem sie dies aussprechen, nehmen einige von ihnen Bezug auf den damals auf seinem Höhepunkt befindlichen Terrorismus der Roten-Armee-Fraktion (RAF) und artikulieren ein gewisses Verständnis für ihn. In den Äußerungen sind Emotionen dokumentiert, die Einblicke in - verbreitete? - Einschätzungen des RAF-Terrorismus liefern. Sie tragen Indizien dafür zusammen, inwieweit in der Öffentlichkeit die RAF-Terroristen als gewöhnliche Kriminelle betrachtet wurden oder inwiefern nach der Meinung von Bürgern nicht Staat und Öffentlichkeit durch Überreaktion - oder das, was manche als solche wahrnahmen - zur Existenz eines diffusen, gleichwohl wirkmächtigen sogenannten Sympathisanten-Umfelds beitrugen. Durchaus vergleichbare Gedanken sprach im Frühjahr 1975, zwei Jahre vor dem annus horriblis des deutschen Terrorismus 1977, ein Teilnehmer an einer Demonstration in der Landeshauptstadt Stuttgart aus: Damals waren Bewohner der Region am Kaiserstuhl nach Stuttgart gekommen, um den Landtagsabgeordneten ihren Protest gegen den Bau des AKW vorzutragen (Vor Ort: Bürger gegen Atomkraft in Wyhl. Eine Sendung des WDR, ausgestrahlt im Ersten Deutschen Fernsehen am 26. Februar 1975).
Bei allen, im Folgenden noch zu erläuternden Sendungsausschnitten stellt sich bei der Auswertung natürlich die Frage: Was ist wirklich authentisch an den Aussagen? Welchen Anteil hat die mediale Inszenierung, weil - zwangsläufig - Redebeiträge und Meinungsäußerungen verkürzt wurden bzw durch Montagen die ursprünglichen Kontexte verschoben werden, ohne dass sie dem Zuschauer rekonstruierbar sind oder ausdrücklich auf sie hingewiesen wird? Für die Auswertung der audiovisuellen Quellen eröffnen sich damit schwierige theoretische, aber auch praktische Probleme. Einem Nutzer, der ein Dokument auswerten und interpretieren will, kann es passieren, dass im konkreten Einzelfall genauere Aussagen über die ursprünglichen Kontexte entweder gar nicht dokumentiert wurden oder dass die möglicherweise schriftlich aufgezeichneten Kontextinformationen zum audiovisuellen Dokument nicht in die Bestände der Historischen (Akten-)Archive der Rundfunkanstalten gelangt sind, möglicherweise vernichtet wurden.13
Angesichts der Relevanz und der öffentlichen Aufmerksamkeit des Antiatomprotests liegt es auf der Hand, dass große Mengen an Beiträgen für den Hörfunk und das Fernsehen in den Archiven der Landesrundfunkanstalten zum Thema Kernkraft und Atomprotest vorhanden sind. Es war nicht nur nicht möglich, sie im Rahmen der für dieses Referat zur Verfügung stehenden Vorbereitungszeit zu sichten bzw. anhand auch nur von exemplarischen Ausschnitten aus der Überlieferung von Hörfunkbeiträgen im Vergleich zwischen produzierten und schließlich aufbewahrten Dokumenten die Praxis der real vorgenommen Bewertung und Aussonderung detaillierter vorzustellen.
Insofern werden im Folgenden die weiteren Sendebeispiele noch kurz vorgestellt:
1. Vom Beginn der Protestbewegung stammt ein Ausschnitt aus einem Beitrag des vom Norddeutschen Rundfunk produzierten Magazins Panorama aus dem Jahr 1970 (Erstes Deutsches Fernsehen, gesendet am 31. August 1970). Im Zentrum des Beitrags stehen erste Bürgerproteste gegen das im Bau befindliche AKW Würgassen an der Weser. Einer der beiden vorgeführten Ausschnitte zeigt einen frühen, nicht besonders spektakulären öffentlichen Protest von AKW-Gegnern. Vom Bau des AKW unmittelbar betroffene Bürger halten selbstgemalte einfache Protestplakate in die Kamera. Darüber hinaus besteht der Beitrag aus zwei Interviews. In dem einen kommt ein älterer Naturwissenschaftler zu Wort, der sich kritisch, gleichwohl aber unaufgeregt mit den möglichen Gefahren der friedlichen Nutzung der Atomenergie auseinandersetzt. Aus dem zweiten, in einem Ausschnitt vorgestellten Interview kommt ein mit den Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren beschäftigter Fachbeamter zu Wort. Er bezieht seine mit Händen zu greifende Selbstgewissheit über die absolute Sicherheit der AKW aus der von ihm vorgestellten Dichte der Gesetzesvorschriften und der Prüfungsarbeit von Fachkommissionen: Auch nur im Ansatz ist Verständnis für die Sorgen von betroffenen - weil in der Nachbarschaft lebenden - Bürgern nicht zu erkennen.
2. Ein weiteres Spotlight auf die in vielen Beiträgen wiederkehrenden, sich vielfach widersprechenden Meinungen von Experten in Sachen Atomstreit wirft ein Ausschnitt aus der Diskussionssendung Pro und Contra (hergestellt vom SDR, ausgestrahlt im Ersten Deutschen Fernsehen am 29. August 1974).
3. In dem Beitrag der Sendung Panorama (produziert vom NDR, gesendet am 15. November 1976 im Ersten Deutschen Fernsehen) wird noch einmal der große Abstand zwischen besorgten Bürgern und den politischen Instanzen in den Auseinandersetzungen um das AKW Brokdorf deutlich. Sie werden bei einem Besuch in der Wilster-Marsch mit Protesten und widerständigem Handeln gegen ein Vorhaben konfrontiert, das zuvor in ordentlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht wurde. Verkompliziert wird dabei die Situation durch die Gemengelage zwischen friedlichen, gleichwohl entschlossenen und zur Gewalttätigkeit neigenden Protestgruppen. Der Ausschnitt zeigt den damaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Gerhard Stoltenberg in der Nähe des Baugeländes von Brokdorf. Dieser kommentiert den Widerstand von seiner Meinung nach selbsternannten Repräsentanten der Bevölkerung gegen den Bau mit dem Hinweis auf die Rechtmäßigkeit des Planungsprozesses (Wo kommen wir denn hin, wenn wir dem nachgeben). Kritisches diesbezügliches Nachfragen der Fernsehreporter beantwortet er mit einem pauschalen Angriff auf die einseitige Berichterstattung des NDR. Man fragt sich, ob der Regierungschef hier tatsächlich so hilflos und unangemessen aggressiv agierte, wie es aus der heutigen distanzierteren Sicht erscheint und/oder ob und inwieweit er vermittels einer geschickten medialen Inszenierung bloßgestellt wird. Ist Ersteres der Fall, hätten wir es mit einem aufschlussreichen Dokument des arroganten Umgangs der Exekutive mit den neuen Herausforderungen des Atomprotests zu tun. Trifft Letzteres zu, dann wäre das Dokument ein aufschlussreicher Beleg für die manipulative Kraft der (elektronischen) Medien.
Zum Abschluss des Kurzvortrags wurden noch zwei Ausschnitte aus Fernsehproduktionen vorgestellt, die durchaus als Ikonen der Atomprotestbewegung bezeichnet werden können und auch in der medialen Tradierung des Antiatomprotests eine Rolle spielten. Es handelte sich jeweils um Ausschnitte, die Proteste bzw. polizeiliches Vorgehen gegen Demonstranten am Bauzaun in Brokdorf (Beitrag des vom NDR produzierten Magazins Panorama, ausgestrahlt im Ersten Deutschen Fernsehen am 15. November 1976) und bei der Räumung des Bauplatzes in Wyhl (Vor Ort: Bürger gegen Atomkraft in Wyhl, weitere Angaben siehe oben) dokumentieren. Die Filmsequenzen sind allein eindrucksvoll wegen des massiven Körpereinsatzes der beteiligten Akteure auf beiden Seiten. An der Wyhl-Dokumentation fällt die offensichtliche Beteiligung der bodenständigen einheimischen Bevölkerung an der Platzbesetzung und ihre Fassungslosigkeit angesichts der Härte des Polizeieinsatzes ins Auge. Der Verfasser des Beitrags erinnerte sich bei der Vorbereitung noch an den WDR-Fernsehfilm und gerade an diese Szenen bei der Erstausstrahlung und hat sie unter anderem deshalb ausgewählt. Ob sich je genauer rekonstruieren lässt, inwieweit die Zuspitzung, die der Fernsehbeitrag in Bezug auf das Eingreifen der baden-württembergischen Landesregierung erkennen lässt, der Wirklichkeit entsprach und inwieweit auch andere von dem zur besten Sendezeit nach der Tagesschau gezeigten Film sich beeindrucken ließen? So schwer es auch ist, zu genaueren Aussagen zu kämmen, so hofft der Autor andererseits, dass deutlich geworden ist: Die massenmediale Begleitung der bis heute andauernden gesellschaftlichen Auseinandersetzung um die Großtechnologie Friedliche Nutzung der Kernkraft darf auf keinen Fall bei historischen Rückblicken fehlen.
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1In der Dramaturgie des Sektionsverlaufs auf dem Historikertag war dem hier veröffentlichten Kurzvortrag im Wesentlichen die Aufgabe zugefallen, durch das Vorführen audiovisueller Dokumente das Thema zu veranschaulichen. Die vorgeführten Radio- und Fernsehdokumente illustrierten die Antiatombewegung; angesichts der knapp zur Verfügung stehenden Zeit musste darauf verzichtet werden, ihren spezifischen Quellenwert zu erarbeiten und ausführlicher zu erörtern, in welcher Form sie im Kontext der Gesamtüberlieferung ausgewertet werden könnten. Der während der Sektionssitzung sinnlich erfahrbare Eindruck kann natürlich im Kontext dieser Publikation nicht wiedergegeben werden, insofern bleibt es bei einer knappen verbalen Beschreibung und Kommentierung. Archivtheoretisch fundierte Bewertungskonzepte zur audiovisuellen Überlieferung wurden ebenfalls angesichts der Kürze der Zeit nur in groben Strichen skizziert. Angesichts der konkreten Bewertungspraxis, das heißt wegen der derzeit (noch) praktizierten Totalarchivierung der Fernsehproduktion in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war es nicht nötig, sie konkret zu veranschaulichen, eine exemplarische Demonstration von Auswahlverfahren für die Hörfunküberlieferung hätte den Rahmen eines Kurzvortrags gesprengt. Für weitergehende Informationen wird auf die in Anm. 3 aufgeführten Publikationen verwiesen.
2Zu den grundsätzlichen Problemen siehe den nach wie vor gültigen Überblick bei Axel Schildt: Das Jahrhundert der Massenmedien. Ansichten zu einer künftigen Geschichte der Öffentlichkeit. In: Geschichte und Gesellschaft 27 (2001) S. 177-206; zum (Dokumentar-)Film und zum aktuell informierenden Fernsehen als Geschichtsquelle jetzt auch mit Literaturhinweisen: Irmgard Wilharm: Film und Zeitgeschichte. Zur Nutzung des dokumentarischen Films durch die Geschichtswissenschaft. In: Geschichte des dokumentarischen Films in Deutschland. Band 3. »Drittes Reich« (1933 -1945). Hg. von Kay Hoffmann und Peter Zimmermann. Stuttgart 2005. S. 720-732.
3Siehe hierzu auch den Beitrag von Christoph Becker-Schaum in diesem Band. Was die digitalen Verbreitungsmedien, insbesondere die Distribution von Informationen und Meinungen über das Internet, angeht, so brauchten sie angesichts des infrage stehenden Zeitraums der 1970er-Jahre nicht thematisiert zu werden. Sie sind jedoch seit der zweiten der Hälfte der 1990er-Jahre unbedingt in Fragen einzubeziehen, bei denen es um die Sicherung der medialen Überlieferung geht.
4Dazu: Friedrich P. Kahlenberg und Heiner Schmitt: Zur archivischen Bewertung von Film- und Fernsehproduktionen. Ein Diskussionsbeitrag. In: Der Archivar 34 (1981) Sp.233-242; Edgar Lersch: Informationsflut der Massenmedien: Bewertung und Erschließung. In: Der Archivar 48 (1995) Sp.436-445; Edgar Lersch: Historische Medienarchive. Überlegungen zur archivwissenschaftlichen Theoriebildung in der Medienüberlieferung. In: Der Archivar 53 (2000) S.27-34; Edgar Lersch: Zum Stand der Überlieferungsbildung im Bereich der audiovisuellen Medien. In: Die Archive am Beginn des 3. Jahrtausend. Archivarbeit zwischen Rationalisierungsdruck und Serviceerwartungen (Der Archivar Beiband 6). Siegburg 2002. S. 91-102.
5Auf der 12. Sitzung des VdA-Arbeitskreises Bewertung am 20. März 2007 wurde unter dem Stichwort Evaluation ausführlich darüber kontrovers diskutiert, ob zur dauernden Aufbewahrung bestimmte, aber nie angerührte Bestände einen Anhaltspunkt für spätere Nachkassationen böten.
6Für die Fernsehüberlieferung der DDR geben pauschal einige Hinweise mit Begründungen für die Verluste: Susanne Paulukat und Uwe Breitenborn: Signaturen des Kalten Krieges. Zur medienhistorischen und dokumentarischen Bedeutung der deutsch-deutschen Programmbeobachtungen. In: Rundfunk und Geschichte 33/1-2 (2007) S.29-37. Es gibt durchaus auch Überlieferungsverluste im bundesrepublikanischen Fernsehen. Deren genauer Umfang ist Gegenstand von Gerüchten und gelegentlichen Verdächtigungen gegen die Fernseharchive, doch wurden sie meines Wissens bisher nicht systematisch aufgearbeitet und zusammengestellt.
7Dazu Susanne Pollert: Film und Fernseharchive. Bewahrung und Erschließung audiovisueller Quellen in der Bundesrepublik Deutschland (Veröffentlichungen des Deutschen Rundfunkarchivs 10). Potsdam 1996. S. 138ff.
8Die gilt insbesondere für Hans Booms: Gesellschaftsordnung und Überlieferungsbildung. Zur Problematik archivarischer Quellenbewertung. In: Archivalische Zeitschrift 68 (1970) S.3-40.
9Es geht in dem Zusammenhang vor allem darum, möglichst inhaltliche Bewertungen zu vermeiden und dem Prinzip der Informationsverdichtung in der Weise Geltung zu verschaffen, dass Redundanzen vermieden werden. Vgl. dazu auch die vom Verfasser in Erweiterung vorausgegangener Überlegungen (wie Anm. 3) entwickelten Bewertungsansätze im Abschnitt VI: Bewertung audiovisueller Unterlagen in: Positionen des Arbeitskreises Archivische Bewertung im VdA - Verband deutscher Archivarinnen und Archivare zur archivischen Überlieferungsbildung vom 16. Oktober 2004 - http://www.vda.archiv.net/index.htm?arbeitskreise.htm
10So jetzt ältere Überlegungen kompakt zusammenfassend für Film und TV: Gisela Mettele: Geschichte in bewegten Bildern. Historisches Arbeiten mit Dokumentar- und Spielfilmen. In: Historie und Leben. Der Historiker als Wissenschaftler und Zeitgenosse. Festschrift für Lothar Gall zum 70. Geburtstag. Hg. von Dieter Hein, Klaus Hildebrand und Andreas Schulz. München 2006. S. 287-299, hier 289 ff.
11Die Frage, inwieweit schriftliche Überlieferungen der gesprochenen Texte, den O-Ton ersetzen und in welchem Ausmaß diese geschehen könnte, kann hier nicht vertieft werden.
12Auch die möglichen Auswahlkriterien für ästhetisch ambitionierte Produktionen - etwa Hörspiele - werden hier nicht weiter erörtert.
13Die Bedeutung der Kontextüberlieferung wird immer noch allzu sehr bei den Forderungen nach Archivierung der audiovisuellen Dokumente vernachlässigt. Dabei lässt sich keine künstlerische Hervorbringung, keine mediale Botschaft ohne Informationen über die Bedingungen der Produktion, der Adressaten usw. sachgerecht interpretieren und zuordnen.