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Autor: Lersch, Edgar.
Titel: Rundfunkgeschichte.
Quelle: Südwestrundfunk (Hrsg.): Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland. Stuttgart 2006. S. 2-6.
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers.
Edgar Lersch
Rundfunkgeschichte
Angefangen hat alles mit der Entdeckung der elektromagnetischen Wellen durch Heinrich Hertz im Jahre 1887. Guglielmo Marconi wies diese Schwingungen, die sich für den Menschen unsichtbar und unhörbar mit Lichtgeschwindigkeit ausbreiten und für den Transport von Signalen verwendet werden können, erstmals experimentell nach: 1898 stellte er die ersten funktelegrafischen Versuche an. Eine Pionierleistung! Die Technologie des drahtlosen Funkverkehrs war vor dem Ersten Weltkrieg so ausgereift, dass alle grundlegenden technischen Voraussetzungen für die drahtlose Funktelefonie verfügbar waren. Sie wurde jedoch fast ausschließlich als Punkt-zu-Punkt-Verbindung eingesetzt und von allen kriegführenden Nationen intensiv genutzt. Nach dem Kriegsende suchte die funktechnische Industrie neue Anwendungsbereiche für ihre Apparate, wie auch die ehemaligen Funkersoldaten auf eine weitergehende zivile Nutzung drängten. Von zahlreichen diskutierten oder praktisch ausprobierten Anwendungen erwies sich eine am erfolgreichsten: Die US-amerikanische Amateurfunkerbewegung hatte das Modell eines an mehrere bzw. viele Personen gerichteten drahtlosen »Rundspruchs« mit Musik und sprachlichen Mitteilungen entwickelt. Schon 1920 entstanden in den USA – von der Geräteindustrie kräftig gefördert – erste Rundfunkstationen im heutigen Sinne, sie wurden rasch zum Vorbild für den Rundfunk in aller Welt.

Das Haus des
Rundfunks in Berlin
Bild: RBB/Kindermann
Dies galt auch für Deutschland, wo nach einigem Hin und Her darüber, was das erfolgversprechendste und am besten gegen Missbrauch gefeite Anwendungsfeld sein könne, 1922/1923 die Reichspost die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den »Rundspruch für alle« schuf. Bis Mitte 1924 wurden neun regionale Programmveranstalter als Aktiengesellschaften gegründet. Deren Anschubfinanzierung übernahmen erst einmal private Geldgeber. Der laufende Rundfunkbetrieb sollte durch einen Teil der Gebühren bestritten werden, die die Reichspost für die Betriebserlaubnis eines Rundfunkempfängers erhob: Sie betrug zwei Mark. Auch in den Programmgesellschaften hatte die Reichspost das letzte Wort, denn die treibende Kraft und der starke Mann des deutschen Rundfunks war ihr Rundfunkkommissar Hans Bredow. Die Entscheidungsbefugnis der Post basierte darauf, dass sie Trägerin der Funkhoheit war und damit das Recht besaß, die Sendekonzessionen zu erteilen. Dies benutzte sie als Druckmittel, um jeweils absolute Mehrheiten an Stimmrechten in den Aufsichtsgremien aller Programmgesellschaften zu erhalten. Darüber hinaus gelang es ihr, die Versuche anderer Interessenten, im neuen Medium Einfluss zu gewinnen, abzuwehren. Auf diese Weise konnte sie ihre Vorstellung vom politisch neutralen Rundfunk durchsetzen.
Am 29. Oktober 1923 abends hörten in Berlin zum ersten Mal einige hundert Apparatebesitzer – entweder als angemeldete Teilnehmer oder als »Schwarzhörer« – eine einstündige Rundfunksendung mit Musik. In den folgenden Monaten dehnten die Sendegesellschaften ihr Angebot aus und orientierten sich in dieser Zeit aber noch am öffentlichen Veranstaltungswesen,was Inhalt und Form des Programms sowie die Uhrzeiten anging. Sie übertrugen zu den jeweils sonst üblichen Tageszeiten Konzerte und andere Musikaufführungen, am frühen Abend allgemeinbildende Vorträge, ab etwa 20 Uhr Konzerte, Theateraufführungen und gelegentlich auch Unterhaltungsprogramme; sonntagvormittags gab es literarisch-musikalische Matineen und vor Mitternacht Tanzmusik.
Trotz der von Hans Bredow ausgesprochenen Absicht, dass das neue Medium ein »Unterhaltungsrundfunk« sei, überwogen die Angebote aus dem Bereich der so genannten Hochkultur, und dies unter anderem auch deshalb, weil es als Kulturfaktor wahrgenommen und nicht mit den Angeboten der vielfach umstrittenen kommerziellen Massenkultur, etwa dem Kintopp, identifiziert werden wollte. Doch geriet dieses Konzept in Konflikt mit den Erwartungen der allmählich wachsenden, dann rasant zunehmenden Hörerschaft (bis 1933 ca. vier Millionen angemeldete Apparate, was etwa zwölf Millionen Hörern entsprach). Die rekrutierte sich je länger, je mehr nicht allein aus wohlhabenden und gebildeten Kreisen, sondern auch aus den unteren Volksschichten. Deshalb häuften sich die Stimmen, die mehr Unterhaltendes und vor allem unterhaltende Musik erwarteten. Die Programmstatistiken belegen, dass dieser Forderung nach und nach stattgegeben wurde.
Berufstätige Hörer konnten lediglich in der Freizeit, also abends oder am Sonntag, Radio hören, doch waren weitere Personen (Hausfrauen, Kinder und Jugendliche) auch zu anderen Zeiten in den Wohnungen anwesend. Für sie wurden bereits Mitte der 1920er Jahre spezielle Angebote gesendet: Morgenmusik und Mittagskonzerte sowie der Kinder- und Jugendfunk am Nachmittag standen bereits wenige Monate nach Programmbeginn als feste Bestandteile des Angebots zur Verfügung. Am Beginn der 1930er Jahre strahlten die Sendegesellschaften – abgesehen von einigen Pausen zwischen 6 und 24 Uhr – ununterbrochen ein Programm aus. Somit stand das Radio schon nach wenigen Jahren als stetiger Tagesbegleiter zur Verfügung. Dies war auch deshalb möglich,weil die Empfangsgeräte jetzt statt der früheren Kopfhörer immer häufiger Lautsprecher besaßen.
Für die Werktage, den Samstagnachmittag sowie den Sonntag wurden jeweils stets wiederkehrende Angebotsmuster, in sich ständig wiederholender (Programm-)Ablauf entwickelt, es entstanden Vorformen von festen Programmstrukturen. Das auf Musik und Sprache reduzierte Radio musste auch neue Formen des Angebots entwickeln. So traten an die Stelle von Live-Übertragungen mehrstündiger Theateraufführungen kürzere und für die Hörer im Personenbestand leichter unterscheidbare Hörspiele. Manche von ihnen wurden eigens für den Rundfunk verfasst, die meisten waren jedoch Adaptionen von Schauspielen oder von Vorlagen aus der epischen Literatur.
Neue Anforderungen stellten auch aktuell informierende Sendungen, für die es keine akustischen Vorbilder gab und für die insbesondere die Reportage, der zeitgleich zum Geschehen gesprochene Bericht, erst »erfunden« werden musste: Das geschah etwa um 1925. In der Hauptsache wurde über Sport- und sonstige, fernab der Politik stattfindende aktuelle Ereignisse berichtet. Denn übrigens nicht nur in Deutschland sollte das Radio wenigstens strikt politisch neutral, am liebsten jedoch unpolitisch sein. Die Gründe dafür waren mannigfaltig: Einer davon bestand darin, dass sich alle darüber einig waren, dass im Rundfunk die politische Meinungsvielfalt nicht abgebildet werden könne – anders als bei der Presse, in der weltanschauliche und politische Meinungsunterschiede in jeweils andersartig ausgerichteten Blättern repräsentiert waren. Über die Einhaltung der »politischen Neutralität« in den Wortsendungen wachten seit 1926 für alle Sendegesellschaften die »politischen Überwachungsausschüsse«. Die Vorzensur der Sendemanuskripte war dabei ebenso üblich wie die überraschende Absetzung ganzer Sendungen. Die Tagesnachrichten schließlich mussten von einer zentralen Redaktion in Berlin übernommen werden.

Konstituierung der ARD in München
Bild:
DRA/SDR, Deutsches Rundfunkarchiv
Anfang der 1930er Jahre, in Zeiten der sozialen Krisen während des Niedergangs der Weltwirtschaft, sahen die Regierungen vieler Länder im Radio ein vorzügliches Mittel, das auseinander strebende soziale Gefüge durch Rundfunkangebote zu stabilisieren. Dies reichte von staatstragenden Ansprachen der Staatsoberhäupter und Regierungschefs bis hin zu vielfältigen Formen der Propaganda. Zu diesem Zweck fiel Ende 1932 auch in Deutschland die privatrechtliche Fassade des Rundfunks und die Privataktionäre wurden ausgeschaltet. Jetzt war der Rundfunk vollständig in staatlicher Hand und damit eine leichte Beute für die Nationalsozialisten. Schon wenige Tage nach der Installierung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda ließ dessen Chef, Joseph Goebbels, am 25.März 1933 vor den versammelten Programmleitern bzw. Intendanten keinen Zweifel daran, dass das neue Regime den Rundfunk für die Zwecke der nationalsozialistischen Propaganda nutzen wollte. Organisatorisch wurden die Entscheidungsinstanzen in der »Reichsrundfunkgesellschaft « zentralisiert, die regionalen Sendegesellschaften in weisungsabhängige »Reichssender« umfunktioniert. Um die Zahl der über das Radio erreichbaren Volksgenossen zu erhöhen, unterstützte das Regime den Bau preisgünstiger Radiogeräte: des Volksempfängers. Die Versorgungsdichte betrug 1940 knapp 134 Geräte je 1000 Einwohner, sie war keineswegs die höchste in Europa.
Goebbels formulierte bereits 1933 in der erwähnten Rede die Maxime, dass der Rundfunk nicht platt indoktrinieren solle, sondern die richtige Mischung zwischen Propaganda sowie Volksgemeinschaft erzeugenden Programmen und dem zu finden habe, was die Hörer auch im Dritten Reich in erster Linie vom Radio erwarteten: Unterhaltung und Entspannung. Selbstverständlich wurden Reden des Führers übertragen, gab es plumpe Agitation. Doch die politischen Botschaften wurden je länger, je mehr geschickt in ein stets wachsendes Angebot an leichter Musik verpackt. Zynischerweise erreichte diese Entwicklung ihren Höhepunkt, als sich die Niederlage im Zweiten Weltkrieg bereits abzeichnete; sogar das nie völlig durchgesetzte Swing-Verbot wurde deswegen stillschweigend im Radio gelockert. Nach außen wurde die Hörerschaft weitgehend abgeschottet: Es war streng verboten, so genannte Feindsender abzuhören, eine Anordnung, die jedoch unter Gefahr häufig durchbrochen wurde.
Nach dem 8. Mai 1945 bauten die alliierten Siegermächte rasch in den von ihnen kontrollierten vier Besatzungszonen den Rundfunk wieder auf. Der Berliner Rundfunk war neben Radio Hamburg bereits Mitte Mai 1945 wieder auf Sendung. Nach einer kurzen Phase, in der auch bürgerliche Kräfte zur Mitarbeit herangezogen wurden, entwickelte sich der Rundfunk der sowjetisch besetzten Zone im Zuge der zunehmenden Ostwest-Konfrontation und der Spaltung Deutschlands zur Kernzelle des zentralistischen Rundfunksystems der DDR. Die einzelnen, teilweise komplexen Entwicklungsstadien der Hörfunkeinrichtungen sowie die Geschichte des ostdeutschen Fernsehsystems zwischen 1952 und 1991 können hier nicht dargestellt werden.
Franzosen und Engländer errichteten zentrale Sendestationen für ihre Zone, den Südwestfunk und den Nordwestdeutschen Rundfunk, der seit 1. Januar 1956 aufgeteilt wurde in den Westdeutschen und Norddeutschen Rundfunk. Die US-Amerikaner realisierten unter militärischer Kontrolle ein dezentrales Konzept mit vier Radiostationen (Radio Frankfurt, später Hessischer Rundfunk, Radio München, später Bayerischer Rundfunk, Radio Stuttgart, später Süddeutscher Rundfunk und Radio Bremen). Vor einer Übergabe in deutsche Hände standen die Westalliierten vor der Aufgabe, eine neue Organisationsstruktur für den Rundfunk zu entwickeln. Da ein privatrechtlichkommerzielles Modell nach US-amerikanischem Vorbild nicht infrage kam, ein Rundfunk in Staatshand ausgeschlossen war, legte man für die Stationen in den drei westlichen Zonen eine Verfassung fest, die der der BBC in Großbritannien ähnelte: Rundfunksender wurden konzipiert als Einrichtungen des öffentlichen Rechts, als Anstalten, an denen weder der Staat noch Privatpersonen Inhaberanteile besitzen sollten. Die Kontrolle sollten pluralistisch zusammengesetzte Aufsichtsgremien ausüben. Durch den möglichst viele gesellschaftliche Gruppen repräsentierenden Rundfunkrat sollte in erster Linie ein Meinungsvielfalt repräsentierendes, unparteiisches Informationsprogramm ausdrücklich auch mit politischem Inhalt gewährleistet werden. Die Wirtschaftsführung wurde einem in der Regel als Verwaltungsrat bezeichneten Gremium übertragen. Erhalten blieb die Finanzierung durch Gebühren, die bis 1976 von der (Bundes-)Post, danach von der rundfunkeigenen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingezogen wurden.
Das bundesdeutsche Rundfunksystem stellt somit eine einmalige Konstruktion dar, die das Freisein von staatlicher Bevormundung mit dem Prinzip der Staatsferne und Unabhängigkeit von mächtigen wirtschaftlichen Interessengruppen garantiert. Die finanzielle Unabhängigkeit trug und trägt zu einer fairen politischen Berichterstattung und Kommentierung bei. Darüber hinaus sichert sie ein hohes kulturelles Niveau des Angebots, dieser Umstand wurde in späteren Rundfunkgesetzen auch ausdrücklich als Kulturauftrag bezeichnet. Dieser und die skizzierte Unabhängigkeit bedeuten jedoch nicht, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in seiner Monopolphase (bis 1984) nicht stetig an sich wandelnde Lebensgewohnheiten und Interessen der Menschen und damit sich verändernde Zuhörer- und Zuschauerbedürfnisse anpassen musste. Die einschneidendste Weichenstellung fand in den 1970er Jahren statt: Billige und transportable Radiogeräte machten es auf die Dauer erforderlich, sowohl Radioprogramme für verschiedene Zielgruppen (etwa für jüngere und ältere Menschen) anzubieten sowie darüber hinaus leichter aufnehmbare Angebote zu machen: Es war die Geburtsstunde der Magazinierung der Hörfunkprogramme und der Einstieg in ihre Formatierung.
Diese Entwicklung stand auch im Zusammenhang damit, dass das Fernsehen seit der ersten Hälfte der 1950er Jahre mit seinen Sendungen begann und sein Aufstieg zum Leitmedium in den 1960ern die erwähnten erheblichen Anpassungen des Radioangebots erforderte. Nach ersten Gehversuchen in den 1930er Jahren gab es seit 1952 zunächst im Norden der Bundesrepublik erste regelmäßige Fernsehsendungen, seit November 1954 das Gemeinschaftsprogramm Deutsches Fernsehen. Es wurde zunächst von sechs, später von neun (hinzu kamen 1953 der Sender Freies Berlin und 1957 der Saarländische Rundfunk) in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD) zusammengeschlossenen Anstalten produziert. Das Fernsehen entwickelte – wie zuvor das Radio – bis in die 1960er hinein eigene Programmformen: Soweit es nicht um klassische filmische Formate ging, glich frühes Fernsehen allerdings in weiten Teilen erst
einmal »verfilmtem« Hörfunk.
Quantitativ dehnte sich das tägliche Angebot nur allmählich über wenige Stunden zu einem geschlossenen Zeitblock vom frühen Nachmittag bis etwa Mitternacht aus. Erst in den 1990er Jahren entstand das 24-Stunden-Fernsehen. Gleichwohl wurde das Angebot erweitert durch das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das am 1. April 1963 mit seinen Ausstrahlungen begann, sowie die Dritten Fernsehprogramme der Landesrundfunkanstalten (Bayern 3, WDR 3, Nord 3, HR 3, Südwest 3) in den 1960ern. Letztere waren anfangs reine Bildungsprogramme, seit Mitte der 1970er Jahre wurden sie zu Vollprogrammen mit regionalen Programmschwerpunkten ausgebaut.
Die öffentlich-rechtliche Konstruktion des Rundfunks geriet erstmals ernsthaft unter Druck, als die CDU-geführte Bundesregierung 1960 das Zweite Fernsehprogramm durch eine von ihr abhängige private Gesellschaft herstellen und ausstrahlen lassen wollte. In einem von den Bundesländern angestrengten Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) wurde dies im Urteil vom 28. Februar 1961 einmal wegen der Unzuständigkeit des Bundes (Rundfunk ist Kulturgut, Kultur ist Ländersache) untersagt. Darüber hinaus entwickelte das BVG erstmals Grundsätze für die Auslegung des Art. 5.2 Grundgesetz, der die Rundfunkfreiheit garantiert und besagt, dass sich jeder aus frei und allgemein zugänglichen Quellen – und damit auch dem Rundfunk – informieren könne. Wegen des Mangels an technischen Verbreitungswegen (Frequenzen) entspräche die öffentlich-rechtliche Organisationsform als Modell dem Gebot des Art. 5.2,weil sie die binnenplurale Konstruktion gewährleiste, also alle gesellschaftlichen Gruppen zu Wort kämen. Grundsätzlich wurde 1961 jedoch ein privater Rundfunk nicht ausgeschlossen, sofern er diesen Auftrag gleichfalls erfülle.
Seit Beginn der 1980er Jahre wurde das UKW-Frequenzband erweitert und unter anderem damit die Zahl der Hörfunkkanäle vermehrt. Auch die Breitbandverkabelung trug dazu bei, dass die Zahl der Fernsehkanäle durch die Kombination von Verkabelung und Satellitenabstrahlung sich erhöhte.Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, um auch privat-kommerzielle Veranstalter zuzulassen, die sich durch Werbeeinnahmen finanzierten. Ab 1. Januar 1984 gingen die ersten privaten Programme auf Sendung, zuerst noch unter dem Dach der so genannten Kabelpilotprojekte, dann nach und nach legitimiert durch die Mediengesetze der Bundesländer.
In mehreren weiteren Urteilen hat das BVG insbesondere im so genannten Niedersachsen-Urteil 1987 und im WDR-Urteil 1991 die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Rundfunkfreiheit weiter präzisiert. Demnach ist das umfassende Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Voraussetzung für privat-kommerzielle Angebote. Binnenplural organisiert und insbesondere finanziell durch die Rundfunkgebühr nicht direkt vom Zuspruch der Zuschauer und Zuhörer abhängig wie die werbefinanzierten privat-kommerziellen Anbieter, könnten nur sie umfassend der durch Art. 5.2 Grundgesetz gebotenen Informationspflicht nachkommen. Privat-kommerzielle Rundfunkangebote könnten diesen Auftrag nicht erfüllen, insofern sei für ihre Existenz das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks erforderlich: Das duale Rundfunksystem war Wirklichkeit geworden. Seit etwa Anfang der 1990er Jahre teilte sich das Fernsehpublikum zu etwa 40 Prozent auf die öffentlichrechtlichen Anbieter (Erstes Programm, ZDF und Dritte Programme) sowie 60 Prozent auf die privat-kommerziellen Sendeunternehmen.
1990, nach dem Untergang der DDR und ihrem zentralistischen Rundfunksystem, wurde das duale System bzw. die föderale Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der ARD als Anbieter des ersten gemeinschaftlichen Fernsehprogramms auf die neuen Bundesländer übertragen. Im öffentlich-rechtlichen Sektor entstanden zwei neue Landesrundfunkanstalten, der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) und der Ostdeutsche Rundfunk (ORB), Letzterer wurde inzwischen mit dem Sender Freies Berlin (SFB) fusioniert. Mecklenburg-Vorpommern schloss sich dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) an.
Die gefundene Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und privat-kommerziellen Anbietern im dualen System ist seit über 15 Jahren stabil. Derzeit ist noch nicht abzusehen, wie sich die Digitalisierung der Rundfunkproduktion und -verbreitung auf das klassische Rundfunkangebot und die tragenden Institutionen auswirken wird. Ohne Folgen wird sie nicht bleiben.
Konrad Dussel: Deutsche Rundfunkgeschichte (2. Auflage), UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2004.
Konrad Dussel/ Edgar Lersch (Hrsg.): Quellen zur Programmgeschichte des deutschen Hörfunks und Fernsehens (Quellensammlung zur Kulturgeschichte, Bd. 24), Muster-Schmidt Verlag, Göttingen 1999.
Knut Hickethier: Geschichte des deutschen Fernsehens, Verlag Metzler, Stuttgart/Weimar 1998.
Heide Riedel: Lieber Rundfunk ..., 75 Jahre Hörergeschichte(n), Vistas Verlag, Berlin 1999.
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