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Autor: Medosch, Arnim.

Titel: Demonstrieren in der virtuellen Republik.

Quelle: Schulzki-Haddouti, Christine (Hrsg.): Bürgerrechte im Netz. http://www.schulzki-haddouti.de Bonn 2003. S.261-306.

Verlag: Bundeszentrale für politische Bildung.

Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors.



ARMIN MEDOSCH

Demonstrieren in der virtuellen Republik

Politischer Aktivismus im Internet gegen staatliche Institutionen und privatwirtschaftliche Unternehmen

Inhaltsverzeichnis

1. Politischer Aktivismus im Internet gegen staatliche Institutionen 2

1.1 Netstrike 2

1.2 Digital Zapatismo - Electronic Disturbance Theater 10

2. Politische Kampagnen gegen Wirtschaftsunternehmen 33

2.1 Kampagne gegen McDonald's 33

2.2 Der Spielzeugkrieg 37

2.3 Der Kranich im Visier der Online-Aktivisten 43

3. Die politische Verfassung des Internet 50

3.1 Rechtliche Aspekte des Online-Protests 50

3.2 Die (fehlende) Verfassung für das Internet 57



In der noch jungen Geschichte des allgemein zugänglichen Internets gibt es eine erstaunliche Vielfalt an politischen Kampagnen, Methoden, Anliegen und Gruppen. Anstatt eine Übersicht über die gesamte Breite des Netzaktivismus anzubieten, konzentriert sich dieser Beitrag auf eine Anzahl besonders signifikanter Kampagnen und beschreibt anhand dieser die Entwicklung des Netzaktivismus seit den frühen 90er-Jahren. Dabei wird auffällig, dass die Protagonisten dieser Initiativen im Internet mehr sehen als nur eine technische Zusammenschaltung verschiedener proprietärer Netze. Das Internet als politischer Handlungsraum wird zum Ort der Auseinandersetzung über ein neues Politikverständnis in einem globalen und vernetzten Kontext, zu einer »virtuellen Republik«, in der die Frage nach Recht oder Unrecht nicht allein nach zivil- und strafrechtlichen Kriterien gestellt werden darf, sondern wo es auch einer Neudefinition der Grundrechte bedarf. Diese Definition muss über den konventionellen Datenschutz und das Recht, eine Homepage zu unterhalten, hinausgehen und kollektive Formen politischer Willensäußerung beinhalten. Das heißt, dass die vorgestellten Projekte über ihren tagespolitischen Anlass hinaus auch als Diskurs über das Internet als »virtuelle Republik« gelesen werden können und sollen.



1. Politischer Aktivismus im Internet gegen staatliche Institutionen

1.1 Netstrike

Mit virtuellen Sitzblockaden im WWW, »Netstrike« genannt, erfand Ende 1995, Anfang 1996 StranoNet aus Florenz eine neue Form des politischen Protests im WWW. Die Wurzeln der Gruppe sind in den sozialen Bewegungen der 70er- und 80er-Jahre, in den Querverbindungen zwischen Politik, Post-Punk (Do-it-yourself-Kultur), Kunst und Neuen Medien zu finden. Dieser Hintergrund StranoNets ist exemplarisch für viele Gruppen, Organisationen und Individuen, die sich mit politischen Kampagnen im Netz betätigen. Durch begleitende theoretische Texte, im Stile von Manifestos formuliert, erarbeiteten sie Grundlagen für ein Verständnis des Netzes als Forum politischer Kämpfe und Ansätze zur Formulierung allgemeiner Bürgerrechte für die Welt elektronischer Kommunikation.



1.1.1 Die ersten Netstrikes

Im Dezember 1995 ging eine E-Mail durchs Internet, die auf italienisch und englisch ihre Empfänger zur Teilnahme an einem »Netstrike« einlud. Am 21.12.1995 zwischen 18:00 und 19:00 Uhr europäischer Zeit sollten möglichst viele Internetnutzer gleichzeitig die Webserver der französischen Regierung anklicken. »In einer Demonstration von 1000, 10.000, 100.000 Netzbenutzern«, so lautete der Aufruf, sollten sie über den Verlauf einer Stunde alle paar Sekunden erneut auf die selben Webseiten klicken, um mit der Masse ihrer Anfragen eine Art Verkehrsstau im Netz zu erzeugen. Ein Webserver ist ein Rechner im Internet, auf dem Informationen in Form digitaler Dateien (am geläufigsten sind Texte und Bilder) zum Abruf angeboten werden. Abhängig von der Leistungsfähigkeit des Webservers und der »Bandbreite« (der Kapazität der Leitung) seiner Internetanbindung kann ein Webserver während eines bestimmten Zeitablaufs nur eine bestimmte Zahl von Informationsabrufen bewältigen. Kommen zu viele »Anfragen« gleichzeitig auf den Server zu, dann kommt es zu Engpässen - einerseits bezüglich der gleichzeitig durch den Server zu beantwortenden Seitenabrufe, andererseits bezüglich der Kapazität der Leitung, über die die Informationen an die Nutzer geliefert werden sollen. Wenn nun tatsächlich 10.000 oder 100.000 Nutzer gleichzeitig eine bestimmte Webadresse anklicken, dann kann dadurch der Server so überlastet werden, dass seine Antworten immer langsamer erfolgen, während gleichzeitig der »Zufahrtsweg« - die Leitung, die zum Server führt - von zu vielen Datenpaketen verstopft wird. Durch eine gezielte Überlastung in dieser Form wird der Webserver an der Ausübung seiner Funktion - der Zurverfügungstellung von Informationen im WWW - gehindert. Deshalb nennt man diese Art des Angriffs heute auch »Denial-of-Service-Attacke« (Angriff zur Verweigerung des Dienstes).

Der Netstrike vom Dezember 1995 ging von einer Gruppe italienischer Aktivisten namens StranoNet aus. »Anders als der Titel >Netstrike< nahe legt«, schrieb Tommaso Tozzi, Sprecher von StranoNet, »handelt es sich dabei weniger um einen Streik als um eine virtuelle Sitzblockade.«1 Die Aktion war Ausdruck des Protests gegen die Vorgehensweise der französischen Regierung. Diese führte damals Atombombentests im Mururoa-Atoll im Pazifik durch, trotz weltweiter Proteste von Organisationen wie Greenpeace und Kritik in den Massenmedien. StranoNet versuchte mit dem Netstrike mehrere Dinge gleichzeitig zu bewirken. Durch den Aufruf zur Beteiligung am Netstrike, der im Internet nach besten Kräften zirkuliert wurde, sollten möglichst viele Netznutzer auf den Anlass des Protests, die französischen Atomtests, aufmerksam gemacht werden. Der »Streikaufruf« wurde über Mailinglisten und Newsgroups verbreitet, Webseiten mit Solidaritätsaufrufen wurden eingerichtet, wo der Streikaufruf mit einer Angabe der Liste der zu bestreikenden Webserver veröffentlicht wurde, und alle Empfänger wurden aufgefordert, den Streikaufruf ihrerseits nach dem Schneeballprinzip weiterzuverbreiten. Obwohl StranoNet selbst nur eine kleine Organisation ist und über keine mächtigen eigenen Informationskanäle verfügt, konnte durch diese Art der Informationsverbreitung im Internet die maximale Teilnehmerzahl erreicht werden. Durch den neuartigen Charakter des Online-Protests im ebenfalls noch sehr neuen WWW wurde aber auch die Aufmerksamkeit der traditionellen Medien - Presse, Radio und Fernsehen - erregt, die damit dem Thema eine noch größere Reichweite verschafften. Und nicht zuletzt sollte mit der tatsächlichen Blockade der Webserver der französischen Regierung erreicht werden, dass diese den Protest nicht einfach ignorieren konnte, sondern zur Kenntnis nehmen musste, dass viele Menschen weltweit mit den Atombombentests nicht einverstanden waren.

Es ist unmöglich zu verifizieren, wie viele Nutzerinnen und Nutzer im damals noch recht dünn besiedelten Internet tatsächlich am »Netstrike« teilnahmen. Laut Auskunft von Tommaso Tozzi von StranoNet war die Aktion jedoch ein voller Erfolg. Die Webserver der französischen Regierung, darunter die Atomenergiebehörde und das Außenministerium, wurden von so vielen Anfragen überflutet, dass sie praktisch völlig blockiert waren, hieß es einige Tage danach in einer E-Mail-Erklärung von StranoNet. Eine offizielle Reaktion seitens der französischen Regierung ist nicht bekannt. Jedenfalls kann der Netstrike vom 21.12.1995 als erster organisierter Massenprotest in Form einer »Sitzblockade« im Internet in die Geschichte eingehen. Mit der Art des Protests und der Form seiner Durchführung lieferte StranoNet die Blaupause für zukünftige Formen der politischen Willenserklärung und des aktiven politischen Widerstands im Internet - das »Modell Netstrike«.

StranoNet hatte seine Wurzeln in den sozialen Bewegungen Italiens und wurde von aktuellen technologischen und kulturellen Entwicklungen gespeist, die auch für andere Online-Aktivisten wichtige Einflüsse waren. Zu diesen Einflüssen zählten:

Diese Querverbindungen zwischen politischem Aktivismus, der DIY Kultur und der künstlerischen und kreativen Nutzung der neuen Medientechnologien war von entscheidendem Einfluss nicht nur für Italien und StranoNet, sondern für viele Gruppen international, die sich Formen des politischen Aktivismus im Netz verschrieben. Diese Verbindung mittels Internet bildet(e) weltweit den Humus für Protestbewegungen neuen Typs. Dabei verlief die Entwicklung in Italien parallel zu und im Austausch mit ähnlichen Entwicklungen in anderen europäischen Staaten ebenso wie in den weiteren hochindustrialisierten Staaten USA und Japan.



1.1.2 Frühe »virtuelle Gemeinschaften«

Einen wichtigen Ausgangspunkt für die Entwicklung einer Online-Protestkultur bildeten Mailboxen, auch genannt »Bulletin Board Systems« (BBS), die sich zu einer Zeit großer Beliebtheit erfreuten, als das Internet noch nicht allgemein zugänglich war. Mailboxen sind Computer, deren Software ähnliche Funktionen wie heute im Internet ermöglicht, es sind vor allem E-Mail und Diskussionsforen. BBS waren nicht wie heute im Internet dauernd über Standleitung, das heißt über eine permanente Verbindung über eigene Telefonleitung miteinander verbunden, sondern tauschten zwischen einer BBS an einem geografischem Standort zum anderen nur zu bestimmten Zeiten, meist nachts, Daten miteinander aus. Neben elektronischer Post waren die »schwarzen Bretter«, also thematisch strukturierte Diskussionsgruppen, ähnlich den heutigen Newsgroups im Internet, das zentrale Element dieser Systeme. BBS verfügten meist über überschaubare Nutzerzahlen, die kulturell und politisch ähnlich gelagerte Interessen hatten. Diese Nähe der Nutzer zueinander förderte ein starkes Gefühl, Teil einer »virtuellen Gemeinschaft« zu sein. Die elektronische Kommunikation wurde nicht als technische Wüste von Leitungen, Modems und Rechnern erfahren, sondern als sozialer Raum, der enge Bindungen zwischen den Teilnehmern und intensive inhaltliche Diskussionen begünstigte.

In Mailand gründete sich 1985 eine Gruppe namens »Decoder«, die begann, eine Zeitschrift mit demselben Namen herauszugeben und stark von amerikanischer Science-Fiction aus der »Cyberpunk«-Richtung beeinflusst war. Decoder gründete eine der ersten Mailboxen der italienischen alternativen Kultur- und Politszene. Man arbeitete damals mit dem am weitesten verbreiteten BBS-System FidoNet zusammen. Weitere BBS-Knoten für die DIY/ Punk/Politszene folgten in Bologna, Rom und Florenz. Wegen Kapazitätsproblemen, aber auch wegen politischer Probleme mit FidoNet begann man bald nach Wegen zu suchen, sich von diesen abzuspalten. Die »autonomen Boxen« gründeten ihren eigenen Verbund in Italien und legten damit den Grundstein für www.ecn.org, »Isole nella Rete« (Inseln im Netz), ein italienweites Bürgernetz mit besonders starken Knoten in den bereits genannten urbanen Zentren, aber auch in kleineren Städten. Ab 1992 ermöglichte die neue Software für »FirstClass BBS« den Nutzern, von ihren Rechnern aus auch E-Mails ins Internet zu verschicken und von dort zu empfangen.

1994 kam es zum »großen italienischen Mailbox-Crackdown« (engl. »crack down«, hart durchgreifen). Ein neues Copyright-Gesetz in Italien machte jedes freie Kopieren von Software illegal, auch wenn diese Software als Freeware oder Public Domain deklariert war. Freeware- und auch Public-Domain-Software sind Programme, die von ihren Urhebern nicht unter Kopierschutz gestellt werden, sondern welche die freie Verbreitung der Software als »Gemeingut« aktiv befürworten. Jeder darf sie gratis kopieren und benutzen. Mit der neuen Gesetzgebung jedoch wurden die Mailboxen der Bürgernetze als Zentren der Raubkopiererei gebrandmarkt - obwohl sie eigentlich keine Raubkopierer waren, da das Kopieren von Freeware legal ist. In landesweit koordinierten Razzien wurden Rechner von mehr als 150 Mailboxen beschlagnahmt. Eine große Zahl von Nutzern sah sich damit vorübergehend von der Kommunikation in elektronischen Netzen abgeschnitten.

Der »Crackdown« wurde indirekt zum Anlass für die Entwicklung der Netstrike-Taktik. Im Winter 1995 trafen sich Mailboxleute, Politik- und Medienaktivisten, um Strategien zu diskutieren, wie ein solcher Crackdown in Zukunft zu verhindern sei, aber auch, wie die sich formierende Bewegung ihre Anliegen besser an die breitere Öffentlichkeit transportieren könnte, an die politischen Klassen ebenso wie an die Medien. Ideen für den politischen Aktivismus im Netz wurden ausgebrütet und im Laufe des Jahres 1995 weiter entwickelt.2



1.1.3 Manifestationen

Im Oktober desselben Jahres reisten Leute von StranoNet nach Budapest zur dortigen Konferenz »Metaforum«. Diese an der Budapester Kunstakademie durchgeführte Konferenz war eines der ersten Treffen, bei dem sich eine (überwiegend) europäische Internet-Szene zu organisieren begann. Inhaltliche Anliegen, theoretische Ansätze und praktische Strategien wurden ausgetauscht. Wegen des kurz zurückliegenden Mailbox-Crackdowns zeigte sich StranoNet besonders gut vorbereitet und präsentierte ein manifestoartiges Papier mit Eckpunkten für eine Art »Verfassung des Internets«. Dabei handelt es sich um keine Verfassung im klassischen Sinn, aber um eine Reihe von politischen Forderungen über die Nutzung des Internets und damit zusammenhängender Fragen. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass das Internet nicht als ein nur technisches oder wirtschaftliches Thema behandelt, sondern als ein sozialer Raum und als ein Ort für politische Auseinandersetzungen verstanden wird. Das Eckpunktepapier von StranoNet liefert den Ansatz für eine Grundsatzerklärung für »Bürgerrechte für Internetnutzer«, die für viele spätere politisch motivierte Online-Kampagnen grundlegend war.3 Deshalb seien einige der wichtigsten Punkte hier wiedergegeben:

Diese und andere Forderungen bilden den ersten Teil des StranoNet-Manifests. In einem zweiten Teil des Papiers unter dem Titel »Strategien zur Befreiung, Ideen für globale Verbindungen«, kommt StranoNet auf »Netstrikes« zu sprechen. Der Zusammenhang ist nicht zufällig. Nur wenn man die Idee akzeptiert, dass das Netz ein politisches Wesen ist, für dessen Nutzung es sowohl Rechte als auch Pflichten gibt, ist das Netz auch ein legitimer Ort für politischen Massenprotest. Ohne diese Grundlage wäre dies nichts weiter als Vandalismus oder eine technische Störung.4

Wenige Wochen nach der Budapester Konferenz, bei der diese Ideen erstmals einer internationalen Öffentlichkeit vorgestellt werden, geht der Aufruf zum Netstrike gegen die französische Regierung durch das Netz. Sechs Wochen nach dem Netstrike gegen die französische Regierung kommt bereits der Aufruf zum zweiten Netstrike, diesmal gegen die mexikanische Regierung wegen der Unterdrückung der aufständischen Chiapas-Indianer, die so genannten »Zapatistas«.

Doch StranoNet geht es nicht um den Einzelfall, die Aktivisten wollen ein didaktisches Beispiel, eine Vorlage für Nachahmer liefern. Zugleich mit dem Aufruf zum Netstrike gegen Mexiko verbreitet StranoNet ein »NetStrike Starter Kit: Instruktionen zur Organisation eines Streiks im Internet«.5 Der Text beginnt mit der Überschrift »virtuelle Praktiken für reale Konflikte« und versucht, Politik mit Poesie, Theorie mit Praxis in Einklang zu bringen. Zentral ist dabei die Idee der Gemeinschaft (community). Kommunikation im Internet soll helfen, gesellschaftlicher Isolation zu entkommen, Gleichgesinnte zu finden und mit ihnen Formen kollektiven Handelns zu erproben »unter Benutzung aller Medien, auf die man Zugriff bekommen kann«. Dem »kapitalistischen Modell« der Informationsgesellschaft und ihren Metaphern werden alternative Metaphern gegenübergestellt: statt »Datenautobahn« die digitale Seitenstraße, statt E-Commerce der bargeldlose Tauschmarkt, statt digitalem Fernsehen das elektronische Fan-Magazin. Gegen »die Kontinuität der kapitalistischen ökonomischen Dynamik« sollen »das Graffiti, die Kampagne, das Meer und die Musik und die Versammlung am Dorfplatz ...« angewendet werden.

Das »NetStrike Starter Kit« enthält jedoch vor allem praktische Tipps. Entsprechend der impliziten Eigenschaft »globaler« Kommunikationsnetze, ist auch der Netstrike seinem Wesen nach eine »globale« Aktion, heißt es da. Deshalb sei es vor allem bei dem »ersten Experiment« des Netstrikes gegen die französische Regierung wichtig gewesen, ein Motiv zu haben, bei dem man sich globaler Zustimmung und Unterstützung sicher sein konnte: die internationale Ablehnung der Fortsetzung französischer Atomtests. Um diese Zustimmung zu erlangen, betonte StranoNet, sei es notwendig, kreative und maßgeschneiderte Slogans zu erfinden, mit denen sich möglichst viele Menschen identifizieren können. Ebenso wichtig sei es, klare, praktische Handlungsanweisungen zu geben, zum Beispiel über das Ziel der Aktion (nämlich welche Webserver gemeint sind), den Zeitpunkt (möglichst mit Angabe aller globalen Zeitzonen) bis hin zu den Einstellungen, welche die Nutzer in ihrer Browsersoftware vornehmen können, um ihre Klicks effektiver zu machen.

Beim zweiten Netstrike gegen die mexikanische Regierung und zur Unterstützung der Chiapas-Indianer rückte ein neues Element in den Mittelpunkt: das Zusammenspiel lokaler und globaler Handlungen. Der Netstrike ist nur ein Teil einer Reihe von Maßnahmen mit demselben politischen Ziel, nämlich dem Ende der militärischen Maßnahmen gegen die Zapatistas. In der vorbereitenden Phase der Mobilisierung ging es zunächst vor allem um die Koordination von Gruppen und ihrer politischen Kampagnen über das Netz. Parallel zum Zeitpunkt des Chiapas-Netstrike gab es dann eine Vielzahl von Aktionen in der realen Welt, zum Beispiel landesweite Demonstrationen vor mexikanischen Botschaften in Italien und Plakatkampagnen. Das Ineinandergreifen von Aktionen im realen Raum und im virtuellen Raum sollte den maximalen Erfolg der Kampagne bewirken.

Wie sich in der Folge zeigte, hat StranoNet mit der Formulierung der Methode des Netstrike und mit ihren ersten praktischen Netstrikes tatsächlich eine Vorlage geliefert, die später nicht nur Nachahmung finden, sondern auch weiterentwickelt werden sollte. Doch abgesehen von der Vorbildwirkung beließ es StranoNet nicht bei den ersten beiden Netstrikes. Weitere Netstrikes folgten zu verschiedenen Zielen und Anlässen in den Jahren 1996 und 1997. 1998 wurde dann die »Digital Coalition« gegründet, eine Plattform für Internet-Aktivismus, hinter der neben StranoNet noch weitere Gruppen stehen. 2001 war es im Umfeld der Demonstration von Genua eine der ersten Amtshandlungen der Regierung Berlusconi zu versuchen, www.netstrike.it aus dem Netz zu verbannen. Doch dieser Versuch blieb bislang erfolglos.



1.2 Digital Zapatismo - Electronic Disturbance Theater

Das »Electronic Disturbance Theater« (EDT)6 ließ sich von StranoNet inspirieren, der italienischen Gruppe, die den Netstrike erfunden hatte, vor allem aber vom Widerstand der »Zapatistas«, aufständischer indigener Stämme und Nachfahren der Mayas in Chiapas, der südlichsten Provinz Mexikos. EDT entwickelte die Netstrike-Technik weiter, indem es ein Software-Werkzeug für elektronischen Protest schuf, ein »Floodnet« genanntes Programm, mit dem sich der Effekt einer virtuellen Sitzblockade multipliziert. Zugleich betont EDT jedoch die Wichtigkeit des »sozialen Dramas« rund um eine Aktion, wovon der technische Aspekt nur ein Teil ist. Mit der Berufung auf die symbolische Maya-Technologie, die Macht der Geste, und durch ihre theatralischen Performances bei Kunstfestivals unterstreicht EDT, dass der von ihm entwickelte »elektronische zivile Ungehorsam« zugleich eine Kunstform ist. Mit dieser Programmatik und zahlreichen Aktionen seit 1998 ist EDT die wahrscheinlich bekannteste Gruppe von Internet-Aktivisten. Damit erregte sie aber auch die Aufmerksamkeit des US-Verteidigungsministeriums und ihre Aktionen dienten als Begründung für Pläne der US-Streitkräfte, den Hacker-Krieg als zukünftige Form der Kriegführung zu etablieren.



1.2.1 EDT-Performance

An einem einfachen Holztisch sitzt ein Mann und blättert in Kerzenlicht versunken in seinen Notizen. Sein Gesicht sieht man nicht, denn er trägt eine dieser schwarzen Wollmützen, die nur die Augen freilassen. Auf der Mütze sind die Buchstaben EZLN eingestickt. Sie stehen für »Zapatista National Liberation Army«. Mit tief resonierender Stimme erzählt er Geschichten aus dem lakandonischen Urwald; Geschichten vom Aufstand der Zapatistas, Abkömmlinge der Mayas in der Provinz Chiapas, die sich gegen die Ausbeutung ihrer natürlichen Ressourcen und die Unterdrückung durch die mexikanische Armee wehren; Geschichten von einem sich lange hinziehenden bewaffneten Konflikt niedriger Intensität, während dessen das Leben weiter gehen muss, obwohl Flugzeuge, Hubschrauber, Straßensperren und gelegentliche Razzien der Armee eine permanente tödliche Bedrohung darstellen; Geschichten aber auch von einem Kampf, in dem »Worte Waffen sind«, wie es der charismatische Guerrilla-Führer und Poet Subcommandante Marcos formuliert hat, dessen Botschaften aus dem Urwald seit 1994 die Weltöffentlichkeit erreichen und bewegen, ob über das Internet, konventionelle Nachrichtenkanäle oder in Buchform.

Unser Leser im Kerzenschein identifiziert sich offenbar mit dem Subcommandante. Er nennt sich Commandante Ricardo und erzählt Geschichten von »Maya-Technologie«; davon, wie ein kleiner Bub mit einem Stock Flugzeuge vertreibt; davon, wie sich durch die poetische, vordergründig kraftlose Geste die Welt verändern kann. »Unser Widerstand ist das Nichthandeln«, zitiert er den Subcommandante, »indem wir nicht handeln, gewinnen wir.« Plötzlich springt Commandante Ricardo auf und läuft zu einem Rednerpult. Sein Gestus verändert sich, der tiefe Bass seiner Stimme füllt nun den ganzen Raum und er doziert in der Sprache der akademischen Eliten über den politischen Widerstand im elektronischen Raum, den Hacktivismus oder El Hacktivismo. Selbstbewusst und herausfordernd erklärt er die Irrtümer jener, die im Internet entweder die Rettung oder den Untergang sehen, und entwirft eine Alternative zwischen Utopie und Apokalypse, die sich auf die Verwendung von Maya-Technologie im elektronischen Raum gründet.

Wir wohnen einer Performance des Electronic Disturbance Theater bei, repräsentiert durch dessen bekanntesten Vertreter, Ricardo Dominguez, US-Bürger mexikanischer Abstammung. Seinem bombastischen Stimmvolumen merkt man die schauspielerische Ausbildung an, doch ein Großteil seiner Aktivitäten spielt sich im Internet ab. Gemeinsam mit dem Medientheoretiker Stefan Wray und den Programmierern und Künstlern Carmin Karasic und Brett Stalbaum gründete er 1998 das EDT. Diese Gruppe entwickelte das Software-Tool »Floodnet«, ein Java-Applet, das seither bei zahlreichen Cyberprotesten zum Einsatz gekommen ist und vom US-amerikanischen »National Infrastructure Protection Center« zum gefährlichen Hackertool erklärt worden ist. Doch wer sich nur auf die technischen Eigenschaften des Floodnet-Java-Applets beschränkt, läuft Gefahr, die Aktionen des EDT misszuverstehen. Zumindest genauso wichtig wie die Technologie sind für das EDT Einflüsse lateinamerikanischer politischer Theatergruppen, vom brasilianischen Theaterguru Augusto Boal über das Teatro Campesino bis hin zu chilenischen Straßentheaterkollektiven während der Pinochet-Diktatur. Das technische Hilfsmittel Floodnet dient als Auslöser für ein »soziales Drama«.

»Es geht darum, eine performative Matrix zu entwerfen, die dafür sorgt, dass die Mächtigen stürzen. So dass die gesamte Welt sehen kann, was passiert«, sagt Ricardo Dominguez. »Was wir Zapatisten haben, ist Maya-Technologie. Die benötigt keinen elektrischen Strom, sie braucht kein Spanisch und keine Politik. Sie basiert auf der Schaffung einer neuen Art von Raum, der nicht definiert ist, dem Vorzimmer der Revolution.«7



1.2.2 Vom elektronischen zivilen Ungehorsam zum Electronic Disturbance Theater

In den 80er-Jahren lebte Ricardo Dominguez in Tallahassee, Florida, und war Mitglied der Gruppe »Critical Art Ensemble« (CAE). Diese Gruppe operierte zwar fast ausschließlich innerhalb des Kunstbetriebs, gab ihren Arbeiten jedoch eine ausgesprochen politische Note. 1994 entwickelte CAE das Konzept des »Elektronischen Zivilen Ungehorsams« (Electronic Civil Disobedience).

Ausgehend von der Erkenntnis, dass »auf der Straße kein politisches Kapital mehr zu finden ist«, forderte CAE, dass sich das politische Agitationsfeld in den elektronischen Raum zu verschieben habe. Während Macht früher durch »äußerliche Formen des Spektakels« repräsentiert worden sei, habe sie sich nun in die elektronischen Netze verlagert und zirkuliere als finanzielles Spekulationskapital nomadisch um die gesamte Erde. Der zivile Ungehorsam ist laut CAE deshalb eine besonders nützliche Form des Widerstands, weil er in den westlichen Demokratien eine relativ milde Reaktion des Staates auslöste (meistens, nicht immer, wie sie betonen). Zwar werden bei Aktionen des zivilen Ungehorsams auch Gesetze gebrochen, aber in einer pazifistischen Form und in einer Art und Weise, die zeigt, dass die Aktivisten bereit sind, für ihre ideellen Überzeugungen öffentlich einzustehen und Sanktionen hinzunehmen. Durch die vergleichsweise harmlose Äußerung ihrer politischen Opposition (etwa im Vergleich zu Terroristen) signalisieren Aktivisten, die sich des zivilen Ungehorsams bedienen, Verhandlungsbereitschaft und gewinnen dadurch auch ein Verhandlungskapital gegenüber dem Staat.

Da nun die kontrollierte Verbreitung von Information und der Zugang zu ihr zunehmend zum wichtigsten Faktor der Macht werde, muss sich auch der Widerstand dieser Mittel bedienen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Protagonisten des Widerstands über Zugang zu denselben Technologien wie die »technokratischen Eliten« verfügen, um sie »mit ihren eigenen Waffen zu schlagen«. Der Widerstand müsse also »nomadische Strategien und Taktiken« wählen - den elektronischen zivilen Ungehorsam. CAE weist gleichzeitig darauf hin, dass die Staatsmacht, zum Beispiel die Abteilung für Computerkriminalität des FBI, diese Formen des politischen Widerstands geradezu erwartet, dabei allerdings keinen Unterschied zwischen den Handlungen einsamer jugendlicher Hacker und denen artikulierter politischer Protestbewegungen macht. Für diese ist beides gleichermaßen »kriminell«. Damit ist für CAE »jeder Hacker, ob er sich dessen bewusst ist oder nicht, politisch«.

»Die Cyberpolizei und ihre Elite-Herren leben unter dem Zeichen der virtuellen Katastrophe (das heißt, in Erwartung des elektronischen Desasters, das eintreten >könnte<), in einer ganz ähnlichen Art und Weise, wie die Unterdrückten unter dem Zeichen des virtuellen Krieges lebten (der Krieg, auf den man sich immer vorbereitet, der aber nie eintritt) und der virtuellen Überwachung (das Wissen, sie könnten vom Auge der Autorität beobachtet werden)«, schrieben CAE 1994, in fast prophetischer Vorwegnahme der Kämpfe um Cyberaktivismus in den folgenden Jahren.8

Anfang der 90er-Jahre verlegte Ricardo Dominguez seinen Wohnsitz nach New York. Die Möglichkeiten einer Art Agit-Prop-Theater online interessierten ihn bereits damals, doch er verfügte weder über das dazu notwendige technische Wissen noch den Zugang zu elektronischer Kommunikation. In New York begegnete er dem dort lebenden deutschen Künstler Wolfgang Staehle, der bereits 1991 die Künstler-BBS »The Thing«9 gegründet hatte. Zunächst als eine Art transatlantischer virtueller Gemeinschaft zwischen Künstlern, Kritikern und Schreibern in Form einer Mailbox gegründet, verlegte sich Staehle zunehmend auf das Internet. »The Thing« entwickelte sich von einem »Bulletin Board System« hin zu einem Internet-Service-Provider10 für eine Community von Künstlern, für die »The Thing« weit mehr als nur den Internetzugang bereitstellte. Künstler konnten via »The Thing« ihre ersten Erfahrungen mit dem Internet sammeln, ihre Identität im WWW etablieren, miteinander Erfahrungen und Projekte austauschen und von »The Thing« künstlerische und technische Kooperation zur Entwicklung komplexer Projekte erhalten, die jenseits ihrer eigenen technischen Fähigkeiten lagen. Solche Internet-Service-Provider, deren Dienstleistung über die technische Zugangsherstellung hinausgeht, sind für politischen Aktivismus im Internet von ganz entscheidender Bedeutung. Sie sind Zentren des Know-How, aber vor allem auch ein echter Backbone (»Rückgrat«, ein Begriff, der in Bezug auf das Internet normalerweise die überregionalen Internetverbindungen bezeichnet). Sie liefern auch in sozialer Hinsicht das entsprechende Rückgrat, um schwierige Aktionen beginnen und abschließen zu können. Nicht umsonst wird »The Thing« immer wieder als Plattform für Internet-Aktivismus in Erscheinung treten.

Als Ricardo Dominguez zu »The Thing« nach New York kam, sagte Wolfgang Staehle angeblich zu ihm, »es gibt hier eine Anzahl von Maschinen, setz dich hier hin und beginne zu lernen, aber ich werde dir nicht helfen«. Die nächsten zwei Jahre verbrachte Dominguez damit, zu lernen. Die Server von »The Thing« dienten als experimentelle Basis und Plattform für die zukünftigen Aktionen des EDV11

Seit Beginn der Revolte der Zapatistas hatte das Internet für sie eine Rolle gespielt. Zwar gibt es im Regenwald von Chiapas keine Computer und noch nicht einmal Strom, doch den Zapatistas gelang es regelmäßig, ihre Communiques an die Außenwelt zu kommunizieren. Schon 1994 gab es Zapatistas-Unterstützergruppen, die das Internet zur Kommunikation und Koordination benutzten. Der zweite Netstrike der italienischen Cyberaktivisten StranoNet erfolgte im Februar 1996 in Solidarität mit und zur Unterstützung der Zapatistas. Innerhalb weniger Jahre entwickelten sich Hunderte von Pro-Zapatistas-Websites und Diskussionsgruppen. Ende 1997 kam es in Chiapas zum Massaker von Acteal, bei dem 45 indigene Menschen, hauptsächlich Frauen und Kinder, getötet wurden. Als Reaktion darauf formierte sich die »Digital Coalition«, eine anonyme Gruppe, hinter der jedoch unter anderem StranoNet stand. EDT nahm die Idee des »Netstrike« zum Ausgangspunkt und automatisierte die Grundfunktion eines Netstrike - das Anklicken des Reload-Buttons (Seite erneut laden) des Browsers. Die auf Javascript basierende Anwendung »Floodnet« sandte alle drei Sekunden vom geöffneten Browserfenster aus einen Reload-Befehl an die Ziel-Websites, in diesem Fall Homepages von fünf mexikanischen Finanzinstitutionen. Die erste Version des Zapatista-Floodnet war geboren und wurde in der ersten Jahreshälfte 1998 in verschiedenen »Betatests« des zivilen elektronischen Ungehorsams eingesetzt.12



1.2.3 Der Browser als Fokus einer virtuellen Protestbewegung

Doch die mexikanische Regierung ließ den digitalen Floodnet-Anschlag nicht einfach über sich ergehen. »Wir hatten langanhaltende Javascript-Kriege mit der mexikanischen Regierung«, erklärte Ricardo Dominguez. Die ursprünglich von Netscape entwickelte Skriptsprache Javascript dient unter anderem für verschiedenste Funktionen in Zusammenhang mit so genannten »Forms« - Formularen in Web-Seiten. Doch Javascript wurde auch für die Programmierung von Funktionen des Browsers selbst eingesetzt, weshalb ein Nutzer, der Floodnet in der Javascript-Version verwendete, für Gegenangriffe verwundbar war. Die mexikanische Regierung setzte eigene Hacker ein, die mittels eigener Javascripts die Browser der Angreifer abstürzen ließen. Daher entschloss sich EDT, eine neue Version von Floodnet zu programmieren, dieses Mal in der robusteren Programmiersprache Java. Die neue Version Floodnet ist ein so genanntes Java-Applet, ein in Java geschriebenes Programm, das in eine WebSeite eingebettet ist. Den Nutzern wurde fortan empfohlen, Javascript auszuschalten, um ihre Browser nicht für Gegenangriffe verwundbar zu machen.

EDT überarbeitete Floodnet in einer Art und Weise, die konzeptuell bewusst den Browser zur zentralen Schnittstelle einer virtuellen Protestbewegung machte. Die neue Version multiplizierte die Anzahl der Reload-Versuche. Sie unterteilte den Bildschirm in vier verschiedene Frames.13 Von drei dieser Frames beziehungsweise Fenster aus wird die Zielwebsite alle drei bis sieben Sekunden aufgerufen. Je mehr Personen sich beteiligten, umso häufiger erfolgten die Reloads in den drei Fenstern. Darüber hinaus veranstaltet Floodnet ein »symbolisches Drama«. Das Java-Applet versucht auf dem angesprochenen Server Seiten aufzurufen, die es dort nicht gibt. Dabei nutzt es die 404-Fehlermeldung von Webservern aus. Wenn zum Beispiel auf dem Server des damaligen mexikanischen Präsidenten Ernesto Zedillo eine Seite mit der Bezeichnung »human rights« (Menschenrechte) aufzurufen versucht wird, antwortet der Server »error 404 - human rights does not exist an this server« (Fehler 404 - Menschenrechte gibt es nicht auf diesem Server). Damit lassen sich beliebige sprachlich-inhaltliche Konstruktionen herstellen. Die 404-Meldungen sieht zwar nur der Benutzer selbst sowie der Administrator des angegriffenen Servers in den Log-Files,14 doch damit erhält der Angriff eine zusätzliche Bedeutungsebene.

Den Beteiligten an einem Floodnet-Protest wird klar gemacht, dass von der angegriffenen Institution ihre IP-Adressen gesammelt werden können. Jeder Rechner im Internet hat entweder eine permanente oder temporäre IPAdresse, mit der der Rechner identifiziert wird. In den Log-Files eines Servers wird aufgezeichnet, von welchen IP-Adressen aus Server-Anfragen ausgehen. Damit kann in den meisten Fällen letztlich die Identität des Teilnehmers festgestellt werden. »Das ist ein wenig so, als ob man auf eine Demonstration ginge und damit rechnet, von der Polizei fotografiert zu werden«, meint Ricardo Dominguez. Den Teilnehmern muss klar sein, dass sie nicht einfach einen anonymen Vandalenakt begehen, sondern an einem Akt elektronischen zivilen Ungehorsams teilnehmen. Die konzeptuelle Ausrichtung des Floodnet-Java-Applets erfolgte bewusst in dieser Art und Weise, um Teilnehmern einer Aktion ein Gemeinschaftsgefühl zu vermitteln und es unmissverständlich zu machen, dass sie mit der Benutzung von Floodnet am bewussten Ausdruck einer politischen Meinung teilnehmen.

Rein technisch gesehen fällt Floodnet in die Kategorie so genannter Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDoS-Attacke, verteilte Leistungs-Verweigerungs-Angriffe). Eine Denial-of-Service-Attacke überflutet einen Server, bis entweder die Leitung, die zu diesem führt, völlig verstopft ist, oder der Server durch die Fülle der gleichzeitigen Anfragen in die Knie geht. Eine DDoS-Attacke maximiert den Effekt, indem der »Angriff« gleichzeitig von vielen Rechnern aus erfolgt. Technisch fällt Floodnet also in letztere Kategorie, aber nicht inhaltlich, nicht in der Art der Anwendung durch EDT und verwandte Gruppen. Hacker haben kritisiert, Floodnet sei nicht effektiv genug und ein Server-Administrator, der die Software kennt, könne sein System leicht dagegen schützen. Dominguez und seine Mitstreiter hingegen argumentieren, dass es genau darum nicht geht. Ein mittelmäßig begabter Hacker oder eine kleine Gruppe kann mit einer DDoS-Attacke sogar massive Informationssysteme völlig zum Stillstand bringen, so geschehen zum Beispiel bei den Angriffen auf Yahoo, E-Bay und andere führende E-Commerce-Server im Februar 2000. Doch diese hohe finanzielle Schäden verursachenden Angriffe waren anonym. Es ist bis heute nicht klar, wer wirklich hinter diesen Anschlägen steckte und es wurde damit kein wie auch immer formuliertes politisches Ziel verbunden.

Floodnet hingegen geht es gar nicht darum, die »angegriffenen« Server wirklich zum Stillstand zu bringen. Das Ausmaß der tatsächlichen Störung ist gar nicht so wesentlich. Der Traffic eines Servers muss nicht einmal minimal verlangsamt werden, um von einem Erfolg sprechen zu können. Wichtig ist das soziale und symbolische Drama, das sich rund um die Aktion entfaltet. Dieses hat laut Dominguez drei Phasen. In der Vorbereitungsphase wird die Aktion publiziert: die Server, die geflutet werden sollen, der Zeitpunkt (in möglichst allen Zeitzonen, um eine globale Teilnahme zu ermöglichen) und die politischen und inhaltlichen Ziele, die damit verbunden werden. Der Mittelteil ist der Vollzug der Aktion selbst. Die Teilnehmer sollen dabei das Gefühl haben, Teil einer internationalen Gemeinschaft mit ähnlichen Zielen und Idealen zu sein. Den dritten Teil bilden die Dialoge und Kommunikationen im Anschluss an die Aktion. Dabei spielen auch die konventionellen Medien eine Rolle. Die mexikanische Regierung würde es unter Umständen gar nicht merken, wenn ihre Webserver für eine Stunde etwas langsamer laufen. Wenn jedoch schon Tage vorher Reporter von der »New York Times« bis hin zu Reuters und dpa bei ihr anrufen, dann weiß sie, dass sie ein politisches Problem hat, oder zumindest ein PR-Problem. Hier kommt Dominguez wieder auf den »magischen Stock« zu sprechen, auf die Maya-Technologie: die Ausführung einer Geste, die für sich genommen eigentlich machtlos ist, aber durch ihre Symbolkraft eine ungeahnte Wirkung erzielen kann.

Hacker der alten Schule haben einen anderen Kritikpunkt. Sie meinen, Floodnet verstoße gegen die Hacker-Ethik, weil es nicht nur den angegriffenen Server überflutet, sondern an vielen Stellen im Netz Verstopfung verursacht. Die Schonung der Ressourcen des Netzes ist einer der wichtigsten Punkte der Hacker-Ethik der Old-School-Hacker. Dominguez hingegen meint, er habe mit solchen Kettenreaktionen kein Problem. Auch bei einer konventionellen Sitzblockade herrscht Verstopfung nicht nur in der einen Straße, in der blockiert wird, sondern in vielen Straßen rings herum. Der Aktionsradius des symbolischen Dramas erweitert sich. Andere Netzteilnehmer sollten ruhig merken, dass es an einer Stelle im Netz brodelt, dass eine Gemeinschaft von Personen ihrer Unzufriedenheit Ausdruck verleiht. »Zum Unterschied von Hackern ist EDT äußerst transparent«, sagt Dominguez, »wir benutzen unsere Namen, man weiß, wer wir sind, wir lassen die Leute im vorhinein wissen, was wir tun werden, und das ist es, was sie [die Gegner] wirklich verstört.«15



1.2.4 Cyberwar-Propaganda

Ein anderer Grund, warum Transparenz so wichtig ist, sind laut Ricardo Dominguez die Vorurteile der Institutionen und die staatlich-autoritäre Gegenreaktion. »Sie wollen Geheimnisse, sie wollen Kryptographie, sie wollen Cyber-Terroristen und sie wollen Cyberkriminalität. Was wir ihnen geben, ist eine Netzkunstperformance, die für alle deutlich macht, wer die wirklichen Cyber-Terroristen sind.«

Worauf Dominguez hier anspielt, ist der Diskurs über »Cyberwar«, der seine Ursprünge in amerikanischen militärischen Institutionen und für sie arbeitenden Think Tanks hat. Der Begriff Cyberwar wurde von John Arquilla und David Ronfeldt popularisiert, die für die RAND-Corporation arbeiten, einen Think Tank mit engen Verbindungen zum US-Militär. Arquilla und Ronfeldt schrieben 1993 einen Bericht unter dem Titel »Cyberwar Is Coming«, in dem sie Cyberwar zu dem zukünftigen Modus des militärischen Konflikts erklärten. Seither warnen Vertreter des US-Verteidigungsministeriums und verschiedener Abteilungen der Streitkräfte vor der Gefahr groß angelegter Angriffe aus dem Cyberspace, vor dem »elektronischen Pearl Harbor«. Man spricht von einem »asymmetrischen Konflikt«: ein Gegner, der den USA in konventionellen Streitkräften weit unterlegen ist, wählt den Angriff aus dem Cyberspace, um den Aktienmarkt lahmzulegen oder die Stromzufuhr ganzer Großstädte auszuschalten. Als Angreifer dieses Stils wahlweise in Betracht kommen »die chinesische Volksbefreiungsarmee, die islamischen Terroristen von Osama Bin Laden oder sogar das abgewirtschaftete Militär Kubas«.16

Tatsache aber ist, dass vor allem US-Militärs den Cyberwar theoretisch und praktisch vorantreiben. »Seit Anfang der 90er-Jahre haben die US-Streitkräfte in ihren Forschungslabors elektronische Waffen für den Hacker-Krieg entwickelt, in den Denkfabriken theoretische Grundsatzanalysen erstellt und in den Planungsstäben neue Einsatzdoktrinen geschrieben«.17 Im Kosovo-Krieg kamen laut übereinstimmender Ansicht von Experten erstmals CyberwarTaktiken zum Einsatz. Doch die Medien, die scheinbar Pentagon-Briefings blind vertrauen, zeichnen ein ebenso erschreckendes wie diffuses Bedrohungsszenario, in dem alles durcheinandergewürfelt wird, was irgendwie in Frage kommt: serbische Hacker, Cyber-Dschihad, anonyme Denial-of-Service-Attacken und »Hacktivismus« werden wahlweise als Vorboten des drohenden Cyberkriegs oder als latenter Cyberterrorismus bezeichnet.



1.2.5 Der institutionelle Gegenschlag

Am Dienstag, dem 9. September 1998, unternahm EDT seine bisher größte Performance unter dem Titel »Swarm« im Rahmen seiner Teilnahme am Medienkunstfestival »Ars Electronica« in Linz, Österreich. Die Communities im Internet wurden zu einem gleichzeitigen virtuellen Sit-in gegen die Website des mexikanischen Präsidenten Ernesto Zedillo, des Pentagons und der Frankfurter Börse aufgerufen. Am Morgen desselben Tages erhielt Ricardo Dominguez einen Drohanruf in seinem Hotelzimmer. Laut eigener Auskunft, die von keiner unabhängigen Quelle verifiziert werden kann, sagte der Anrufer auf spanisch mit mexikanischem Akzent, »wir wissen wer Sie sind, wo Sie sich aufhalten, wo Ihre Familie ist, wir beobachten Sie; gehen Sie nicht ins Freie, machen Sie Ihre Performance nicht, denn Sie wissen jetzt, was die Situation ist, das ist kein Spiel.« Die Aktion wurde dennoch durchgeführt. Wenige Stunden später kam es zu einer informationellen Gegenattacke. Ein »feindliches« Java-Applet neutralisierte FloodNet, indem es die Browser beteiligter Online-Demonstranten abstürzen ließ. Später sollten die EDT Aktivisten von einem Reporter des Online-Magazins Wired erfahren, dass die Gegenmaßnahme vom Pentagon ausgegangen war. Zugleich war das US-Verteidigungsministerium bei der New York University vorstellig geworden, wo EDT Mitglied Stephan Wray die EDT-Website unterhielt. Mit erheblicher Verzögerung gelang es EDT, den Gegenangriff zu umgehen. Die Präsenz auf der »Ars Electronica« sorgte für ein starkes internationales Medienecho. Am 31. Oktober 1998 schaffte es EDT sogar auf die Titelseite der »New York Times«. »Hacktivisten aller Überzeugungen tragen ihren Kampf ins Web«, lautete die Schlagzeile eines Artikels von Amy Harmon.18

Das EDT hatte seinen internationalen Durchbruch in die Schlagzeilen westlicher Leitmedien geschafft. Doch auch das Pentagon war möglicherweise gar nicht so unglücklich über die Swarm-Performance. Denn schließlich war ein lange vorausgesagtes Bedrohungsszenario endlich eingetroffen, wenn auch nicht ganz so bedrohlich wie ein echter Cyberwar. Lange Zeit später, im März 2000, sollte sich zeigen, wie das Pentagon dieses Ereignis für sich medial auszuschlachten wusste. Damals veröffentlichte das Nachrichtenmagazin Focus ein Gespräch mit dem Chief Information Officer des Pentagon, Arthur L. Money, unter der reißerischen Schlagzeile »Angriff aus Mexiko via Frankfurt«. Dieser Titel bezog sich auf einen Ausschnitt aus dem Interview, in dem Money von einem angeblichen Angriff aus dem Jahr 1998 erzählte: »Zapatista-Rebellen in Südmexiko [haben] die Website des Pentagon angegriffen. Über die Rechner der Frankfurter Börse drangen die Rebellen in das Computersystem des US-Verteidigungsministeriums ein.«

Diese Meldung wurde von Nachrichtenagenturen aus aller Welt in alle Welt weiter verbreitet, ohne sie auf ihren Gehalt zu überprüfen. Bei der dpa lautete die Meldung »Zapatisten hackten Pentagon via Frankfurt« und AP schrieb »Zapatisten gelangten über Frankfurter Börse ins Pentagon«.19 Der Inhalt der Meldungen legte die Vermutung nahe, dass Pentagon-Sprecher Money sich auf genau dieselbe Swarm-Performance des EDT bezog, die oben geschildert wurde und die 1998 im Rahmen der Ars Electronica stattgefunden hatte. Allerdings waren in der Version des Pentagon-Sprechers einige Tatsachen verdreht worden. Niemand war bei der Aktion »in Rechner eingedrungen«, allenfalls waren einige Webserver etwas verlangsamt worden. Entweder war Money selbst nicht ganz im Bilde oder das »Electronic Disturbance Theater« lieferte einmal mehr das willkommene Beispiel für die Bedrohung der amerikanischen nationalen Sicherheit aus dem Internet. Aus einer (Maya-)Stechfliege wurde ein Elefant gemacht.20 Überraschend wäre das nicht, denn bereits 1999 musste das EDT mangels anderer Beispiele als Inbegriff der Bedrohung des heraufdämmernden Informationskriegs herhalten.21



1.2.6 Die Zapatistas und das Konzept des »Netwar«

Die »Erfinder« des Cyberwar, Arquilla und Ronfeldt, sind hierbei aber weit vorsichtiger und präziser als so manche offizielle Nachrichtenagentur. 1996 legten sie ihrem Aufsehen erregenden Bericht über Cyberwar einen neuen Bericht nach, dieses Mal über »Netwar«. In der Einleitung erklären sie: »Von den blitzenden High-Tech-Aspekten der Informationsrevolution faszinierte Autoren haben den Netwar (und den Cyberwar) oft als Begriff für computerunterstützte Aggression im Cyberspace dargestellt, als ein trendgerechtes Synonym für Infowar, Internetkrieg, Hacktivismus, Cybersabotage, etc.« Ihre eigene Definition des »Netwar« jedoch kommt der Realität des Zapatista-Floodnet wesentlich näher. Sie beschreiben dieses als die »Benutzung vernetzter Formen der Organisation, Doktrin, Strategie und Technologie im Einklang mit dem Informationszeitalter«.

»Vernetzt« heißt nicht unbedingt, dass man das Internet benutzen muss. Eine vernetzte Organisation kann ebenso über Kuriere kommunizieren. Entscheidend ist, dass diese Organisation dezentral und nicht-hierarchisch aufgebaut ist. Das heißt, dass es nicht ein Zentrum gibt, von dem alle Befehle ausgehen, sondern weitgehend unabhängige Zellen und Knoten, die, ähnlich dem Wurzelgeflecht einer Pilzkultur, ein Netzwerk bilden. Wird ein Teil davon ausgeschaltet, können die anderen Teile dennoch weiterbestehen und handlungsfähig bleiben. Entsprechend ihrer zentralen Forderung sehen Ronfeldt und Arquilla diese Organisationsform und Denkweise als »im Einklang mit dem Informationszeitalter«, das heißt im Einklang mit der technischen Struktur des Internet und der postmodernen institutionellen Kultur. Davon ausgehend gelangen sie zu grundlegenden strategischen Einsichten: »Hierarchien haben es schwer, Netzwerke zu bekämpfen; man braucht ein Netzwerk, um ein Netzwerk zu bekämpfen; wer immer die vernetzte Form zuerst beherrscht, hat einen entscheidenden Vorteil.«22

Arquilla und Ronfeldt widmen den Zapatistas ein ganzes Kapitel, um sie als das ideale Beispiel eines postmodernen Netwar darzustellen und zugleich ihr eigenes Konzept von Netwar zu illustrieren. Hier schließt sich der Kreis, denn auch EDT und die Protagonisten der ersten virtuellen Sit-ins, Netstrike beziehungsweise StranoNet, sind von den Zapatistas beeinflusst. Dominguez nennt es »Digital Zapatismo«: »Die Art, wie die Zapatistas Internet-Kommunikation benutzten, schuf ein elektronisches Kraftfeld, das diese aufständischen Gemeinden beschützte«, meint Ricardo Dominguez. Arquilla und Ronfeldt pflichten dem bei, indem sie feststellen: »Als sich der Netwar entwickelte, wurden dadurch zwei mexikanische Präsidenten gezwungen, vorrückende Streitkräfte anzuhalten und auf einen politischen Dialog und Verhandlungen einzuschwenken.«23

In sich häufig stark ähnelnden Formulierungen beschreiben der Netzaktivist Dominguez und die militärischen Strategievordenker Arquilla und Ronfeldt, wie eine obskure Widerstandsbewegung aus dem Dschungel innerhalb von Wochen, wenn nicht gar von Tagen, zum heißesten Thema der internationalen Nachrichtenströme wurde und gegen einen in jeder Hinsicht überlegenen Gegner bestehen, allerdings nicht dauerhaft siegen konnte. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Begriff »Schwarm« (Swarm) durch beide Seiten. EDT veranstaltete 1998 die Swarm-Performance. Arquilla und Ronfeldt hören in ihrem Netwar-Buch nicht auf, von den Schwärmen zu schwärmen. Diese beschreiben sie als »nicht lokalisierbare Angriffsmacht, die von vielen Seiten zugleich kommt, auf mehreren Ebenen zugleich attackiert (physisch, symbolisch, verbal, gestisch, lokal, international), sich gleichzeitig zurückzieht und angreift und dabei einen eigentlich überlegenen Gegner immer schlechter aussehen lässt und ihm die Initiative aus der Hand nimmt. Die Kombination der verschiedensten Formen des vernetzten Widerstands führte letztlich dazu, dass die Revoltierenden vor der beinahe unausweichlich erscheinenden Auslöschung durch die mexikanische Armee bewahrt werden konnten. Für Arquilla und Ronfeldt ist dies der Inbegriff des »Netwar«, für Dominguez schlichtweg »Maya-Technologie«: ein magischer Stab, mit dem man Flugzeuge und Kampfhelikopter vertreiben kann. Welcher Fassung man sich auch anschließt, nichts illustriert jedenfalls besser die Macht der Netzwerke und der dezentralen, nicht-hierarchischen Organisationsform im Netz wie in der realen Welt als die Geschichte der Zapatistas. Zu dieser hat das EDT einen kleinen Beitrag geleistet, zur Geschichte des Online-Aktivismus einen großen.



1.2.7 Die nächste Stufe: »Seattle«

Das Treffen der Welthandelsorganisation (WTO) im November 1999 in Seattle und die es begleitenden politischen Tumulte rückten eine vergleichsweise neue politische Bewegung ins Scheinwerferlicht, die so genannten »Globalisierungsgegner«. Dabei handelt es sich allen vernünftigen Quellen zufolge nicht um Gegner der Globalisierung an sich, sondern der Form von Globalisierung, die nur kapitalistischen Richtlinien folgt und soziale und kulturelle Aspekte vernachlässigt. Der Protest dieser Bewegung gegen die WTO in Seattle ging als »Battle in Seattle« in die Schlagzeilen ein und brachte zugleich den Online-Aktivismus an einen Scheideweg. Die sich als »Electrohippies« bezeichnende Gruppe führte Sitzblockaden im Internet aus, in Fortführung der Methoden von Netstrike und »Electronic Disturbance Theater«. Anderen erschien dies zu wenig und vor allem nicht konstruktiv genug. Sie richteten ein »Independent Media Center« (IMC) (Unabhängiges Medienzentrum) ein, dessen Reporter direkt von der Straße berichteten und das im Internet in Wort, Bild, Audio und Video Nachrichten verbreitete, um so eine alternative Medienwirklichkeit im Vergleich zu den Berichten der etablierten Agenturen und Sender anzubieten. Das IMC wurde seither zu einer weltweiten Graswurzelorganisation mit Zweigstellen in mehr als 60 Städten.

Im Verlauf der 90er-Jahre begann sich eine neue Form von politischer Bewegung zu bilden. Diese Bewegung ohne Namen, ohne Führer und ohne eindeutige Ideologie - die Journalistin Naomi Klein nennt sie schlicht »The Movement« (Die Bewegung) -wurde zum Sammelbecken einer Vielfalt von Gruppen und Individuen, die sich mit der dominanten Ideologie des Kapitalismus nicht einverstanden erklären: Umweltschutz, Tierschutz, Ablehnung von Biotechnologie, traditionell linke Themen wie Arbeitnehmerrechte und Minderheitenrechte, Anarchismus, verbliebene Reste der Hausbesetzerszene, illegale Rave-Party-Szene sind einige der Themen und Motive, die diese Bewegung ausmachen. Vereinigend wirkt, dass sie sich mit der dominanten Ideologie des Kapitalismus nicht einverstanden erklären und bereit sind, ihrer Opposition auf der Straße und durch andere Aktionsformen Ausdruck zu verleihen.

Unter diesem gemeinsamen Nenner wurden zunehmend die Konferenzen internationaler Organisationen und Institutionen - Weltbank, Internationaler Währungsfonds, Welthandelsorganisation und die Gipfeltreffen der G7-Staaten (die sieben reichsten Industrieländer der Welt) -, die als Bannerträger der kapitalistischen Globalisierung angesehen werden, zu den Brennpunkten für Demonstrationen und »direct action« (direkte Aktion).

Einen Vorboten zur »Battle in Seattle« gab es am 18. Juni 1999, dem Tag einer Gipfelkonferenz der G7-Staaten in Köln. Unter dem Zeichen J18 organisierte sich via E-Mail und Websites die »antihierarchische und dezentrale Bewegung gegen die politischen und ökonomischen Institutionen des Kapitalismus«. In Köln, London und 30 weiteren Städten wurde zu gleichzeitigen Demonstrationen aufgerufen. Insbesondere in London zeigte sich die Polizei von der Demonstration in der »City of London«, dem Bankenzentrum, die unter dem Motto »Karneval gegen Kapitalismus« stand, völlig überrumpelt. Über Stunden hatten die Polizeikräfte keinerlei Kontrolle über die Situation. Während radikale Anarchisten des so genannten »Schwarzen Blocks« Schaufenster zertrümmerten und unter anderem das Gebäude der Termingeschäftsbörse »Liffe« (London International Financial Futures Exchange) besetzten, attackierte berittene Polizei friedliche Demonstranten, die zu den Klängen einer Samba-Band tanzten.

Trotz dieser Vorzeichen versäumten es die Autoritäten in Seattle, die Sturmwolken zu deuten, die sich über dem nächsten Treffen der Globalisierungskräfte zusammenbrauten. Ende November 1999 sollten die rund 140 Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation in Seattle zusammentreffen, um die grundlegende Richtung einer zukünftigen Verhandlungsrunde über den Abbau von Handelsbarrieren zu besprechen. Wiederum mit dem Datum als Losung, N30, organisierte sich erneut der »transnationale Widerstand« für einen »globalen Aktionstag« mit einer Großdemonstration in Seattle und solidarischen Aktionen in 50 weiteren Städten. Den personell unterbesetzten und in Großdemonstrationen unerfahrenen Polizeikräften in Seattle entglitt innerhalb kürzester Zeit die Herrschaft über die Situation. Vor den Augen der Kameras der Weltöffentlichkeit schlugen wie dämonische Star Wars-Krieger gekleidete Polizisten auf am Boden sitzende Personen ein und schossen Gummigeschosse, Tränengas und Pfefferspraypatronen auf die Menge ab.

Parallel dazu fanden zwei signifikante Neuentwicklungen in der virtuellen Sphäre statt: die Electrohippies, eine erstmals auftretende Gruppe von Netzaktivisten aus Großbritannien, riefen zu einem virtuellen Sit-in gegen mehrere Websites der WTO auf; in Seattle selbst wurde ein »Independent Media Center« eingerichtet. Computerexperten, Videografen, Fotografen und Amateurjournalisten richteten eine Infrastruktur ein, um über das Internet einen Ort für Information und Kommunikation zu etablieren.



1.2.8 Die Electrohippies

Die Electrohippies folgten im Wesentlichen den Strategien des EDT und benutzten auch das vom EDT herausgegebene »Floodnet Development Kit« (Floodnet Entwicklungsumgebung): Sie bekannten sich öffentlich zu ihrer Aktion - ein Sprecher der Gruppe, Paul Mobbs, sogar mit E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer - und lieferten mit einem 45 Kilobyte langen Statement die Begründung für und Erklärungen über den politischen Kontext ihrer Aktion. Zentrale Stellen daraus lassen Anklänge an die Manifestos von StranoNet und Netstrike wach werden und erklären, warum das Internet als Forum politischer Auseinandersetzung gesehen werden soll: »Die Bürgerrechte und Freiheiten, die uns durch Verträge wie die Internationale Erklärung der Menschenrechte der UN ebenso wie durch nationale Gesetze zugestanden werden, müssen auch in der Welt der Netzwerke gelten. Wenn wir gegenwärtige Konzepte von Menschenrechten wie die Versammlungsfreiheit nicht auch auf das Internet ausdehnen, dann wird die Informationsgesellschaft in Wirklichkeit ein technologisch durchgesetzter, totalitärer Staat. [...] Was uns Electrohippies zusammenbringt, sind gemeinsame Ansichten darüber, wie das Internet der Zivilgesellschaft beistehen kann, wie dadurch die Zusammenarbeit aktiver Bürger an Themen von kollektiver Bedeutung gefördert werden kann und wie damit Möglichkeiten des Online-Lobbying und des Protests weiterentwickelt werden können.« Als weiteren spezifischen Grund für ihre Aktion nannten die Electrohippies, die Möglichkeiten des Online-Aktivismus auch in Großbritannien bekannt zu machen.

Zur Blockade aufgerufen wurde gegen die Homepage der WTO selbst, gegen die eigens für die WTO-Konferenz in Seattle eingerichtete Web-Site und gegen den Server für die Live-Webcasts (Audio- und Videoübertragung über das Internet) von der Konferenz. In einem Bericht kurz nach Ende der Aktion sprachen die Electrohippies von einem Erfolg. Wiederholte Tests des Autors während der Seattle-Proteste zeugten zwar höchstens von einer Verlangsamung der Server, nicht von deren Zusammenbruch, doch bei einer virtuellen Sitzblockade geht es ja nicht, wie schon mehrfach betont wurde, um die totale Blockade eines Servers. Als Gradmesser des Erfolgs gilt auch die Berichterstattung in den Medien und die Diskussion vor und nach der Aktion - das was Ricardo Dominguez das »soziale Drama« nennt. In nackten Zahlen ausgedrückt, haben am ersten Tag der Aktion, dem 30.11.1999, rund 105.000 User die Seiten für das virtuelle Sit-in abgerufen, am 1.12. gab es 137.000 Seitenabrufe.

Doch auf Mailinglisten, deren Teilnehmer grundsätzlich mit den Zielen der Seattle-Demonstranten sympathisieren, gab es auch Kritik an der Aktion der Electrohippies. Das Blockieren der Webseiten der WTO sei kontraproduktiv, lautete der Kanon der Meinungen, weil damit Information unterdrückt werde. Auch wenn man mit etwas nicht übereinstimme, so wäre es der falsche Weg, die Verbreitung von Informationen zu unterdrücken zu versuchen. Stattdessen solle man diese durch eigene, bessere Argumente entkräften. »Die Strategie >Auge um Auge< ist nicht legitim, aber in diesem Fall ist der durch die Aktion der WTO bewirkte Angriff so, dass unsere Aktionen, die WTO-Server für die Menschen zu blockieren, die darauf zugreifen wollen, aus unserer Perspektive gerechtfertigt sind,« hielten die Electrohippies entgegen.24

Wie auch immer man zu dieser Frage und der Aktion der Electrohippies steht, die »Battle in Seattle« ging für die antikapitalistischen Bewegung als Erfolg in die Geschichte ein. Die Delegierten in der Konferenz selbst konnten sich auf keine gemeinsame Linie einigen, die Verhandlungen wurden abgebrochen. Amerika und der Rest der Welt waren schockiert über die Brutalität der Polizeikräfte.



1.2.9 Indymedia25: Ein globales Netzwerkmedium

Als von den Aktivisten begleitend zu den Demonstrationen gegen die WTO im November 1999 ein »Independent Media Center« (IMC) eingerichtet wurde, konnte noch niemand die zukünftige Bedeutung des neuen Graswurzel-Journalismus ahnen. Die so genannte »Gegenöffentlichkeit« war bereits bei den sozialen Bewegungen der 80er-Jahre in Europa ein wichtiges Thema gewesen. Auch in den USA gab es eine Vielfalt an Selbermachmedien, getreu der Devise: »Kritisiere die Medien nicht nur, sondern werde selbst ein Medium«. Regionale Kabel-TV-Kanäle wie zum Beispiel »Paper Tiger TV«, New York, spielten als eine der wenigen alternativen Medienquellen eine herausragende Rolle während des Golfkriegs 1991. Im Vorfeld der WTO-Konferenz im November 1999 versammelten sich mehrere hundert Medienmacher aus der alternativen Szene in Seattle und gründeten ein »Independent Media Center«, das als Basis für eine unabhängige Berichterstattung dienen sollte. Neben einem gedruckten Magazin setzte man dabei in erster Linie auf das WWW.

Ein Webserver mit einem Content-Management-System wurde eingerichtet. Content-Management-Systeme ermöglichen es, ganz grundsätzlich gesprochen, dass mehrere Personen an einem Magazin im WWW arbeiten, Beiträge erstellen und sie auf den Webserver laden. Der traditionelle Weg zur Erstellung eines gedruckten Magazins - vom Schreiben des Artikels über das Layout und den Satz bis zur Druckerpresse - wird erheblich verkürzt und teilweise automatisiert. IMC konnte zu diesem Zweck auf eine in Australien entwickelte Software namens »Catalyst« zurückgreifen, die von freiwilligen Programmierern an die speziellen Bedürfnisse angepasst wurde. Man versuchte ein möglichst offenes System zu schaffen. Dieses sollte nicht nur das Herunterladen (download) von Inhalten so einfach wie möglich machen, sondern auch das Hinaufladen (upload). Die Homepage besteht aus drei Spalten: auf der linken Seite ein Menü mit Hyperlinks für die Navigation; in der Mitte eine breite Spalte mit von der Redaktion erstellten Beiträgen; und rechts das »News Wire« (wörtlich übersetzt: Nachrichtenkabel). Letzteres ist die eigentliche Innovation, eine Anwendung, die es so nur im Internet geben kann. Jeder Nutzer im Internet kann mittels des News Wire auch zum »Producer« werden. Wer auf den Link »Publish« klickt, kommt auf eine Seite, die eine einfache Führung zur Erstellung eigener Beiträge anbietet. Wer sich berufen fühlt, etwas zu sagen, zu berichten, zu kommentieren, kann es hier tun. Diese Funktion wurde während der Proteste in Seattle genutzt, um im Abstand von wenigen Minuten aktualisierte Nachrichten zu veröffentlichen. Dazu gab es längere Hintergrundberichte des Redaktionsteams, in denen über die WTO aufgeklärt wurde.

Die Stärke der Berichterstattung des IMC über »Seattle« lag aber nicht allein in Texten, sondern auch in einem reichhaltigen Angebot an Bildern, Videos und Audioaufnahmen. Unabhängige Gruppen von Reportern, »bewaffnet« mit Foto- und Video-Kameras sowie Tonaufzeichnungsgeräten, waren unermüdlich unterwegs, um möglichst authentische Aufnahmen von den Ereignissen aufzuzeichnen und unmittelbar im Web zu veröffentlichen, und sie so für ein globales Publikum zugänglich zu machen.

Etablierte Nachrichtenmedien verlassen sich häufig auf die Darstellungen von Polizei und anderen offiziellen Stellen und haben nur wenige Reporter auf der Straße. Den Eindruck »objektiver Berichterstattung« vermittelnd, geben die etablierten Medien oft nur eine offizielle Version der Ereignisse wieder. Selbstverständlich ist auch Indymedia nicht wirklich »objektiv«, da es sich ja um das erklärtermaßen parteiische Medienzentrum der Aktivisten selbst handelt. Doch durch die große Zahl der Freiwilligen auf der Straße, die mit dem Risiko der Verhaftung und oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit ihre Berichte erstellten, entstand ein bis dato nicht dagewesenes zusätzliches Feld an Information. Im Chaos von »Seattle« zitierten so etablierte Medien wie Channel 4 News und BBC News Ausschnitte der Berichte von Indymedia. Innerhalb weniger Tage bekam die Indymedia-Website 1,5 Millionen Hits (Seitenabrufe). Indymedia leistete damit einen wesentlichen Beitrag, die Anliegen der »Bewegung« zu vermitteln und eine inhaltliche Auseinandersetzung anzuregen, die über die einseitige Konzentration der Berichterstattung auf die Gewalt auf der Straße hinausging.

Der unerwartete Erfolg des IMC in Seattle wurde schnell zu einem Beispiel, das Schule machte. Kurze Zeit später entstand ein kleines IMC in Boston, danach eines in Washington. Während der amerikanischen Präsidentschaftskampagne 2000 kamen neue regionale IMCs hinzu. Dabei gab und gibt es keine zentrale Leitung oder Organisation für Indymedia. Niemandem »gehört« Indymedia, die Arbeit erfolgt auf freiwilliger Basis ohne Bezahlung, und die geringen Einnahmen an Spenden werden für Materialkosten eingesetzt. Wann und wo immer eine lokale Gruppe von Medienaktivisten den Wunsch hat, ein IMC zu eröffnen, kann sie das tun. Nach diesem dezentralen Prinzip wuchs Indymedia innerhalb von zwei Jahren zu einer globalen Medienorganisation mit Indymedia-Plattformen in Großbritannien, Deutschland, Australien und anderen Ländern. Die Zahl der bestehenden IMCs zu zählen ist eine schwierige Aufgabe, weil ständig neue entstehen - derzeit sind es etwa fünfzig. Inzwischen gibt es IMCs nicht nur in den Industrieländern des Nordens, sondern auch in Brasilien, Südafrika und sogar im Kongo.26

Das rasche Wachstum einer so internationalen Struktur ohne zentrale Planung schafft natürlich auch Probleme. Insbesondere was Technik und Inhalt betrifft, sind es vor allem US-amerikanische, weiße, männliche Computerfreaks, die den Betrieb aufrechterhalten. Frauen und Menschen nichtweißer Hautfarbe sind generell unterrepräsentiert. Viele Medienaktivisten, die bei Indymedia Erfahrungen sammeln und sich professionalisieren, sehen sich früher oder später gezwungen, in kommerzielle Jobs zu wechseln. Zur Lösung solcher und anderer Probleme und zur besseren internationalen Koordinaton setzt man nun stark auf Mailinglisten und ist im Begriff, ein Repräsentationsverfahren zu etablieren, so dass alle lokalen IMCs ihre Vertreter zu einer regelmäßigen Konferenz schicken können. Ein weiteres Problem, das Indymedia mit wachsender Bekanntheit auf sich zog, ist die Offenheit des »Nachrichtenkanals« auf der rechten Spalte der Website. Dort kann jeder publizieren. Trotz redaktioneller »Filter«, die Gewaltaufrufe oder andere nicht tragbare Botschaften herausfiltern, kann es passieren, dass hier extrem parteiische Meldungen veröffentlicht werden. Die Art des redaktionellen Filterns ist dabei in jedem Land verschieden und die Bemühungen, einen möglichst zensurfreien kollaborativen Kanal zu schaffen, ließ in verschiedenen Ländern Kritik laut werden. Trotz der Probleme ist diese globale Nachrichtenorganisation im Graswurzelstil jedenfalls aus Sicht der Globalisierungsgegner wahrscheinlich die bisher wichtigste Errungenschaft des »transnationalen Aktivismus« und eine nicht mehr wegzudenkende Quelle bei politischen Konflikten im Kontext der Globalisierung - wie zuletzt bei den Demonstrationen in Genua, als Indymedia zuerst über die Erschießung des 23-jährigen Demonstranten Carlo Giuliani berichtete.



1.2.10 Die Zukunft des Digital Zapatismo

In der Bewegung gegen Globalisierung und Neoliberalismus haben virtuelle Sitzblockaden möglicherweise das Ende ihrer Nützlichkeit erlebt. Zwar gab es nach Seattle weitere Sit-ins, meistens unter Verwendung des Floodnet-Tools, und Ricardo Dominguez reist wie ein Botschafter des »Digital Zapatismo« von Konferenz zu Konferenz, doch die bislang letzte Aktion im November 2001, wiederum gegen eine WTO-Konferenz, diesmal in Doha, fand kaum noch Zuspruch. Das heißt jedoch nicht, dass vernetzte und computergestützte Formen des politischen Protests am Ende sind. Eine Möglichkeit ist das Beispiel von Indymedia, das, so die Aktivisten, auf mehr Information anstatt auf Informationsunterdrückung setzt. Andere Möglichkeiten zeigte Ricardo Dominguez in einem kürzlich gegebenen Interview auf.27

Laut Dominguez wird verstärkt an drahtlosen Technologien gearbeitet, zum Beispiel an Mailinglisten, die Nachrichten auf Palmtops und Handys verbreiten können. Ein weiteres in Entwicklung befindliches Tool ist drahtloses Streaming Video. Damit soll ein »Gegenüberwachungssystem« entwickelt werden, nach dem Motto »Little Sister is watching Big Brother«. Wenn auf der Straße demonstriert wird, sollen damit Gesichter und Dienstnummern von Polizisten gefilmt und sofort live übertragen werden können. Dominguez: »Die Gegenseite tut das permanent, sie filmen, fotografieren, und dann veröffentlichen sie das als Fahndungsfotos. Wir machen dasselbe. Sie sollen wissen, dass sie unter Beobachtung stehen, 24 Stunden täglich, egal, was sie machen, wohin sie gehen, wir beobachten das Pentagon, wir beobachten die Polizei, so dass jegliche Art von >low intensity warfare< künftig weltweite Öffentlichkeit erfährt.« Solche Technologien sollen durch solarbetriebene Geräte auch Communities zur Verfügung gestellt werden können, wo es derzeit weder Strom noch Computer gibt. Eine große Herausforderung für den Online-Aktivismus wird es sein, die »digitale Kluft« zu überwinden, den Unterschied zwischen Aktivisten im Norden, die sich relativ leicht Computer und andere Hardware leisten können, und Aktivisten im Süden, die oft in einem elementaren Überlebenskampf stecken.



2. Politische Kampagnen gegen Wirtschaftsunternehmen

2.1 Kampagne gegen McDonald's

Eine Verleumdungsklage des Konzerns McDonald's gegen zwei Aktivisten in London wurde zum Auslöser der »Mutter aller Internetkampagnen«. Während sich der Gerichtsprozess über Jahre hin zog, wurde das Internet zunehmend zum Zentrum einer Kampagne der Unterstützung und Solidarisierung, aber auch zum Medium der Recherche nach Fakten, um den Gerichtsfall zu unterstützen. Zunächst hauptsächlich in Form einer Mailingliste geführt, ging die Internetkampagne 1996 mit der Website McSpotlight ins WWW Mit der Fülle der Information, die zugleich übersichtlich angeordnet ist, gilt McSpotlight bis heute als Vorbild für die Nutzung des Internets für Kampagnen.

Im Jahr 1985 begann eine kleine Aktivistengruppe namens London Greenpeace ihre Aktivitäten auf die Fast-Food-Kette McDonald's zu konzentrieren. London Greenpeace wurde 1971 gegründet und gehört nicht zur bekannteren und weit größeren Organisation »Greenpeace International«, die 1977 gegründet wurde. Im folgenden Jahr, 1986, produzierte London Greenpeace ein sechsseitiges Faltblatt mit dem Titel »What's Wrong With McDonald's? - Everything they don't want you to know«. Darin kritisierte die Gruppe die Burger-Kette und die Nahrungsmittelindustrie allgemein wegen einer Reihe schädlicher Praktiken, darunter die Förderung ungesunder Ernährung, die Schädigung der Umwelt, die Monopolisierung von Ressourcen, die Ausbeutung von Arbeitnehmern und die gezielt auf Kinder gerichtete Werbung. Zu jener Zeit verfolgte McDonald's eine Politik, jeden zu verklagen oder mit Klagen zu bedrohen, der das Unternehmen zu kritisieren wagte, von der BBC über die Tageszeitung »The Guardian« bis hin zu Umwelt- und Studentengruppen.

Zunächst schien es, als würde McDonald's das von London Greenpeace herausgegebene Faltblatt ignorieren. Doch die Kampagne zeigte immer mehr Wirkung und das Faltblatt fand zunehmend Verbreitung. 1989 entschied sich der Konzern, zu extremen Mitteln zu greifen. Zwei verschiedene Detektivbüros wurden beauftragt, um die Aktivistengruppe zu infiltrieren. Da London Greenpeace keinen juristischen Status hat, also weder als Verein noch in anderer Form angemeldet ist, musste McDonald's mehr Informationen über einzelne Mitglieder der Gruppe herausfinden, wollte man rechtliche Schritte unternehmen. 1990 wurden fünf Personen als Urheber und Distributoren des Faltblatts identifiziert und von McDonald's mit einer Klage bedroht, sollten sie nicht bereit sein, ihre Aktivitäten einzustellen. Drei entschieden sich, dass es besser für sie sei, klein beizugeben. Doch der Postangestellte Dave Morris und die Kellnerin Helen Steel entschieden sich, den Kampf aufzunehmen. McDonald's verklagte sie wegen Verleumdung und versuchte eine gerichtliche Verfügung zu erwirken, um sie zur Einstellung ihrer Aktivitäten zu zwingen.

Was folgen sollte, brach gleich mehrere Rekorde. Der sogenannte McLibel-Fall (von englisch »libel« - Verleumdung) wurde der längste Gerichtsfall der britischen Geschichte; im Verlauf des sich entwickelnden Gerichtsdramas entstand »das größte Public-Relations-Debakel in der Geschichte multinationaler Konzerne«; und die zunehmend im Internet geführte Kampagne wurde zur »Mutter aller Internet-Kampagnen«.

Das englische Recht bezüglich Verleumdungsklagen nimmt eine Sonderstellung in der westlichen Welt ein. Es schiebt die Beweislast auf den oder die Angeklagten. Es gibt keine staatliche finanzielle Rechtshilfe für Angeklagte. Sie können den Beweis dafür, dass sie die Wahrheit geschrieben haben, nicht auf Grund sekundärer Quellen (also zum Beispiel Zeitungs- und Fernsehberichte) erbringen, sondern müssen Zeugen stellen. Und nicht zuletzt hat der Richter einen weit größeren Entscheidungsfreiraum über prozedurale Aspekte als bei anderen Verfahren. So entschied der Richter frühzeitig im McLibel-Verfahren, dass es ohne Geschworene geführt wird. McDonald's hatte den Einwand eingebracht, dass die Geschworenen, da sie über keinen wissenschaftlichen Hintergrund verfügten, von den biologischen und ernährungswissenschaftlichen Aspekten des Falles überfordert sein könnten, und der Richter schloss sich dieser Argumentation an. Damit hatte McDonald's einen ersten Punktsieg gelandet, denn es ist wesentlich wahrscheinlicher, dass die Angeklagten bei den Geschworenen, als Vertreter des Volkes, Sympathie finden, als vor den Augen eines Richters. Allein mit derartigem prozeduralem Vorgeplänkel vergingen mehrere Jahre, und das Verfahren wurde erst am 28. Juni 1994 eröffnet.

Doch als die Zeugeneinvernahmen im Gerichtssaal begannen, wendete sich das Blatt. Bei der Befragung von als Zeugen der Verteidigung vorgeladenen McDonald's-Mitarbeitern mussten diese wiederholt zugeben, dass interne Firmenmemos im krassen Gegensatz zur öffentlich verbreiteten Werbung standen, zum Beispiel bezüglich des Nährwerts der McDonald's-Produkte. Mit jedem neuen Tag vor Gericht wurde das Verfahren mehr und mehr zu einem öffentlichen Tribunal über das Verhalten der Fast-Food-Kette. Dass dieses die entsprechende Aufmerksamkeit in den Medien und der breiten Öffentlichkeit erhielt, dafür sorgte vor allem auch eine via Internet geführte Unterstützerkampagne.

»Das Internet spielte von Anfang an eine Rolle«, schrieb die Konzernkritikerin und Aktivistin Evelin Lubbers. »Seit Beginn der Verhandlungen wurden Ausschnitte der Mitschriften von den Anhörungen im Netz veröffentlicht und McDonald's gefiel das überhaupt nicht.«28

Zunächst wurden diese Texte vor allem über eine Mailingliste namens McLibel verbreitet. Aktivisten aus aller Welt benutzten diese Liste auch, um sich gegenseitig über Anti-McDonald's-Aktivitäten zu informieren. Das McLibel-Gerichtsverfahren wurde somit zum virtuellen Zentrum für Kampagnen an so verschiedenen Orten wie Hamburg, Indien oder im amerikanischen mittleren Westen. Die öffentliche Meinung drehte sich gegen McDonald's. Ein Jahr nach Beginn der Verhandlungen hatte das Unternehmen offenbar genug und versuchte aus der Abwärtsspirale der Negativwerbung herauszukommen, indem es den Angeklagten einen außergerichtlichen Vergleich anbot. Bei Gesprächen in einem Londoner Pub konnte keine Lösung gefunden werden, das Gerichtsverfahren ging weiter.

Die Kampagne erreichte einen neuen Höhepunkt, als Helen Steel und Dave Morris am 16. Februar 1996 die Website www.mcspotlight.org von einem via Mobiltelefon mit dem Internet verbundenen Laptop aus eröffneten - vor einer McDonald's-Niederlassung im Zentrum Londons. Schon im ersten Monat erhielt die Website mehr als eine Million Hits. 2700 dieser Zugriffe fanden von der Internet-Domain »McDonald's.com« aus statt. Die Website enthielt die neuesten Informationen über das McLibel-Verfahren, Informationen über das Unternehmen, einen Diskussionsbereich, News von anderen Anti-McDonald's-Kampagnen, das Faltblatt, das zum Stein des Anstoßes geworden war und nicht zuletzt ein anschwellendes Archiv an Presseberichten über den Fall.

Am Tag der Urteilsverkündung, dem 19. Juni 1997, umlagerten dutzende Fernsehteams und Nachrichtenreporter das Gerichtsgebäude. Der Richter brauchte zwei Stunden, um das Urteil zu verlesen. Er entschied, dass die Angeklagten ihre Vorwürfe in mehreren Punkten - bezüglich der Zerstörung der Regenwälder, Herzkrankheiten und Krebs, giftigen Stoffen und schlechten Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter - nicht bewiesen hätten. Sie hätten allerdings bewiesen, dass McDonald's mit seiner Werbung »Kinder ausbeutet«, dass es seine Produkte fälschlicherweise als nahrhaft bezeichnet, seine Langzeitkunden und besten Esser einem Gesundheitsrisiko aussetzt, eine indirekte Mitverantwortung für Grausamkeit gegenüber Tieren hat, eine starke Apathie gegen Gewerkschaften hegt und seinen Mitarbeitern extrem niedrige Gehälter zahlt. Die Angeklagten wurden zwar zur Zahlung von 60.000 Pfund Schadensersatz verurteilt, dennoch stellte das Urteil einen schweren Schlag für McDonald's dar.

Was die Schadensersatzzahlung betrifft, brachte es Helen Steel auf den Punkt: »McDonald's verdient es nicht, auch nur einen Penny zu bekommen, außerdem haben wir beide sowieso kein Geld.« McDonald's verzichtete darauf, die Schadensersatzsumme einzuklagen und strengte auch keine gerichtliche Verfügung an, um Steel und Morris vom Verteilen weiterer Flugblätter abzuhalten. Zwei Tage nach der Urteilsverkündung waren die beiden bereits wieder aktiv am Zettelverteilen, diesmal jedoch nicht allein. In einer landesweiten Kampagne wurden vor 500 von 750 britischen McDonald's-Filialen 400.000 Flugblätter verteilt. Nachdem Steel und Morris vom Gericht bescheinigt worden war, zur Hälfte Recht gehabt zu haben, strengten sie ein Berufungsverfahren an, um voll Recht zu erhalten. Der Berufungsrichter gab ihnen allerdings nur in einem zusätzlichem Punkt Recht, den vorgeworfenen schlechten Arbeitsbedingungen. Seither nutzen sie ihren frisch gewonnenen Ruhm, um für Änderungen im britischen Rechtssystem bei Verleumdungsklagen zu kämpfen, da »libel« weiterhin eine mächtige Waffe bleibt, um kritische Stimmen gegen Machtmissbrauch von Konzernen zum Schweigen zu bringen.

Die McSpotlight-Kampagne wurde zu einem frühen Beispiel dafür, wie ein übermächtiger Gegner durch die Möglichkeiten der Kommunikation und Koordination einer internationalen Kampagne im Internet besiegt werden kann.



2.2 Der Spielzeugkrieg

2.2.1 Kampf gegen den Namen

Im November 1999 versuchte ein amerikanisches E-Commerce-Unternehmen, vor einem kalifornischem Gericht eine gerichtliche Verfügung gegen ein europäisches Künstlerkollektiv zu erwirken, mit dem Ziel, diesem die Benutzung des von ihm eingetragenen Domain-Namens zu verbieten. Das E-Commerce-Unternehmen hieß »eToys«, die Künstlergruppe nannte sich »etoy«, und der sich in der Folge entwickelnde Konflikt wurde unter dem Namen »Toywar« (Spielzeugkrieg) bekannt.

Von Anfang an wurde dem Konflikt eine große symbolische Bedeutung beigemessen. »Das Ergebnis dieser Schlacht wird ein Indikator für die Ausgewogenheit der Machtverhältnisse zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Online-Interessen sein«, schrieb Felix Stalder.29

»Das ist der Punkt, an dem die Menschen zu erkennen beginnen, dass es einen Unterschied zwischen der Internetindustrie und der Internet Community gibt, und die Internet Community muss sich zusammenschließen und sich mit einer Stimme äußern,« meinte John Perry Barlow, ehemaliger Songschreiber der Band »Grateful Dead«, Leitfigur der »Electronic Frontier Foundation« und Verfasser der »Unabhängigkeitserklärung für das Internet« (1996), einer Art Verfassung für das Internet in Anlehnung an die amerikanische Unabhängigkeitserklärung.30

Dass der Fall überhaupt von einem Gericht akzeptiert wurde, wurde von der oben zitierten »Internet Community« als eine große Ungerechtigkeit empfunden. Die Künstlergruppe etoy existierte seit 1994 und hatte den Domainnamen etoy.com am 13. Oktober 1995 registriert. Das Unternehmen eToys hatte seinen Domainnamen etoys.com erst am 3. November 1997 registriert, also mehr als zwei Jahre später. Zu dem Zeitpunkt, als der Fall vor Gericht kam, waren Bemühungen im Gange, eine neue Gesetzgebung einzuführen, mit der so genannten »Cybersquattern« das Handwerk gelegt werden sollte.

Als Cybersquatter bezeichnet werden Personen, die Domainnamen vorsorglich registrieren, ohne die Absicht zu haben, sie je wirklich zu benutzen. Sie horten Namen, um sie später lukrativ weiterverkaufen zu können. Die von der US-Regierung eingesetzte internationale Organisation ICANN, deren Hauptzweck es unter anderem sein sollte, das Domainnamen-System zu regulieren und Streitfälle zu entscheiden, hatte sich am 26. August 1999 für eine »Uniform Dispute Resolution Policy« (UDRP, vereinheitlichtes Streitlösungsverfahren) entschieden. Dieses Streitlösungsverfahren war unter dem Einfluss der World Intellectual Property Organisation (WIPO) zustande gekommen, die vor allem die Interessen der Besitzer internationaler eingetragener Markenzeichen vertritt. Folgende Streitfälle sollen durch die ICANN-Verordnung geregelt werden:

Doch der Künstlergruppe etoy konnte der Vorwurf des »Cybersquatting« nicht gemacht werden. Sie hatte die von ihr registrierte Adresse von Anfang an intensiv für Kunstprojekte benutzt. Unter der Bezeichnung etoy.INTERNET-TANKSYSTEM veröffentlichten die Künstler bereits 1995 ein innovatives und umfangreiches Web-Projekt. 1996 lancierten sie »Digital Hijack«, eine Art Performance im Netz. Der Begriff »Hijack« (englisch: Entführung) diente dabei als Metapher, um auf die Manipulationsmöglichkeiten von Suchmaschinen im Internet aufmerksam zu machen. Für diese Arbeit bekamen sie 1996 die Goldene Nica des »Prix Ars Electronica« in der Kategorie »Netzkunst«. Die Gruppe gab auch etoy.SHARES heraus, Aktien, durch deren Verkauf sie das symbolische Kapital ihrer Netzkunstaktionen in reales Kapital umsetzte, die jedoch nicht am Aktienmarkt, sondern am Kunstmarkt gehandelt wurden (und werden). Die erfolgreiche und international anerkannte Tätigkeit der Künstlergruppe etoy während mehrerer Jahre fußte auf der Benutzung des Domainnamens etoy.com, womit sie »ein verbissenes E-Commerce-Unternehmen simulierte«.32

Das tatsächliche E-Commerce-Unternehmen eToys versuchte zunächst, den Domainnamen von etoy für die Summe von 30.000 Dollar abzukaufen. etoy antwortete mit einem Smiley, dem im Internet gebräuchlichen Zeichen für »grinsen«. Im Laufe der gesamten Affäre wurde dieses Angebot später auf 75.000, dann 160.000 und schließlich auf 7.000 eToys Aktien und 50.000 in Bargeld erhöht. Das waren zu damaligen Kursen insgesamt 530.000. Letzteres Angebot mag, was nachvollziehbar wäre, die Künstler durchaus in Gewissenskonflikte gebracht haben. Dennoch entschieden sie sich dafür, sich festzubeißen und sich den Gefahren und finanziellen Risken eines Gerichtsverfahrens unter amerikanischer Legislative auszusetzen.

Am 29. November 1999 gab Richter John P. Shook vom »Los Angeles Superior Court« dem Antrag der Klägerpartei eToys statt und erließ eine einstweilige Anordnung, wonach die Künstler Folgendes zu unterlassen hatten:

  1. eine Website unter dem Domainnamen www.etoy.com zu betreiben;

  2. den Domainname www.etoy.com im Zusammenhang mit der Dokumentation ihres Projektes »Digital Hijack« zu benutzen, öffentlich zu machen oder in irgendeiner anderen Form zu verbreiten;

  3. die nicht registrierten Aktien des >etoy stocks< Personen in den VereinigtenStaaten von Amerika oder in Kalifornien zu verkaufen, zum Kauf anzubieten oder für den Kauf dieser Aktien zu werben;

  4. zu behaupten, dass die Marke etoy ein registriertes Warenzeichen (Trademark) sei, solange eine Registrierung dieser Marke nicht durchgeführt wurde.

Die Verfügung des kalifornischen Richters war für den Fall der Nichtbeachtung durch eine Strafandrohung von 10.000 Dollar pro Tag gedeckt. etoy blieb nichts anderes übrig, als seine Domain vorübergehend zu schließen. Unter einer IP-Nummern-Adresse blieb allerdings ein Rumpfangebot an Informationen im Netz.

Die Hauptverhandlung war für den 27. Dezember 1999 angesetzt. Doch die einstweilige Verfügung des Richters war kaum trocken, als die Künstlergruppe etoy den Widerstand zu organisieren begann. Die Künstler mussten sich zum einen unter großem finanziellen Risiko um die rechtliche Verteidigung kümmern. Hilfreich erwies sich dabei, dass die Unterstützung der »Electronic Frontier Foundation« für die juristische Verteidigung gewonnen werden konnte. Zugleich baute etoy sorgsam Kontakte mit sympathisierenden Medien auf, um seine eigene Position besser in der Öffentlichkeit zu vertreten. Nicht zuletzt musste die Gruppe auch dafür sorgen, Unterstützung aus der Internet-Community zu mobilisieren. Die Gruppe rTMark, die sich selbst als »Clearinghouse für Projekte gegen korporativen Machtmissbrauch« bezeichnet, begann eine E-Mail-Kampagne zur Unterstützung von etoy. Das »Electronic Disturbance Theater« solidarisierte sich und stellte sein Tool Floodnet für virtuelle Sit-ins zur Verfügung. Der Kunstserver »The Thing« bot sich als Plattform für verschiedene Aktionen an. Zahlreiche Leute aus Internet-Communities rund um Mailinglisten wie Nettime, Rhizome und Syndicate boten ihre Unterstützung an. Bei all der freiwilligen Unterstützung war es für etoy essentiell, diese in der richtigen Form zu kanalisieren. Ein zu militantes Auftreten der Gruppe selbst hätte nur eToys neue Munition geliefert. Daher konzentrierte sich etoy darauf, hinter den Kulissen die Fäden zu ziehen und überließ ein aggressiveres Auftreten anderen.



2.2.2 Agent.Nasdaq

Eine Person, die bis dato in diesen Kreisen kaum bekannt gewesen war, der an der Universität von Konstanz unterrichtende und sich selbst als »Netzwissenschaftler« bezeichnende Dr. Reinhold Grether, wurde zum Joker in der schnell Fahrt gewinnenden Kampagne.

In den Monaten vor dem »Spielzeugkrieg« hatte Grether die Kursentwicklungen von Internet-Start-ups an der Hochtechnologiebörse Nasdaq studiert. Ohne die Beteiligten zunächst zu kennen, schaltete er sich in die Ereignisse ein, veröffentlichte Linklisten in Foren von Internetmagazinen, setzte sich mit anderen etoy-Unterstützern in Verbindung und brachte Ideengut in die Strategiediskussionen in Chats und auf Mailinglisten ein. In einer dieser Diskussionen brachte er den Ausdruck »a new toy for you« ins Spiel.

Wie Grether später rückblickend schrieb, »kam es darauf an, einen unbestechlichen Spiegel aufzustellen«, der die »absonderlichen Spielzüge« von etoy »als Marktwertverluste für eToys erscheinen lassen würde. Dieser Spiegel war die Nasdaq-Notierung von eToys«. Mit anderen Worten, der Fokus der Kampagne sollte darauf ausgerichtet sein, den Börsenwert von eToys zu drücken. Ohne sich öffentlich damit in Verbindung zu bringen, erarbeitete etoy hinter den Kulissen eine neue Website unter dem Namen Toywar.com. Toywar lud Sympathisanten von etoy dazu ein, an einem »Spiel« teilzunehmen. Der Inhalt des Spiels war, den (realen) Börsenwert von eToys gegen Null zu drücken. Unterstützer, die sich einem Eignungstest unterziehen mussten, wurden als »Toysoldiers« (Spielzeugsoldaten) für den Feldzug gegen das E-Commerce-Unternehmen rekrutiert und zur Teilnahme an konzertierten Maßnahmen aufgefordert: virtuelle Sit-ins gegen den eToys-Web-Server, E-Mail-Kampagnen an die Führungsschicht des E-Commerce-Unternehmens, Teilnahme an Diskussionen in Investorenforen.

»Es war kein Hasard, sondern eine gepflegte Kalkulation: Das Papier ging am 20. Mai an die Börse und ab 20. November drängten die Insider in den Markt; der Kurs hatte die Weihnachtsgeschäftserwartung antizipiert (eskomptiert, wie Fachfrauen sagen) und bewegte sich bereits nach unten; alle Retailer gerieten unter Druck, weil die traditionellen Handelsunternehmen elektronisch Fuß fassten. Und die Kampagne würde so viel Wirbel erzeugen, dass die Mehrzahl der Neuinvestoren auf Baisse setzen würde.«33

Ob der Toywar wirklich ausschlaggebend für den Kursverfall der eToys-Aktie war oder inwiefern er dazu beigetragen hat, ist ein Punkt, über den später in den genannten einschlägigen Foren viel gestritten wurde. Tatsache ist, dass die Aktie fiel und fiel und fiel, während zugleich die negative Publicity in der Presse zunahm. Grether, unter dem Pseudonym Agent.Nasdaq, arbeitete unermüdlich: »Keine persönliche Begegnung, kein telefonischer Kontakt. E-Mail und Webseiten, sonst nichts. Heiß laufender E-Mail-Verkehr am frühen Abend und falls nötig am frühen Morgen. Dann Zeit zum Nachdenken. Kurz nach Mittag Mails an Rhizome, damit die Ostküsten-Frühaufsteher gleich im Bilde waren. Flow, wenn zehn bis zwanzig gleichzeitig kommunizierten und Wissen um den Globus jagten.«34

Die für den 27. Dezember 1999 angesetzte Verhandlung fand nicht statt, weil diese auf Antrag von eToys auf den 10. Januar 2000 verschoben wurde. Am 29.12. ließ das Unternehmen erstmals eine Bereitschaft einzulenken erkennen. »Die Menschen sagen uns, sie wollen, dass die Kunst von etoy und der E-Commerce von eToys.com koexistieren«, erklärte Jonathan Cutler, Pressesprecher von eToys.com, gegenüber dem Online-Magazin »Wired News«. Doch trotz solcher Hoffnung weckender Worte gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine offizielle Friedensbotschaft von eToys an etoy. »Am 1.1.2000 ging die Toywar-Plattform ans Netz, die den gesamten Konflikt visualisierte und durch die Dauerpräsenz des Stellungskriegs dem Kontrahenden die Möglichkeit des Im-Sande-Verlaufen-Lassens abschnitt.«35

Am 25. Januar schließlich konnte etoy die Erfolgsmeldung durchgeben: »Totaler Sieg für das etoy-Unternehmen und die Internetgemeinschaft (die bewiesen hat, dass das Netz noch nicht in der Hand der E-Commerce-Giganten ist).« Das E-Commerce-Unternehmen hatte bekannt gegeben, seine Klage gegen etoy fallen zu lassen und der Künstlergruppe 40.000 Dollar als Entschädigung für Rechtsanwälte und andere Ausgaben zu zahlen. Dafür versprach die Künstlergruppe, eine zuvor angestrengte Gegenklage zurückziehen. Wolfgang Staehle, Betreiber von »The Thing«, das einmal mehr unterstrichen hatte, wie wichtig unabhängige Server- und Provider-Infrastrukturen in solchen Kampagnen sind: »Der Erfolg zeigt, was passieren kann, wenn wir alle zusammenhalten. [...] Wir überlebten ihre brutale Macht. Geist hat über das Geld gesiegt.«36

Etwas mehr als ein Jahr später musste eToys Konkurs anmelden.



2.3 Der Kranich im Visier der Online-Aktivisten

2.3.1 Der Hintergrund

Die »deportation alliance« (Abschiebeallianz) kämpft als Teil einer größeren Kampagne für die Rechte von Immigranten (»kein mensch ist illegal«) gegen die Abschiebung von Asyl Suchenden auf Linienflügen der Lufthansa. Phantasievoll wird dabei auf die Erfahrungen früherer Kampagnen zurückgegriffen. Es werden innovative »digitale Kulturtechniken« eingesetzt. Im Frühsommer des Jahres 2001 kam es im Rahmen dieser Kampagne auch zur ersten Online-Demonstration in Deutschland. Im Unterschied zu anderen Online-Aktionen wurde versucht, diese bei der Polizei als Demonstration anzumelden. Ein weiteres Novum ist, dass die Online-Demonstration möglicherweise ein gerichtliches Nachspiel haben könnte.

Seit Jahren kämpft die Initiative »kein mensch ist illegal« für die Rechte von Flüchtlingen in Deutschland und gegen die restriktive Einwanderungspolitik. So nahm sie zunehmend die Praxis der erzwungenen Abschiebungen auf Linienflügen der Lufthansa aufs Korn. Mehr als 30.000 Menschen wurden 1998 auf dem Luftweg aus Deutschland abgeschoben, davon »schätzungsweise 10.000« (Unternehmenssprecher Thomas Jachnow) auf Linienflügen der Lufthansa.37 Die Flüge werden von Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) gebucht. Besteht die Gefahr, dass sich einer der als »Schüblinge« bezeichneten Menschen zur Wehr setzt oder auszureißen versucht, wird er von zwei oder drei Beamten begleitet. Die Lufthansa-Führung sieht sich gezwungen, »bestehenden Gesetzen Folge zu leisten«, sagt sie. Die Aktivisten von »kein mensch ist illegal« sehen das anders. Sie wollen das Unternehmen dazu »überreden«, die Abschiebungen nicht mehr zu akzeptieren. Der BGS müsste dann zu anderen Methoden greifen, wie beispielsweise zu der Anmietung von Militärflugzeugen, was die Abschiebungen für den Staat erheblich verteuern würde. Langfristig arbeitet »kein mensch ist illegal« auf das Ende aller zwangsweisen Abschiebungen hin, doch vorerst ist vor allem die Lufthansa im Visier.

Techniken, welche die Polizei als »Ruhigstellung eines Schüblings« bezeichnet, hatten 1994 den Nigerianer Kola Bankole das Leben gekostet. Im Mai 1999 kam der 30-jährige sudanesische Flüchtling Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung an Bord einer Lufthansa-Maschine ums Leben. Beamte des BGS hatten ihm einen Motorradhelm aufgesetzt und ihn »mit elf Kabelbindern, einem fünf Meter langen Seil und vier etwa zwei Meter langen Klettbändern fixiert«.38 Der Oberkörper des gefesselten Mannes wurde im Sitz nach vorn gedrückt, so dass dessen gefesselte Hände zwischen den zusammengezurrten Schenkeln und der Magengrube eingepresst wurden, was ihm das Atmen praktisch unmöglich machte. Ageeb ist »lagebedingt erstickt«, wie es in einem rechtsmedizinischen Gutachten heißt. »Bei einer Zwischenlandung in München konnte dann nur noch die Leiche von Ageeb ausgeschafft werden.«39

»kein mensch ist illegal« nahm den Tod Ageebs zum Anlass für eine Kampagne unter dem Titel »Deportation.Class«, die sich gegen die »Deportation Alliance« der Lufthansa richtete. (In Anspielung auf die »Star Alliance«, einen in den 90er-Jahren gegründeten Verbund internationaler Fluglinien, welcher den beteiligten Unternehmen, so auch der Lufthansa, Zugriff auf ein größeres Streckennetz und Kostenersparnis bei der Abwicklung ermöglicht.)

»Deportation.Class« wurde als eine Kampagne neuen Typs gestartet, die das »Image« des Konzerns als dessen Achillesferse angreift. Im März 2000 wurde zu einem Plakatwettbewerb aufgerufen. Aus den zahlreichen Einreichungen kürte die Fachjury einen Siegerbeitrag, die besten Entwürfe wurden außerdem in eine Ausstellung aufgenommen, die durch ganz Deutschland und mehrere Nachbarländer tourte und auch im Internet zu sehen war. Die meisten der ausgestellten Entwürfe bedienten sich einer für das Digitalzeitalter typischen Kulturtechnik, des »Samplings«. Dank der unermüdlichen Image-Arbeit des Konzerns ist dessen »Corporate Identity« - das Logo, die Farben, die geläufigsten Slogans - jedermann/frau ein Begriff. Die Gestalter der Plakate brauchten nur die Websites des Unternehmens abzuklappern, Materialien herunterzuladen und sie neu zusammenzusetzen, um mit minimalen Eingriffen aus der frohen Botschaft eine traurige oder aufrüttelnde zu machen. Die besten Entwürfe, Slogans, Persiflagen und Bildverfremdungen wurden nicht nur auf der erwähnten Wanderausstellung gezeigt, sondern durch einen weiteren »Remix« auch auf Flugzetteln verwendet, die an allen nur denkbaren Orten verteilt wurden: »vor Reisebüros und an Flugschaltern, vor den konzerneigenen Fortbildungszentren und an Flugschulen, auf Fachmessen und am Lufthansa-Partnertag auf der Expo«40

Bei der Hauptversammlung der Lufthansa-Aktionäre am 15. Juni 2000 im Berliner Kongresszentrum erreichte die »Deportation.Class« ihren ersten öffentlichkeitswirksamen Höhepunkt. Schon im Vorfeld der Veranstaltung erhielten die über 400.000 Aktionäre zusammen mit der Einladung zur Hauptversamlung einen Gegenantrag der »Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre«. Diese forderten mit Hinweis auf das von Abschiebungen verursachte »geschäftsschädigende Imageproblem« dazu auf, Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. Die vor dem Tagungsgebäude ankommenden Teilnehmer der Hauptversammlung wurden mit nachgespielten drastischen Darstellungen der Abschiebepraxis auf Linienflügen konfrontiert und erhielten »Investoren-Infos« aus der Werkstatt der Anti-Abschiebungs-Kampagne, während sich im Saal in den ersten Reihen zwei Gruppen mit Transparenten platziert hatten, die gelegentlich die Reden des Aufsichtsrats- und des Vorstandsvorsitzenden unterbrachen und bei Redebeiträgen von Teilnehmern der Kampagne applaudierten. Die Lufthansa-Hauptversammlung dauerte über sechs Stunden und stand ganz im Zeichen der Auseinandersetzung um die »Deportation.Class«.

Der Vorstandsvorsitzende Jürgen Weber erklärte gegen Ende der Veranstaltung, Lufthansa verhandle auf Expertenebene mit dem Innen- und dem Verkehrsministerium über eine Entbindung von der Beförderungspflicht für zwangsweise Abschiebungen. Die Pilotenvereinigung Cockpit hatte ihren Mitgliedern bereits nach dem Tod Ageebs empfohlen, einen Transport von Passagieren, die gegen ihren Willen abgeschoben werden sollen oder gar gefesselt sind, zu verweigern. Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) hatte ihre im Lufthansa-Aufsichtsrat sitzenden Mitglieder aufgefordert, sich gegen zwangsweise Abschiebungen auszusprechen. Alles deutete auf ein Einlenken der Lufthansa in der Abschiebeproblematik hin. Doch Monate später hatte sich in der Praxis noch immer nichts verändert und das Unternehmen ging in die Gegenoffensive. Mit einem anwaltlichen Schreiben wurde von den Initiatoren der »Deportation.Class«-Kampagne verlangt, die Website mit den Ergebnissen des Plakatwettbewerbs aus dem Netz zu nehmen - ungeachtet der Tatsache, dass dieselben Plakate in der Wirklichkeit bereits durch ganz Deutschland und das benachbarte Ausland gereist waren. Die Anwälte beklagten die »Nutzung der für unsere Mandantin typischen Farben blaugelb«, die »Verwendung des für unsere Mandantin typischen Schriftzuges« und den »Einsatz und Manipulation der für unsere Mandantin eingetragenen Marken« und drohten mit einer hohen Schadensersatzforderung. Doch die Bedrohten reagierten cool und gelassen.

»Die Einleitung gerichtlicher Schritte wird zu nichts anderem als zu einer weiteren Verbreitung konzernkritischer Inhalte führen«, sagte Jan Hoffmann, ein Sprecher von »kein mensch ist illegal«. Die Gruppe kündigte an, sich von den Drohungen nicht einschüchtern zu lassen, und auch der »Gastgeber« der Plakatausstellung im Web, die »Kölner Stadtrevue«, kündigte an: Die Ausstellung bleibt im Netz.41 Zurecht, wie es scheint, denn aus der angedrohten Klage wurde nichts und die Angelegenheit verlief im Sand. Vorerst.



2.3.2 Erste deutsche Online-Demonstration

Die nächste Hauptversammlung der Lufthansa-Aktionäre am 20. Juni 2001 wurde erneut in den Fokus der Kampagne der Abschiebegegner gerückt. Vor und in dem Saal der Köln Arena ähnelten die Szenen denen vom Vorjahr. Die »FlugbegleiterInnen gegen Abschiebungen« verteilten Investoren-Infos an die Kleinaktionäre, Abschiebungen wurden in Performances nachgestellt, Reden wurden von Sprechchören und vor dem Redepult aufgespannten Transparenten unterbrochen, während durch - neu eingeführte und ebenfalls Kontroversen erzeugende - Sicherheitschecks versucht wurde, Lufthansa-kritisches Material erst gar nicht in den Saal zu lassen. Nicht verhindert werden konnte, dass sich immer mehr Kleinaktionäre in ihren Redebeiträgen gegen Abschiebungen auf Linienflügen wandten. Das Abschiebethema dominierte einmal mehr die jährliche Aktionärsversammlung.

Für den größten Propaganda-Wirbel sorgte dieses Mal allerdings eine Aktion im virtuellen Raum. Parallel zu den Protesten vor und in der Versammlung sollten zwischen 10.00 und 12.00 Uhr die Server der Lufthansa AG mit einer Online-Demonstration bestreikt werden. Zu der Aktion aufgerufen hatte eine Anti-Deportation-Allianz von mehr als 150 Gruppen und Organisationen. Dabei wurde eine Mischung von Techniken eingesetzt. Teilnehmern, die nicht über die entsprechenden Kenntnisse verfügen, wurde ein Javascriptbasiertes Tool zur Verfügung gestellt, das »Floodnet« von »Electronic Disturbance Theater« ähnelt. Zusätzlich wurden aber auch komplexere, serverseitige Programme eingesetzt, die zum Beispiel Abfragen auf den Flug-Buchungsseiten des Lufthansa-Servers ausführten und damit dem Server noch mehr zu arbeiten gaben als nur mit den einfachen Seitenabrufen im Stile Floodnets. Für zwei Stunden sollte so die Online-Präsenz der Lufthansa zumindest beeinträchtigt werden. Für Deutschland handelte es sich bei der virtuellen Protestform um so etwas wie eine Premiere und der Aufruf zur Online-Demonstration erzeugte schon im Vorfeld einen Medienrummel.

Fernsehen, Tagespresse, Wochenzeitungen in ganz Deutschland aber auch im Ausland konnten sich dem publizistischen Reiz der »Online-Demo« nicht entziehen und erwogen die Pros und Kontras der Aktion unter Aufmachern wie »Legitimer Protest oder Cyberterror«. Damit hatten die Initiatoren des Protests eigentlich schon gewonnen, bevor dieser überhaupt stattgefunden hatte. Denn mit der Diskussion über die Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit von Online-Demonstrationen erhielt auch das Thema der Abschiebungen auf Linienflügen der Lufthansa eine Publizität wie nie zuvor. Zu erwarten ist allerdings, dass sich ein solcher Publicity-Coup in Zukunft nicht wiederholen lässt, denn der Neuigkeitswert der Online-Demonstration nimmt schnell ab. Für dieses erste Mal war die Beteiligung jedenfalls noch groß. Von mehr als 13.000 Rechnern wurde die Demonstrations-Software gestartet und erzeugte innerhalb von zwei Stunden 1,2 Millionen Hits auf dem Lufthansa-Server. Wie effizient diese waren, darüber scheiden sich die Geister. Die Organisatoren der Demonstration sprachen im Anschluss daran davon, dass lufthansa.com zeitweise kaum oder gar nicht erreichbar gewesen sei. Die Lufthansa hingegen erklärte zunächst, dass das Online-Buchungsgeschäft kaum bis gar nicht beeinträchtigt gewesen wäre. Die Server-Administratoren hatten Vorkehrungen getroffen, indem zusätzliche Bandbreiten als Reserve bereitgestellt worden waren. Beide Seiten konnten sich gewissermaßen als Sieger in dieser virtuellen Schlacht betrachten.

Die Initiatoren hatten allerdings noch eine Finte auf Lager. Mit einer E-Mail an das Ordnungsamt in Köln hatte man versucht, die Online-Demonstration als ordentliche Versammlung anzumelden. Das Ordnungsamt verwies an die Polizeibehörden und fügte in dem Schreiben hinzu, »das Versammlungsrecht geht von einer physischen Versammlung im öffentlichen Raum (Straße, Grünanlage, Versammlungshalle etc.) aus. Eine virtuelle Demonstration ist daher meines Erachtens nicht vorgesehen.«

Diese Auffassung wurde offensichtlich auch von der Bundesregierung geteilt. »Unser Haus hält es für zweifelhaft, dass sich die Initiatoren auf das Demonstrationsrecht berufen können«, sagte Maritta Strasser, die damalige Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Die im Artikel 8 Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit sei nämlich nur auf die physische Anwesenheit »im realen öffentlichen, und nicht im virtuellen Raum zu beziehen,« erklärte sie gegenüber dem Online-Magazin Telepolis. Eine etablierte Rechtsprechung dazu gebe es allerdings noch nicht, räumte sie ein. Das könnte nun allerdings bald der Fall sein.42

Rund vier Monate später, am 17.10.2001 brachen Einheiten des Staatsschutzes die Räume der Solidaritätsinitiative »Libertad!« (Freiheit) in Frankfurt am Main auf und durchsuchten die Büroräume im dortigen Dritte-Welt-Haus.43 Die Polizei beschlagnahmte Computer, Festplatten und CDs und stattete auch noch der Wohngemeinschaft des Betreibers der Domain libertad.de und sooderso.de einen Besuch ab. Entgegen ihrer eigenen ersten Stellungnahmen machte die Lufthansa nun doch geltend, dass ihr durch die OnlineDemonstration wirtschaftlicher Schaden zugefügt worden war. Den Verantwortlichen von Libertad! warf sie »Nötigung« vor, ihr Aufruf zur Beteiligung an der Aktion sei ein »Aufruf zur Straftat«. Allerdings haben neben Libertad! noch 150 weitere Organisationen die Aktion unterstützt. Aus dem Umfeld der Initiatioren wurde bekannt, dass die Möglichkeit in Betracht gezogen wird, dass sich all diese Organisationen nun selbst bezichtigen.44

Rückblickend könnte sich der Versuch, die Online-Demonstration ordentlich anzumelden, als guter Schachzug erweisen. Auch wenn die Anmeldung von den Behörden nicht akzeptiert wurde, so könnte damit eine Diskussion in Gang gebracht werden, welche über die zivil- und strafrechtlichen Aspekte hinausgeht. Denn die Initiatoren der Online-Demonstration gegen die Lufthansa in Deutschland (und nicht nur diese) berufen sich auf Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht. Sie verweisen darauf, dass es sich bei dem Internet um einen öffentlichen Raum handelt, in dem eine politische Meinungsäußerung ebenso möglich sein muss wie das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen. Damit werden Fragen nach der rechtlichen und politischen »Verfassung« des Internets erneut aufgeworfen, wie sie bereits von StranoNet gestellt wurden.



3. Die politische Verfassung des Internet

Gibt es im Internet einen »öffentlichen Raum«, vergleichbar dem öffentlichen Raum der Straßen und Plätze? In welcher Beziehung steht die Netzwelt zu anderen abstrakten Räumen wie Gesellschaft, Staat, Öffentlichkeit? Kann man im Internet überhaupt sozial agieren oder handelt es sich nur um elektronische Impulse? Von der Beantwortung solcher Fragen hängt letztlich die Legalität von Online-Demonstrationen ab, jedoch auch die noch umfassendere Frage nach der politischen Verfassung des Internets.



3.1 Rechtliche Aspekte des Online-Protests

Eine etablierte Rechtsprechung über Online-Demonstrationen und andere Formen des politischen Protests im Allgemeinen und virtuelle Sit-ins im Besonderen gibt es in Deutschland noch nicht. Was die Situation noch verkompliziert ist, dass die Bezeichnungen, mit denen argumentiert wird, eigentlich nur Metaphern sind. Der Ausdruck »virtuelles Sit-in«, eine »Sitzblockade« im Internet, beruht auf einem Vergleich mit der realen Welt. Dieser Vergleich mag weitgehend zutreffend sein, trotzdem ist eine virtuelle Sitzblockade nicht genau das Gleiche wie eine Sitzblockade auf einer realen Straße. Keine realen Körper sind daran beteiligt. Schon allein deshalb hinkt dieser Vergleich und jede Einschätzung der rechtlichen Situation ist hochgradig davon abhängig, wie man sich die Beziehung zwischen realem und virtuellem Raum, zwischen realen Körpern und ihrer Repräsentation durch Kommunikationshandlungen vorstellt.

Vier Juristen wurden um ihre Meinung zu den rechtlichen Implikationen von Online-Demonstrationen befragt.45 Dabei wurden nicht alle vier Rechtsexperten mit genau identischen Fragen konfrontiert. Bei dreien von ihnen gab es einen relativ locker geführten Austausch via E-Mail mit leicht abweichenden Fragestellungen zu rechtlichen Aspekten von Online-Demonstrationen. Nur einem von ihnen wurde ein ausführlicher Fragenkatalog zugesandt.46

Auf die Frage, welche Paragrafen des deutschen Rechts auf die Protestform »virtuelle Sitzblockade« angewendet werden können, antwortet Ferdinand von Stumm zunächst einleitend: »Eine ganze Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen sind hier berührt, daher muss unterschieden werden in einzelnen Rechtsgebieten, aber auch, ob die Ziel-Website gewerblichen Interessen des Website-Verantwortlichen dient oder nicht. [...]« Online-Demonstrationeu können unter zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekten betrachtet werden. Von Stumm: »Die Grundrechte haben für die Bundesrepublik einen sehr hohen Rang. Sie haben jedoch auch Schranken, entweder klar im Verfassungstext selbst ausformulierte oder so genannte >immanente< Schranken, weil die Freiheit des Einzelnen dort aufhört und aufhören muss, wo die Freiheit des anderen verletzt wird.

Gesetzestechnisch können Grundrechte auch durch - im Unterschied dazu so genannte - >einfache< Gesetze eingeschränkt werden (Art. 19 Abs. 1 GG), solange die Grundrechte nicht in ihrem Wesensgehalt eingeschränkt werden (Art. 19 Abs. 2 GG). Darüber hinaus hat etwa bestehendes höherrangiges Recht ebenfalls mögliche Schrankenwirkung.«

Von Stumm zitiert zwar einerseits Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes: »Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln« und weiter in Art. 8 Abs. 2 GG: »Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden«. Doch zugleich verweist er auf das ebenfalls grundgesetzlich geschützte Recht eines Wirtschaftsunternehmens, Werbung zu betreiben und Meinungen zu veröffentlichen. Von Stumm: »In Demokratien ist eine der essentiellen Grundlagen für ihr Funktionieren die aktive Meinungsfreiheit und - das gleichwertige Gegenstück dazu - die passive Informationsfreiheit. In Deutschland ist diese durch das Grundgesetz im Artikel 5 geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen seiner Entscheidungen immer wieder betont, dass die Meinungsfreiheit weit auszulegen ist und daher auch die Freiheit umfasst, Sachen oder Dienstleistungen anzupreisen, das heißt zu bewerben (BVerfGE 61, [9]; 71, 162 [1791). Dabei gilt der weite Schutz nicht nur für >Meinung< im engeren Sinne, das heißt eine wertende Äußerung, sondern auch für Tatsachen (vgl. von Münch/Kunig, Grundgesetz-Kommentar, 4. Aufl., Art. 5, Rdnr. 8f) und auch Wirtschaftswerbung (vgl. von Münch/Kunig Art. 5 Rdnr. 11). Wir können also als Zwischenergebnis festhalten, soweit eine Website Tatsachen oder Meinungen oder Wirtschaftswerbung enthält, und der Zugang dazu wird - schuldhaft - blockiert, dann ist dies ein Eingriff in die Meinungsfreiheit des Website-Verantwortlichen.«

Die Online-Demonstration gegen die Lufthansa bietet sich als Beispiel an, weil es sich um ein relativ kurz zurückliegendes Ereignis in Deutschland handelt. Die Initiatoren der Lufthansa-Online-Demonstration haben den ungewöhnlichen Versuch unternommen, ihre Aktion per E-Mail bei der Polizei in Köln als »Demonstration« anzumelden, was jedoch von den Behörden nicht akzeptiert wurde. Daraufhin entstand eine Diskussion darüber, ob das Demonstrationsrecht auch für das Internet gelten kann. Das Justizministerium verneinte dies auf Anfrage. Von Stumm sieht dies ähnlich: »Im Zusammenhang mit der verfassungsrechtlichen Einschränkung in Art. 8 Abs. 2 für Versammlungen hat der Bundesgesetzgeber am 24. 7. 1953 das Versammlungsgesetz erlassen, das sich nach seinem Inhalt und aus der Zeit heraus, obwohl es 1978 letztmals grundlegend novelliert und >neu< bekanntgemacht wurde, nur auf Versammlungen von Menschen an einem Ort, sei es unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen bezieht und beziehen kann.

Eine Versammlung von Massen ektronischer Impulse, nichts anderes ist eine Online-Demonstration - technisch betrachtet -, hatte der Gesetzgeber nicht im Sinn, und muss dies auch nicht, um seine Funktion und die Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu erhalten.«

Auf die dezidierte Nachfrage, ob sich das Grundgesetz eventuell im Sinne der Demonstranten interpretieren ließe, antwortet von Stumm: »Nein. Zudem, das Versammlungsrecht kann nur dem Menschen dienen, denn nur der Mensch ist fähig, Meinungen zu entwickeln und diese dann auch äußern zu wollen, sieht man von den hier nicht zu leugnenden Optionen der Tierwelt ab, durch Zwitschern, Blöken, Fiepen oder Röhren oder sonstige Laute Informationen über den aktuellen Aufenthaltsort, Futterplätze, drohende Gefahren oder auch der Paarungsbereitschaft und ähnliches zu übermitteln.«

Unter diesem Ausgangspunkt sind für von Stumm letztlich doch strafrechtliche Bestimmungen relevant. Konkret auf den Fall der Online-Demonstration gegen die Lufthansa angesprochen, antwortet er: »Das massive Vorgehen gegen das Funktionieren der Website der Lufthansa, das heißt deren gezielte Störung, könnte nach § 303 a StGB strafbar sein, denn wer rechtswidrig Daten (§ 202 a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft und der Versuch ist strafbar<. § 202 a Abs. 2 StGB lautet: >Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden<.«

Von Stumm weiter: »Ein Recht zu dem massiven Vorgehen hatten die Initiatoren nicht. Selbst der Meinungskampf gegen die Asylpolitik der Bundesregierung legitimiert nicht, die Gewerbefreiheit eines Dritten zu verletzen, daher ist das Tatbestandsmerkmal >widerrechtlich< erfüllt. Die Daten auf beziehungsweise hinter der Website wurden nicht gelöscht und nicht verändert. Sie wurden aber unterdrückt und eventuell auch, wenn auch nur zeitweise, >unbrauchbar< gemacht, weil beim Erfolg der Blockade die Daten von den Kunden nicht gebraucht werden können und für die Lufthansa auch nicht brauchbar waren, und des Weiteren, weil die Chance, Erlöse durch den Verkauf von Flugdienstleistungen zu erzielen, gestört oder gar unmöglich gemacht wurde.

Einer der häufigsten auf den Richtertischen stehenden Kommentare zum Strafgesetzbuch, Tröndle/Fischer, definiert das durch § 303 a StGB geschützte Rechtsgut als das >Interesse an der Verwendbarkeit der in gespeicherten Daten enthaltenen Informationen<.47 Er definiert das Tatbestandsmerkmal >Unterdrücken< mit dem zeitweiligen oder dauerhaften Entzug der Daten, der dann eintritt, wenn der Berechtigte sie dadurch dauerhaft oder auch nur zeitweise nicht nutzen kann. Berechtigte sind hier die Lufthansa selbst und alle Kunden.«

Von Stumm vertritt daher die Meinung, dass der Versuch, mittels Hacktivismus eine Website gezielt lahmzulegen, nach § 303 a StGB strafbar ist, und vielleicht sogar noch eine Strafrahmenerhöhung gemäß § 303 b Abs. 1 Ziffer 1 auf Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren in Betracht kommt, wenn die angegriffene Website für einen Betrieb, ein Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist und eine Störung gewollt ist. Eine Störung liegt dann vor, wenn der reibungslose Ablauf mehr als nur unerheblich gestört wird.48

»Da der Hacktivismus-Angriff das Ziel hatte, eine Störung des Buchungssystems zu erreichen, und für eine Fluglinie die reibungslose Abwicklung von Buchungen Basis für ihr Geschäftsmodell ist, vertrete ich die Meinung, dass hier in dem Vorgehen im Mai 2001 eine Straftat nach § 303 b Abs. 1 Ziffer 1 StGB in Verbindung mit § 303 a Abs. 1 StGB vorliegt.«

Professor Thomas Hören vom Institut für Information-, Telekommunikation- und Medienrecht der Universität Münster stimmt insofern mit Rechtsanwalt von Stumm überein, als seiner Meinung nach das Grundgesetz oder auch die EU-Charta der Menschenrechte keine virtuelle Sitzblockade legitimieren, die er als »Rechnerboykott« bezeichnet. Konkret auf den Lufthansa-Fall bezogen, schreibt Hören: »Meines Erachtens liegt das Problem zivilrechtlich in § 823 Abs. 1 BGB (Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb). Auch ein wahrheitsgemäßer Anlass rechtfertigt keinen Boykott.49 Strafrechtlich dürfte da wohl kaum etwas zu holen sein; Nötigung liegt meines Erachtens fern.«

Amtsrichter Sierk Hamann ist Mitbegründer der Internetinitiative »Freedom for Links« und arbeitet auch im Redaktionsteam des Online-Magazins www.artikel5.de mit. Als Internetenthusiast vertritt er eine liberalere Auffassung. Dass eine Online-Demonstration als Boykott ausgelegt werden kann, ist seiner Meinung nach nicht unbedingt der Fall. Hamann: »Das Boykott-Problem ist nach wie vor umstritten. Vorsichtig muss man zwischen Boykott und Boykottaufruf unterscheiden. Wir sind hier in einem Grenzbereich, für den gibt es aber eine klare Regel: In dubio pro libertate.« (Im Zweifel für die Freiheit).

Doch auch Hamann erkennt an, dass die Rechte eines Gewerbebetriebs zu bedenken sind und zitiert: »Ein Aufruf zu organisiertem rechtswidrigem, auch vertragswidrigem Verhalten gegenüber einem bestimmten Unternehmen stellt einen erheblichen Eingriff in den rechtlich geschützten Gewerbebetrieb dar; bei der im Rahmen von GG Art. 5 Abs. 2 gebotenen Abwägung ergibt sich, dass ein solches Verhalten von GG Art. 5 Abs. 1 - wenn überhaupt - nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein kann (hier verneint, weil Boykottaufruf für Ausdruck des Protests nicht notwendig war).«

Sierk Hamann betont allerdings, dass es »verkürzt« wäre, wenn man sich bei Überlegungen zu Online-Demonstrationen auf das Strafrecht beschränken würde. »Es gibt genug formaljuristische Einfallstore, um übergeordnete, verfassungsrechtliche Wertungen einfließen zu lassen.« Er sieht Online-Demonstrationen als eine »Ausdrucksform von Meinungsfreiheit«. »Es ist übrigens eine schlimme Mähr, wenn gesagt wird, eine Meinungsäußerung dürfte nicht in einem Verhalten liegen,« meint Hamann und verweist darauf, dass selbst »schweigen« und »weggucken« verfassungsrechtlich als »demonstrative Meinungsäußerung« geschützt sind. Nach dieser Auffassung wäre also das Herunterladen und Aktivieren einer Online-Demonstrationssoftware eine »demonstrative Meinungsäußerung«.

Laut Hamann müssten die Gerichte in ihrer Urteilsfindung vorsichtig dabei sein, »durch die Art der strafgerichtlichen Tatsachenermittlung und Tatsachenwürdigung den Bürger in einem Maße der Gefahr der Bestrafung auszusetzen, dass er von der Wahrnehmung seiner Grundrechte eher Abstand nehmen wird.« Er fügt hinzu: »Die Meinungsfreiheit ist für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend. Auf Grund dieser Überlegungen mussten schon oft voreilige und von wirtschaftlichen Interessen getragene Einstufungen von Boykottaufrufen und Maßnahmen als >einfach nur< rechtswidrig, strafbar oder verwerflich kräftig relativiert werden.«

Was die zivilrechtlichen Probleme von Online-Demonstrationen betrifft, verweist Hamann auf das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im September 1950 hätte Erich Lüth, der damalige Leiter der staatlichen Pressestelle der Stadt Hamburg, die »Woche des Deutschen Films« eröffnen sollen. Er war entsetzt, auf der Liste der Regisseure, die das Nachkriegspublikum mit heiteren Filmen aufmuntern wollten, auch den Namen Veit Harlan zu lesen, Regisseur des Filmes »Jud Süß«, eines üblen anti-jüdischen Propaganda-Films der Nazis. Der ansonsten brave Staatsbedienstete Lüth fiel bewusst aus der Rolle und rief zum Boykott von Harlans neuestem Film auf. Nach jahrelangen Prozessen und Schadensersatzforderungen entschied das Verfassungsgericht schließlich, dass bei dem für die Demokratie so wesentlichen Meinungskampf wirtschaftliche Interessen Einzelner zurücktreten müssen. Lüth wurde Recht gegeben, und seitdem gilt der Boykottaufruf auch in der Bundesrepublik als zulässiges Mittel des geistigen Meinungskampfs.50 Sierk Hamann meint daher: »Mit dem Lüth-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht explizit auch eine mittelbare Drittwirkung von Grundrechten konstruiert. Das bedeutet, dass seitdem das Bundesverfassungsgericht sowohl Normen als auch die Urteile anderer Gerichte daraufhin prüfen kann, ob dadurch Grundrechte verletzt wurden, auch wenn dies im Privatrecht geschieht. Dies gilt insbesondere auch für die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG, um die es ja auch in diesem Urteil ging. Also: Bei der Auslegung allen Rechts, also auch des Strafrechts, darf die Verfassung nicht aus dem Blick gelassen werden.«

In ein ähnliches Horn, wenn auch von einer anderen Richtung kommend, stößt auch der Kommunikationsrechtler Johann Bizer von der Universität Frankfurt am Main. Auf die Frage, wie man kollektiv im Internet demonstrieren könne, antwortet er: »Art. 8 GG setzt immer eine friedliche Intention der Demonstration voraus. »Auch in der Offline-Welt sind Sitzblockaden rechtswidrig. Rechtlich werden sie unter dem Topos des zivilen Ungehorsams diskutiert: Durch Grenzüberschreitungen versuchen die Demonstranten deutlich zu machen, dass sie ihr Anliegen für so wichtig halten, dass sie auch eine staatliche Sanktionierung der Grenzüberschreitung in Kauf nehmen. Bei den Sitzblockaden hat die Rechtsprechung nach einigem Hin und Her und Nachhilfe aus Karlsruhe das überschießende moralische Moment bei kurzfristigen und symbolischen Blockaden bei der Schuldzumessung strafmildernd, aber nicht strafausschließend berücksichtigt.«

Bizer weiter: »Entsprechend könnte man auch im Online-Bereich argumentieren. Die Akteure müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass ihre elektronischen >Sitzblockaden< rechtswidrig sind - also Sanktionen nach sich ziehen können - und zwar sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche. Zur Minimierung der rechtlichen Risiken ist daher sorgfältig auf die symbolische Bedeutung der Aktion zu achten. Man will nicht schädigen, sondern Aufmerksamkeit erregen.«

Aus den eingeholten Meinungen der vier Rechtsexperten geht also hervor, dass die rechtlichen Implikationen von virtuellen Sitzblockaden keinesfalls eindeutig sind. Sie können, müssen aber keine zivil- und strafrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen. Das heißt, es ist zwar nicht unbedingt zwingend der Fall, dass Online-Demonstrationen illegal sind, aber keiner der befragten Juristen wollte sich auf die gegenteilige Aussage »Ein klares >Ja< für ein Recht auf Online-Demonstrationen« einlassen.



3.2 Die (fehlende) Verfassung für das Internet

Die Rechtsunsicherheit, die über Online-Demonstrationen schwebt, hat ihren Grund nicht nur in den bestehenden oder womöglich fehlenden Gesetzen, sie hat auch damit zu tun, dass es höchst unklar ist, wie das Internet verstanden wird. Die verschiedenen Protagonisten des Online-Aktivismus haben zumindest eine Gemeinsamkeit. Sie sehen das Internet51 als eine Art von öffentlichem Raum. Dabei steht »öffentlicher Raum« nicht unbedingt in Analogie zum realweltlichen Raum der Straßen und Plätze, sondern es geht um die Idee des »Gemeinguts«. Das Internet, verstanden als Gemeingut, findet sich in einer Reihe von Namensgebungen wieder, von der »digitalen Stadt« über die »elektronische Agora« bis hin zur »virtuellen Republik«. Alle diese Begriffe sind im Prinzip synonym zueinander, sie sagen ungefähr dasselbe: das Netz ist nicht einfach nur eine Zusammenschaltung von Computern über Leitungen und Schaltstellen, sondern verkörpert mit der Summe seiner Teile einen abstrakten höheren Wert. Das heißt, das Internet repräsentiert unsere demokratische Gesellschaftsidee, wonach nicht alles Privateigentum ist und es Dinge gibt, die allen zugleich »gehören« und doch niemandem im Besonderen. Wenn man sich dieser Argumentation anschließt, muss dieses öffentliche Interesse geschützt werden. Seinem Charakter nach als Ort für Information und Kommunikation zwischen Menschen, eignet sich das Internet ganz besonders als politisches Forum, das die Möglichkeit zur Erneuerung der Demokratie in sich birgt.

Doch nicht alle teilen diese Auffassung. Von vielen Politikern und Teilen der Wirtschaft wird das Internet oft nur als eine Art neuartiger Vertriebskanal für Waren betrachtet oder als eine Mischung aus Fernsehen und Zeitung. Anstatt das demokratische und zukunftsweisende Potenzial der Netzwelt zu betonen und aktiv zu fördern, haben sensationsheischende Presseberichte das Internet häufig nur als Hort von Verbrechen und extremistischen Politströmungen dargestellt. Der Raum der Freiheit in einer digitalen Gemeinsphäre wurde so immer mehr beschnitten und in Interessenssphären aufgeteilt. Im Namen des Kampfes gegen Kinderpornografie, organisiertes Verbrechen, internationalen Terrorismus wurden Gesetze erlassen, die dem Staat mehr Eingriffsrechte auf die digitale Kommunikation der »Netizens« (Netzbürger) zugestehen. Wirtschaftliche Interessen führen zu ähnlichen Auswirkungen. Neue Gesetze zum Schutz von Patentrechten, zum Copyright und zum Schutz geistigen Eigentums unterwerfen das, was im Netz getan werden kann, einer immer strikteren Kontrolle. Die Idee einer »virtuellen Republik«, eines virtuellen Raums zur Begegnung von Menschen, hat allem Anschein nach keine starke Lobby bei den Gesetzesmachern. Sie wurde geopfert für traditionelle staatliche Sicherheitsinteressen und wirtschaftliche Prioritäten.

Während also immer mehr Gesetze zur Kontrolle der Internetkommunikation erlassen wurden, gibt es weder national noch international eine Gesetzgebung, die grundlegende Menschen- und Bürgerrechte explizit für diesen virtuellen Ort festschreibt. Sicherlich, es gibt den Datenschutz, doch dieser folgt einer engen Agenda über den Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Doch eine offensivere Erklärung staatsbürgerlicher Grundrechte im Internet gibt es nicht. Es gibt keine Versammlungsfreiheit und kein Demonstrationsrecht für das Internet. Wie das vorherige Kapitel zur rechtlichen Situation von Online-Demonstrationen in Deutschland gezeigt hat, riskiert jede solche Aktion die Möglichkeit der Kriminalisierung. Die Bewertung solcher Handlungen ist davon abhängig, ob man das Netz als Allgemeingut und politisches Forum ansieht, als virtuelle Republik oder als eine rein technische und privatwirtschaftliche Angelegenheit. Ist ein Klick auf eine bestimmte Website zu einem bestimmten Zeitpunkt eine politische Willensäußerung oder ein aggressiver Boykott, der die Ausübung legitimer Geschäftsinteressen behindert, oder ist er zumindest eine milde Form von »unbefugtem Betreten«, da schließlich jeder Teil im Internet, jeder Server, jeder Domainnamensraum, jedes Sub-Netz jemandem gehört? Diese Fragen sind heute noch ungelöst.

Doch ganz abgesehen vom Einzelfall und von tagespolitischer Aktualität ist es bisher ein Versagen der Politik, die demokratische Chance des Netzes zu be- und ergreifen. Es sollte doch eigentlich ein Anliegen der Politiker sein, mehr Partizipation, mehr Teilnahme der Bürger an politischen Prozessen zu fördern und diesen einen rechtlichen Rahmen zu geben, der diese Teilnahme legal und auf gesicherter Basis ermöglicht. Dies könnte nur geschehen, wenn die »virtuelle Republik« auch eine politische Verfassung erhält, doch davon ist auf der Ebene der offiziellen Politik weit und breit nichts zu sehen. In diesem Sinne kann man die Aktivitäten der Netzaktivisten auch über ihr jeweiliges deklariertes politisches Ziel hinausgehend interpretieren. Die in diesem Beitrag geschilderten Online-Kampagnen, Netzstreiks, virtuellen Sitzblockaden sind jeweils auch Testfälle, die einen Diskurs darüber anregen, wie eine politische Verfassung des Internets aussehen könnte. Es geht darum, die Diskussion darüber aktiv voranzutreiben, ob das Internet ein Ort für individuelles und gemeinsames politisches Handeln sein soll, oder ob es letztlich tatsächlich nur zu einem Fernseher mit Bestelltaste wird. Jede Online-Demonstration stellt hiermit erneut die Frage, ob es diese virtuelle Republik tatsächlich gibt, in der die Menschen über Nationengrenzen und soziale und kulturelle Unterschiede hinweg miteinander kommunizieren und neue Wege der Verständigung erproben, oder ob diese Idee nur eine Chimäre aus der Frühphase des Internets ist, von der sich einige Künstler, Politfreaks, Hacker, Uni-Dozenten und andere Spinner angezogen und vorübergehend inspiriert fühlen.52

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

1Zit. nach www.netstrike.it

2»La nuova comunicazione interattiva e l'antagonismo in Italia« a cura di T. Tozzi, S. Sansavini, Ferry Byte e A. Di Corinto (Strano Network, Firenze), http://www.inventati.org/copydown/netstory/storyita.htm

33 Mailingliste Nettime, Tommaso Tozzi, 23. 11. 1995, Web-Archiv, http://www.nettime.org/nettime.w3archive/199511/msg00014.html

4Vgl. unten, Kap. 3.2.

5http://www.inventati.org/copydown/etc/netstrike.htm Der Text wurde vom Autor im Dezember 2001 abgespeichert, doch jetzt ist diese Adresse nicht mehr abrufbar.

6www.netstrike.it

7Online-Widerstand, Wireless Communities und die Macht von Diskursen, Miriam Lang, in: Telepolis 16. 6. 2001 Interview mit Ricardo Dominguez, http://www. telepolis.de/deutsch/special/info/7897/1.html

8»Electronic Civil Disobedience«, Critical Art Ensemble 1994; zitiert aus dem Archiv der Mailinglist Nettime, http://www.nettime.org

9http://bbs.thing.net

10http://www.thing.net

11Interview with Coco Fusco, Institute of International Visual Arts, Nov. 1999; via EMail an den Autor, Okt. 2001.

12Eine Betaversion einer Software ist zwar noch nicht zu 100 Prozent fehlerfrei, wird aber einem ausgewählten Anwenderkreis bereits für Testzwecke zur Verfügung gestellt.

13Engl. »Rahmen«, in HTML, der Seitenbeschreibungssprache für das WWW, eine Möglichkeit, innerhalb eines Browserfensters voneinander unabhängige Bereiche zu haben.

14Bezeichnung für detaillierte interne technische Aufzeichnungen aller an den Server abgegebenen Anfragen sowie dessen Reaktionen.

15alle Zitate von Ricardo Dominguez in dieser Passage stammen aus dem Interview mit Coco Fusco, vgl. Anm. 11.

16Zitate aus: Ralf Bendrath in »Krieger in den Datennetzen«, Telepolis 17. 6. 2001 http://www.telepolis.de/deutsch/special/info/7892/1.html

17Vgl. Anm. 11.

18http://custwww.xensei.com/users/carmin/serapbook/nyt103198/31hack.html In diesem Artikel wird ein Sprecher des US-Verteidigungsministeriums mit folgenden Worten zitiert: »Nun, wir wissen nicht, ob das, was EDT tut, illegal ist, aber es ist sicherlich unmoralisch.« Zur gesamten Episode vgl. SWARM Chronology, auf Stephen Wrays Website http://www.nyu.edu/projects/wray/CHRON.html

19Florian Rötzer, Sind Zapatisten wirklich über Frankfurt in Pentagonrechner eingedrungen?, 13. 3. 2000, http://www.telepolis.de/deutsch/special/info/6665/1.html

20Ebd.

21Vgl. Florian Rötzer, Die Gelüste des Militärs, 10. 10. 1999, http://www.telepolis.de/ deutsch/special/info/6495/1.html

22John Arquilla/David Ronfeldt (Hrsg.), Networks and Netwars: The Future of Terror, Crime, and Militancy, 2001.

23Ebd.

24Florian Rötzer, Virtuelles Sit-In gegenüber den WTO-Servern angeblich erfolgreich gewesen, in: Telepolis, 4. 12. 1999, http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/5556/ 1.html

25Die deutsche Internettplattform »Indymedia.de« findet als »von Linksextremisten betriebene« Seite Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern 2001, S. 189, sowie in den Verfassungsschutzberichten in NordrheinWestfalen und Berlin.

26Ralf Bendrath, Multimedial und auf der Straße gegen George W Bush, in: Telepolis, 23. 1. 2001 http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/4750/1.html

27Vgl. Anm. 7

28E-Mail an die Mailingliste Nettime.org »The Situation in Amsterdam, Part I and II, 21 May 1996, 09:37:03 +0000.

29Felix Stalder, Zäune im Cyberspace, in: Telepolis, 22. 11. 1999, http://www.telepo lis.de/deutsch/inhalt/te/5516/1.html

30John Perry Barlow, Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace, in Telepolis, http:// www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/1028/2.html

31Icann, Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy, Abschnitt 4.a., http:// www.icann.org/dndr/udrp/policy.htm

32Stalder, vgl. Anm. 24.

33Reinhold Grether, Wie die Etoy-Kampagne geführt wurde, in: Telepolis 9. 2. 2000 http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/5768/1.html

34Ebd.

35Reinhold Grether, E-Mail an den Autor.

36Florian Rötzer, eToys.com zieht die Klage gegen Etoy.com zurück, in: Telepolis, 26.1.2000, http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5719/1.html

37Zit. nach Michael Klarmann, Flügel stutzen beim Online-Kranich?, in: Telepolis, 17.3.2001, http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7164/1

38http://aamir-ageeb.de.vu/

39Florian Schneider, Die Lufthansa »Deportation Class«, in: Telepolis, 20. 10. 2000, http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/8956/1.html

40Ebd.

41Zit. nach Florian Schneider, Die Lufthansa »Deportation Class«, in: Telepolis, 20. 10. 2000, http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/8956/1.html

42Zit nach: Stefan Krempl, Justizministerium verneint Recht zur Online-Demo, in: Telepolis, 18. 6. 2001, http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/7907/1.html

43Die Initiative »Libertad« findet mit ihrer Aktion zur Blockade der Homepage der Lufthansa auch im Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern 2001, S. 190, Erwähnung.

44Die weitere Entwicklung des Falles ist zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Beitrags nicht bekannt.

45Befragt wurden der Anwalt und Medienrechtsexperte Ferdinand von Stumm von der Kanzlei Rothe, Senninger & Kollmar, München; Prof. Dr. Thomas Hören, vom Institut für Information-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, ein anerkannter Experte für Zivilrecht; Sierk Hamann, zur Zeit der Befragung im Dezember 2001 Amtsrichter in Bad Urach und dort zuständig für Zivilsachen sowie der Kommunikationsrechtler Dr. Johann Bizer von der Universität Frankfurt a. M. Die Gutachten wurden dem Autor zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Im Folgenden wird aus ihnen zitiert.

46Diese methodische Inkohärenz muss bei der Bewertung der Stellungnahmen berücksichtigt werden. Ferdinand von Stumm wurde mit dem ausführlichsten Fragenkatalog konfrontiert und ging auf jede Frage detailliert ein, was jedoch aus Platzgründen nicht in voller Länge wiedergegeben werden kann.

47Tröndle/Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 50. Aufl, § 303 a StGB Rdnr. 2

48Ebd, § 303 b, Rdnr. 5.

49So BGHZ 9, 30 und NJW 1972, 1571 zum Parallelfall des Boykotts der Zeitungsauslieferung bei der Bildzeitung.

50Vgl. http://www.dradio.de/cgi-bin/es/neu-verfassung/12.html

51Internet wird in diesem Text häufig als Synonym für »elektronische Netze« in breitestmöglicher Bedeutung benutzt.

52Mit bestem Dank an Johann Bizer, Sierk Hamann, Thomas Hören und Ferdinand von Stumm. Ein besonderer Dank geht an Reinhold Grether, Sven Maier und Walter Palmetshofer.

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