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Autor: Meyn, Hermann.
Titel: Medien und Gewalt.
Quelle: Massenmedien in Deutschland. Konstanz 1999. S. 319-329.
Verlag: UVK Medien.
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.
Hermann Meyn
Medien und Gewalt
Gewalttaten und Grausamkeiten gab es schon in der Antike. Sie sind auch Teil unserer Gesellschaft. Mit rechtsextremistischen Brandanschlägen sowie der Jagd auf Asylbewerber und Ausländer erreichte die Welle der Gewalt 1992/93 jedoch einen neuen Höhepunkt und warf die Frage nach den Ursachen auf. Neben sozialen Problemen wie der steigenden Arbeitslosigkeit und einer expandierenden Orientierungslosigkeit wurden die Medien, speziell das Fernsehen, als Schuldige an dieser Entwicklung bezeichnet. Es lag nahe, den Bildschirm zum Sündenbock zu machen - nie zuvor hatte in Deutschland eine solche Vielzahl von Programmen so viele Gewaltdarstellungen geboten, nie zuvor hatte ein neues Genre, genannt „Reality-TV“ (Wirklichkeitsfernsehen), mit der Abbildung der Wirklichkeit in Form von Katastrophen, die häufig nachgestellt wurden, einen solchen Zulauf.
Die CDU schrieb daraufhin in den Entwurf ihres Grundsatzprogramms: „Wir wenden uns gegen eine verharmlosende und immer hemmungslosere Darstellung von Gewalt und Sexualität besonders im Fernsehen, in Videofilmen und Computerspielen ebenso wie gegen entwürdigende Darstellungen in Pornographie und Werbung.“
Die SPD-Medienkommission stellte im Sommer 1993 in einem Aktionsprogramm fest: „Die Zu- und Hinnahme von Gewalt und Aggressivität in weiten Bereichen unserer Gesellschaft (in der Familie, in den Schulen, auf der Straße und beim Sport) spiegeln sich auch in den Medien, vor allem im Fernsehen wider.“
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Sender |
10,5% |
6,67% |
Merten-Studie3 |
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ARD |
6,7% |
2,9% |
2,64% |
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ZDF |
7,2% |
3,1% |
2,25% |
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RTL |
10,7% |
3,4% |
3,31% |
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SAT 1 |
7,3% |
5,1% |
3,47% |
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PRO 7 |
12,7% |
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1Jo Groebel: Gewalt im deutschen Fernsehen. Dokumentation der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen 1993.
2Klaus Merten: Darstellung von Gewalt im Fernsehen. Abschlußbericht der COMDAT Medienforschung. Untersuchungszeitraum: November 1992/April 1993.
3Untersuchungszeitraum war März/April 1993, nach: „Kirche und Rundfunk“, Nr. 69/1993.
Die Konferenz der Gremienvorsitzenden und die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten erklärte: „In allen Medien hat die Darstellung von Gewalt sowohl nach der Quantität als auch in ihrer Eindringlichkeit zugenommen... Das aktuelle Problem der Gewaltdarstellungen ist nicht so sehr das Problem einzelner Sendungen und einzelner Sender als eines der Gesamtmenge und des Gesamteindrucks, der gerade beim Wechsel zwischen den Programmen entsteht.“
Wissenschaftliche Studien ergaben, daß es vor allem die privaten Fernsehprogramme sind, die einen hohen Anteil an Gewaltdarstellungen enthalten (siehe Tabelle). Das wissen auch die Zuschauer, die zu 56 Prozent bei RTL, aber nur zu jeweils sieben Prozent bei der ARD und dem ZDF an Gewalt denken [SPIEGEL, Heft 34/ 1 993].
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zeigen Gewalt vor allem in ihren Informationssendungen. Ihnen wird von Wissenschaftlern gelegentlich vorgeworfen, Gewaltdarstellungen als dramaturgische Anreißer zu benutzen. Dem ist entgegenzuhalten, daß es nicht darum geht, ob über gewaltsame Auseinandersetzungen berichtet wird, sondern wie. Zur Diskussion steht daher die journalistische Berufsethik.
Medienwissenschaftler vermuten, daß Zuschauer gern schlechte Nachrichten und Horrorsendungen sehen, weil sie Abwechslung lieben und Angstlust suchen. Die Spekulation auf eine hohe Einschaltquote mag deshalb auch ein Grund für SAT 1 gewesen sein, am 7. Juli 1997 ein dilettantisch gemachtes Amateur-Video von Bundeswehrsoldaten vom Truppenübungsplatz Hammelburg (Unterfranken) zu senden. Das in der Mittagspause aufgenommene Video zeigte eine mordende und vergewaltigende, kreuzigende und brennende Soldateska. Noch am gleichen Abend neidete Sabine Christiansen in den TAGESTHEMEN der ARD dem Konkurrenzsender das Schmuddelvideo und schob die Frage nach, ob so etwas gesendet werden müsse. Das Bild obsiege noch immer das Wort; einfach senden genüge nicht mehr, klagte sie. Und als die ARD dann im Besitz des Skandalvideos war, sendete sie es doch.
Psychische Vergewaltigung
In Talkshows reden Menschen über ihre intimsten Probleme. Über die Folgen des Seelenstriptease vor der Kamera äußert sich in der SUEDDEUTSCHEN ZEITUNG (Nr. 190) besorgt der Psychotherapeut Colin Goldner: „Die Moderatoren sind durch nichts qualifiziert, Grenzen zu erkennen, die nicht überschritten werden dürfen“. Außerdem gäbe es bei Talkshows nur eine einseitige Kommunikation. Der Moderator oder die Moderatorin dürfe die Gäste fragen, welche sexuellen Vorlieben sie haben, ob von vorne, von hinten oder im Hüpfen. Aber keiner darf zurückfragen, wie es der Moderator oder die Moderatorin selbst gerne treibt. Colin Goldner: „Sie können ins Intimste anderer Menschen vordringen und bleiben selbst völlig außen vor. Ich halte das für eine Art psychischer Vergewaltigung.“
So unbestritten es auch ist, daß es heute mehr Gewaltdarstellungen im Fernsehen als vor einigen Jahren gibt, geblieben ist der Streit über die Wirkungen dieser Sendungen auf das Publikum. Grundsätzlich hängt die Auswirkung eines bestimmten Beitrages mit Gewaltdarstellungen ab
vom Inhalt (dramaturgische Gestaltung, Handlungszusammenhang, Art und Weise der Gewaltdarstellung),
von der Persönlichkeitsstruktur des Zuschauers wie Alter, Geschlecht, Intelligenz, sozialer Integration (Beispiele: Ein Pazifist kann durch Kriegsgreuel in der TAGESSCHAU eventuell in seiner Friedfertigkeit, ein Schlägertyp aus dem Rotlichtmilieu in seiner Aggressivität bestärkt werden),
von der Situation, in der gesehen wird (allein, mit Freunden, mit Eltern).
Ellenbogen-Moral begünstigt
Die früher verbreitete These, wonach Brutalität auf dem Bildschirm nicht schädlich ist, weil sie als Ventil dient, durch das sich aufgestaute Spannungen entladen, oder Angst vor Aggressivität ausgelöst und deshalb die Bereitschaft dazu gedämpft wird, gilt als wissenschaftlich widerlegt. Nach einer anderen These nimmt durch den ständigen Konsum der Fernsehgewalt die Sensibilität gegenüber Gewalt ab. Begünstigt werde die Ellenbogen-Moral vom Recht des Stärkeren. Menschen, die anderen oder Tieren psychischen oder physischen Schaden zufügten, erschienen als etwas Normales. Auch diese Habitualisierungsthese ist umstritten.
Dagegen wird die einfache Behauptung, die Betrachtung von Mediengewalt führe beim Zuschauer zu einer mehr oder minder direkten Nachahmungstat, nicht mehr ernsthaft aufgestellt. Die Erfahrung lehrt: Nicht jeder „Rambo“-Fan greift zum Baseball-Schläger. Dies darf nicht damit verwechselt werden, daß Kriminelle zuweilen ihre Handlungen mit TV-Konsum zu rechtfertigen versuchen.
Der Stand der Forschung legt nahe, daß Medien zusammen mit sozialen und persönlichen Faktoren beim Zustandekommen von Angst und Angriffslust eine wichtige Rolle spielen. Sie bieten Verhaltensmuster an, lassen Aggression als selbstverständlich oder gar legitim erscheinen und erzeugen eine ängstlichere Weltsicht zumindest in den Bereichen, in denen eigene Erfahrungsmöglichkeiten fehlen. Der Utrechter Kommunikationswissenschaftler Jo Groebel meint jedenfalls: „Auch wenn schädliche Wirkungen von Mediengewalt nicht pauschal nachweisbar sind - es gibt auf den verschiedenen Ebenen immer noch mehr Hinweise für ein Wirkungsrisiko als für generelle Harmlosigkeit oder gar Nützlichkeit aggressiver Darstellungen.“
Auch bei Kindern mit Verhaltensstörungen gilt nach einer Befragung von Psychologen und Psychiatern durch Michael Kuncik [veröffentlicht in MEDIA PERSPEKTIVEN, Heft 3/1993] der TV- oder Gewaltfilmkonsum nicht als Alleinverursacher, wenngleich für die Befragten fest steht: Gewaltfilme verursachen Aggressivität, prägen Rollenverhalten und nehmen negativen Einfluß auf die Schulleistungen. „Bedenklich“ hat Kuncik „der in vielen Fällen genannte Zusammenhang zwischen der häuslichen Situation - also dem Gewaltfilmkonsum der Eltern, der Gewalttätigkeit der Eltern untereinander oder den Kindern gegenüber, dem vernachlässigenden Erziehungsstil - und dem kindlichen Konsum von Gewaltfilmen“ gestimmt.
Deswegen gibt der Bonner Kommunikationswissenschaftler zu bedenken: „Wenn die von den Befragten in diesem Zusammenhang genannten Erfahrungen tatsächlich zutreffen (...), so wäre der Gewaltkonsum von Kindern und Jugendlichen anders einzuschätzen, als es in der öffentlichen Debatte normalerweise geschieht. Der Konsum von Gewaltfilmen wäre dann nicht als Verursacher von für die Gemeinschaft schädigenden Wirkungen zu sehen, sondern vielmehr als Indikator für fehlgeschlagene Erziehungsbemühungen bzw. eine ungünstige Erziehungssituation zu interpretieren.“
Obwohl durch keine wissenschaftlichen Analysen belegt, werden die Massenmedien zuweilen an Bier- und Stammtischen pauschal als Angst-Macher verteufelt. Richtig ist: Die journalistischen Aufmerksamkeits- und Auswahlregeln verleiten dazu, das Außergewöhnliche, das von der Norm Abweichende zu bevorzugen. Die schlechten Nachrichten sind so gesehen die wahrhaft guten Nachrichten, weil sich der Leser, der Hörer und der Zuschauer auf die Hiobsbotschaften stürzen. Bei einer Befragung fand beispielsweise die STUTTGARTER ZEITUNG heraus, daß ein Bericht über einen schweren Autounfall mit Abstand am aufmerksamsten studiert worden war - kein Wunder: Der Mensch will über Gefahren Bescheid wissen und empfindet das eigene Wohlbefinden oft im Malheur der anderen. Daraus zieht der frühere Chefredakteur der STUTTGARTER ZEITUNG, Thomas Löffelholz, das Fazit, „daß das Abbild der Welt in der Zeitung zwangsläufig nicht korrekt ist, daß man sich auf das Außergewöhnliche, das Wichtige konzentriert, daß Gefahren und Risiken hervorgehoben werden, oft weit über ihre wahre Bedeutung hinaus; daß die Großen mehr Gewicht haben als die Kleinen. Es wäre auch sinnlos, vom Journalisten etwas anderes zu verlangen“ [Die alltägliche Pressefreiheit, hg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1990, S. 17].
Die journalistischen Auswahlkriterien werden problematisch, wenn Ereignisse isoliert dargestellt, Ursachen und Bedingungen beiseite geschoben werden. Insofern stimmt der Vorwurf, daß Schlagzeilen-Blätter ein Geschäft mit der Angst betreiben. Er trifft aber nicht generell für die Medien zu.
Der Fall Tschernobyl, die Kernschmelze im Reaktorblock IV, hat freilich deutlich gemacht, daß die Massenmedien die Hilflosigkeit der Gesellschaft nur widerspiegeln können und sie selbst nicht in der Lage sind, wissenschaftlich-kompetent über die Gefährdung der Zivilisation aufzuklären. Speziell das Fernsehen agierte damals wie in Trance, brachte wahllos jede Stimme zu Gehör, die sich ihm aufdrängte, überschwemmte das Publikum mit einer Flut widersprüchlichster Botschaften und produzierte damit eine Mischung aus Hysterie und Lethargie, die stets als Folge gründlicher Desinformation zu beobachten ist.
Ausgehend von der lebhaften Debatte über „Reality-TV“ und die Zusammenhänge zwischen wachsender Brutalität in der Gesellschaft und auf dem Bildschirm haben vor allem Politiker Maßnahmen zur Eindämmung der Gewaltdarstellungen im Fernsehen gefordert. Nun heißt es bereits im Artikel 5 des Grundgesetzes, daß die Freiheitsrechte der Medien „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und im Recht der persönlichen Ehre“ finden. Darüber hinaus bestimmt der Rundfunkstaatsvertrag von 1997:
„Sendungen sind unzulässig, wenn sie 1. zum Rassenhaß aufstacheln oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt, oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzender Weise darstellt“
Fast drei Viertel aller Deutschen forderten 1993, daß Gewaltdarstellungen im Fernsehen verboten oder eingeschränkt werden, beim Thema Sex im Fernsehen sind dagegen nur 38 Prozent für Einschränkungen oder Verbot. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Allensbacher Instituts für Demoskopie unter 2.179 Männern und Frauen ab 16 Jahren. Die Frage, die ihnen gestellt wurde, lautete: „Es wird ja darüber diskutiert, ob man die Darstellung von Gewalt (Sex) im Fernsehen verbieten oder einschränken soll oder nicht. Dazu gibt es unter anderem zwei Meinungen: Die einen möchten die Darstellung von Gewalt (Sex) im Fernsehen möglichst ganz verbieten, weil diese Gewalt (dieser Sex) einen schlechten Einfluß auf die Zuschauer hat, die anderen sind gegen ein Verbot oder eine Einschränkung, weil jeder die Freiheit haben soll, das im Fernsehen zu sehen, was er möchte. Was kommt Ihrer Meinung am nächsten, sind Sie eher für ein Verbot, eine Einschränkung oder eher dagegen?“ Beim Thema Gewalt sprachen sich 72 Prozent für ein Verbot oder starke Einschränkungen aus, 16 Prozent waren dagegen, vor allem Männer (22 Prozent). Für ein Verbot oder eine Einschränkung von Sex-Darstellungen sind nur 43 Prozent, 38 Prozent sind dagegen, wiederum hauptsächlich Männer (49 Prozent).
Politiker aller Parteien forderten die Aufsichtsgremien für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk auf, die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages konsequent anzuwenden. Darüber hinaus verlangte die SPD-Medienkommission in ihrem Aktionsprogramm einen fünfköpfigen Kommunikationsrat der Länder, der jährlich einen Bericht über die Entwicklung der TV-Programme und die gesellschaftlichen Wirkungen enthalten soll. Einen solchen Sachverständigenrat, der analog zum Rat der fünf Weisen, der die wirtschaftliche Entwicklung begutachtet, arbeiten sollte, hält auch der Vorsitzende des Bundesfachausschusses Medienpolitik der CDU, Bernd Neumann, für richtig.
Andere verlangten sogar eine Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften auf Fernsehsendungen und das totale Verbot von „Reality-TV“. Dies ist schon insofern unsinnig, weil damit eine Sendungsgattung getroffen würde, die im einzelnen durchaus unterschiedlich zu bewerten ist. Im übrigen setzt sich jeder, der heute ein ganzes Genre vom Bildschirm verbannen will, dem Verdacht aus, morgen die Freiheit der Medien, wie sie Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert, beschneiden zu wollen. Denn Gewaltdarstellungen sind im Fernsehen weder auf bestimmte Sendungen eingrenzbar noch in jedem Fall negativ zu bewerten: Ohne die Aufnahmen napalmverbrannter Kinder hätte der Vietnamkrieg womöglich sehr viel länger gedauert. Ohne die grausamen Bilder aus dem ehemaligen Jugoslawien wären vermutlich multinationale Streitkräfte nicht für den Frieden auf dem Balkan eingesetzt worden.
Vernünftiger als Maßnahmen erscheinen Appelle an die Vernunft der Programm-Verantwortlichen. Die haben inzwischen auf die öffentliche Gewalt-Debatte reagiert. So beschloß die ARD Anti-Gewalt-Grundsätze, in denen es heißt: „Ein völlig gewaltfreies Programm kann es nicht geben, weil die Wirklichkeit nicht gewaltfrei ist und ein solches Programm seinem Auftrag nicht gerecht würde, über alle gesellschaftlichen Bereiche umfassend, objektiv und sachkundig zu informieren. Auch darf die Forderung nach Gewaltlosigkeit nicht zu einer Abschaffung bestimmter Genres in toto führen (...) Alle Entscheidungen über Gewaltdarstellungen im Programm treffen die ARD-Landesrundfunkanstalten in eigener Verantwortung... Die selbstkritische inhaltliche Überprüfung des Programmangebots, die sorgfältige Abwägung von Entscheidungen über die Plazierung der Sendungen und die stets wachzuhaltende Sensibilität aller im weitesten Sinne verantwortlichen Mitarbeiter bezüglich der Darstellung von Gewalt im Fernsehen bleiben eine kontinuierliche Aufgabe.“
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) stellte eine „Konvention der Verantwortung“ vor. Darin wird unter anderem betont: „Der verantwortungsvolle Umgang mit der Darstellung von Gewalt bezieht sich auf alle Formen der Gewalt gegen Menschen und Tiere. Einer Diskriminierung und Herabsetzung bestimmter Personengruppen ist entgegenzuwirken. Eine Verherrlichung militärischer Auseinandersetzungen ist ebenso abzulehnen wie die Propagierung von Handlungsmustern, die den ethisch-moralischen Grundsätzen unserer Gesellschaft widersprechen... Alle Journalisten, Filmschaffenden und Programmverantwortlichen sind aufgefordert, mit besonderer Sorgfalt die Darstellung der Gewalt daraufhin zu überprüfen, ob sie in differenzierte Zusammenhänge eingebettet ist und in einem Handlungsstrang folgerichtig und notwendig erscheint.“
Unter dem Eindruck der öffentlichen Kritik an Gewalt und Sex in den Programmen der privaten Fernsehsender riefen sie 1994 eine Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ins Leben. Sie forderte bislang in mehr als 700 Fällen nachträgliche Schnitte, die Verschiebung der Sendezeit auf den späten Abend oder beides. 48 Filme wurden auch für die Ausstrahlung im Nachtprogramm gesperrt.
Ein Manko der FSF: Sie prüfte - bis auf eine Ausnahme bisher nur Sendungen, die ihr vorgelegt wurden, so daß Veranstalter, die Schnittauflagen oder die Nichtfreigabe eines Films erwarten, ihn an der Selbstkontrollinstitution vorbeischummeln können. Die FSF behandelt auch ein zentrales Problem nicht - die Fernsehwerbung in Kinderprogrammen. Der Rundfunkstaatsvertrag untersagt die Unterbrechung dieser Sendungen durch Werbung - eine Regelung, die dadurch umgangen wird, daß Kindersendungen nicht als solche bezeichnet werden. Obwohl anfangs als Alibiveranstaltung der kommerziellen Betreiber klassifiziert und als Mittel, den für die Programmaufsicht zuständigen Landesmedienanstalten das Wasser abzugraben, hat sich das Verhältnis zwischen der FSF und den Anstalten inzwischen entspannt. Die Arbeit des Selbstkontrollorgans wird heute positiver als früher beurteilt.
Die privaten TV-Veranstalter haben inzwischen auch programmpolitische Konsequenzen gezogen. Sie verzichteten auf Gaffer-Sendungen und reduzierten das Angebot an Gewaltfilmen. Die Lücken füllten sie mit Herz-Schmerz-Serien und Lachnummern, nicht zuletzt deshalb, weil die Gewaltfilme ihrem Image schadeten und die Werbekunden darauf negativ reagierten. So erteilte beispielsweise der Kölnisch-Wasser-Hersteller Muelhens der Media Agentur die strikte Anweisung, für „4711“ keine Spots in einem brutalen Umfeld zu schalten.
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