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Autor: Ottmers, Clemens.
Titel: Rhetorik.
Quelle: Realien zur Sprache, Band 283. Stuttgart 1996. S. 54-64.
Verlag: Metzler-Verlag.
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Clemens Ottmers
Rhetorik. Stuttgart 1996, S. 54-64. (Auszug.)
Inhaltsverzeichnis
1. Die vier klassischen Redeteile 1
Exordium 2
Narratio 4
Argumentatio 5
Peroratio 7
2. Variationen der Redeteile in anderen rhetorischen Gattungen 9
3. >Moderne< Gliederungsschemata 10
4. Eine Ausnahme: Die Teile der Lobrede 11
Die vier klassischen Redeteile haben unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Einleitung und Schluß bilden sozusagen den Rahmen der Rede, narratio und argumentatio den Hauptteil. Während die beiden >äußeren< partes vorrangig der Kontaktaufnahme mit dem Publikum und der Weckung (oder Dämpfung) von Emotionen dienen, steht in den >inneren< Teilen der Redegegenstand im Vordergrund, den der Redner plausibel, den er glaubhaft machen will – durch die Art der Darstellung und durch seine Argumentationsführung.
Das exordium ist der Redeanfang, in dem nicht nur der Hauptteil der Rede inhaltlich vorbereitet, sondern auch die Beziehung zwischen dem Redegegenstand und dem Redner beziehungsweise dem Publikum vorstrukturiert werden soll und in der vor allem die Kontaktaufnahme des Redners mit seinen Zuhörern erfolgt. Im Normalfall soll das exordium die Hörer dem Ansinnen des Redners gegenüber freundlich stimmen, in bestimmten Fällen ist aber auch eine Konfrontation mit den Rezipienten denkbar. Schon Aristoteles hat hervorgehoben, daß das prooimion in erster Linie affektischen Charakter hat, also weniger auf die Sache selbst, sondern vielmehr auf das Publikum gerichtet ist oder der Selbstdarstellung der Redners dient (Rhet. 111.14.8). Eine derartige Einleitung empfiehlt sich allerdings nicht in jedem Fall – auf sie verzichten kann man zum Beispiel bei sehr kurzen Redebeiträgen. Wenn sie jedoch dem Hauptteil einer Rede vorgeschaltet wird, dann sind zwei Formen des exordiums zu unterscheiden, das prooemium und die insinuatio.
Das prooemium bezeichnet den Redeanfang unter >normalen< Bedingungen, wenn der Redner also nicht vor ein desinteressiertes, ablehnendes oder gar feindlich gesinntes Publikum treten muß. Drei Anforderungen muß das prooemium genügen: Es soll die Aufmerksamkeit des Publikums gegenüber den Inhalten und Redezielen wecken (attentum parare), es soll den Hauptteil inhaltlich vorbereiten (docilem parare) – beispielsweise durch eine kurze Aufzählung der wesentlichen Punkte – und es soll die Zuhörer gegenüber den Inhalten der Rede und gegenüber dem Redner gewogen machen (benevolum parare oder captatio benevolentiae). Letzteres kann dadurch geschehen, daß der Redner sich als kompetent und deshalb glaubwürdig darstellt – indem er beispielsweise auf sein spezielles Fachwissen verweist –, daß er die Wichtigkeit des Themas betont oder das Publikum mit lobenden Worten bedenkt. In diesen allgemeinen Funktionen ist die captatio allerdings nicht ausschließlich nur auf das exordium beschränkt, sondern kann im Verlauf einer (längeren) Rede immer wieder eingesetzt werden.
Gegenüber dem prooemium ist die insinuatio eine Einleitung unter erschwerten Bedingungen. Die gängige Übersetzung – »Einschmeichelung« – verführt leicht dazu, in der insinuatio eine reine Anbiederung an das Publikum zu sehen. Richtig ist, daß sie vor allem psychologische Mittel nutzt, um die erschwerten >Startbedingungen< einer Rede auszugleichen. Ungünstig für den Redner ist es beispielsweise, wenn das Publikum durch den oder die Vorredner bereits ermüdet, also entsprechend unaufmerksam ist, oder wenn es von einem gegenteiligen Standpunkt (wie vom Redner vertreten) überzeugt ist – eine Wahlkampfrede in einer mehrheitlich nicht von den Anhängern der eigenen Partei besuchten Veranstaltung wäre dafür ein Beispiel. Die Vorschläge, die von der klassischen Rhetorik zu insinuatio gemacht werden, sind allerdings wenig originell, wie uns ein Blick in die Rhetorica ad Herennium belehrt: Man könne das Publikum erheitern und es dadurch wachrütteln, oder man könne anfangen mit einer
»wahrscheinlich klingenden erdichteten Erzählung,[...] einer ironischen Spottrede, einer Zweideutigkeit, einer Verdächtigung, einer Verspottung, einer Albernheit, einer Übertreibung, einem Gleichnis [...] mit etwas Unerwartetem, mit einer Analogie, einer Überraschung, einer geschichtlich beglaubigten Erzählung, einem Vers, mit einem Zwischenruf oder dem beifälligen Lächeln von jemandem.« (Her. 1.6.10)
Eine Besonderheit des exordiums ist, daß es genau die entgegengesetzte Absicht (zu den oben beschriebenen Zielen) verfolgen kann: Statt das Wohlwollen der Zuhörer zu erlangen, kann es das Publikum zornig stimmen, beispielsweise wenn zunächst der (politische) Gegner aufs Korn genommen wird; statt Aufmerksamkeit zu wecken, kann es von den folgenden Sachverhalten ablenken oder diese als Bagatelle hinstellen; und statt den Inhalt vorzubereiten, kann es abschweifen und sich vom Hundertsten ins Tausendste verlieren – vor allem dann, wenn der Redner zu den (ihm vielleicht unangenehmen) Inhalten am liebsten gar nichts sagen würde.
Wie bei der captatio sind auch die Aufgaben des exordiums nicht ausschließlich auf den Redeanfang festgelegt; exordiale Sequenzen können über das Redeganze verteilt sein, zum Beispiel bei sehr langen Reden, in denen die einzelnen Partien des Hauptteils jeweils mit einem gesonderten exordium beginnen können. Umgekehrt kann das exordium auch entfallen, wenn es die Situation erfordert, beispielsweise bei einer nur knapp bemessenen Redezeit oder wenn das Publikum mit den Sachverhalten bereits bestens vertraut ist.
Mehr als jede andere Partie der Rede ist die narratio vom genus der juristischen Rede bestimmt: Die >Erzählung< meint eigentlich die Schilderung des Tathergangs aus der Sicht des Anklägers oder des Verteidigers. Sie ist also immer eine parteiische, den eigenen Interessen dienende Darstellung eines Sachverhalts – und vor den Schranken des Gerichts kommen ja meist auch recht unterschiedliche Versionen des Geschehens zum Ausdruck, die anschließend in der argumentatio bewiesen werden sollen. Allerdings hat schon Aristoteles hier ein Problem gesehen: Ist nämlich die narratio zu lang oder sind deren Inhalte zu komplex, dann kann unter Umständen der Zusammenhang zwischen narratio und argumentatio verlorengehen. Aristoteles schlägt deshalb keine durchgängige, sondern eine unterteilte diegesis vor, damit die Darlegung der Fakten nicht von ihrer Auslegung getrennt wird.
Inhalt und Form der narratio exakt zu bestimmen, ist im Rahmen des Strukturschemas der Redeteile kaum möglich. Im Extremfall kann es sich um eine knappe, sehr nüchterne Zusammenfassung des in der argumentatio zu beweisenden Sachverhaltes handeln oder um eine mit allen Mitteln der affektischen Rede arbeitende, großangelegte insinuatio. Alle Stufen der rhetorischen Wirktrias – docere, delectare, movere – sind erlaubt, für die Gerichtsrede allerdings, da sind sich die Lehrbücher einig, ist nur der nüchterne, knappe Stil empfehlenswert: Die narratio, so der Auctor ad Herennium, »soll kurz, sie soll deutlich, sie soll wahrscheinlich sein« (Her. 1.9.14). Trotzdem hat die Rhetorik von der narratio – im Gegensatz zum exordium – kein festumrissenes Bild geliefert. In den nichtjudizialen Redegattungen ist damit oft nur ein bestimmtes narratives oder deskriptives Darstellungsverfahren gemeint (ékphrasis; descriptio), das sich kaum als eigenständiger Redeteil definieren läßt. Im genus iudiciale dagegen dient die narratio als Basis des sich anschließenden Beweisverfahrens und wird von den Lehrbüchern dementsprechend ausführlich behandelt. Ihr Ziel ist es, das Publikum – also die Geschworenen und die Richter – von der Wahrhaftigkeit des Erzählten zu überzeugen. Die Glaubhaftmachung durch plausible, das heißt durch logisch nachvollziehbare und psychologisch einsichtige Verknüpfungen in gebotener Kürze, das ist die hohe Kunst der narratio in der Gerichtsrede. Besonders anspruchsvoll ist es, wenn an sich unglaubhafte, aber den wirklichen Gegebenheiten tatsächlich entsprechende Sachverhalte glaubhaft gemacht werden müssen (narratio probabilis). Als ideal gilt die kurze, knappe Darstellung (narratio brevis), die nur das für die Verhandlung wirklich Wesentliche ausbreitet und auf lange Herleitungen, Erklärungen etc. verzichtet. Hier werden drei Tugenden verlangt, die der Auctor ad Herennium oben bereits eingefordert hatte: Klarheit in der Darstellung (saphneia; perspicuitas), Kürze (syntomia; brevitas) und Glaubhaftigkeit (.pithanotes; probabilis, auch versimilis oder credibilis). Bei entsprechend langen Ausführungen kann die narratio aber auch in Teilschritte untergliedert werden (narrationis initium, medium und finis). Den Abschluß einer längeren narratio bildet eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte (prothesis; propositio, expositio), die aber auch die narratio gänzlich ersetzen kann oder als Einleitung zur argumentatio und teilweise sogar als eigener Redeteil zwischen narratio und argumentatio aufgefaßt wird.
In den klassischen Lehrbüchern ist auch für die argumentatio – die »Beweisführung« oder die »Begründung« – die Gerichtsrede das Muster. Für die römische Rhetorik freilich gilt, daß mit der starken Konzentration auf das genus iudiciale eine Verengung der von Aristoteles ursprünglich ganz allgemein und umfassend konzipierten Argumentationstheorie einhergeht. In der Rhetorica ad Herennium ist dies deutlich zu beobachten: Der Auctor führt lediglich einige nacheinander zu absolvierende Argumentationsschritte auf, was scheinbar schon den Erfolg der Argumentation garantiert. Die anderen lateinischen Theoretiker haben sich zwar differenzierter geäußert, die ursprüngliche Breite und Fülle der aristotelischen Argumentationslehre erreicht die römische Rhetorik jedoch nicht mehr.
Die rhetorische Argumentationstheorie wird in der vorliegenden Darstellung in einem eigenen Kapitel vorgestellt (s.Kap.IV). Wenn im folgenden dennoch eine Skizzierung der argumentatio erfolgt, so geschieht dies allein im Sinne der klassischen, auf die juristische Rede bezogenen Lehrbücher, in denen die Argumentation als Redeteil der Gerichtsrede behandelt wird. Dort freilich ist die argumentatio das eigentliche Herzstück unter den partes orationis: »Die ganze Hoffnung auf einen Sieg und die ganze Möglichkeit zu überzeugen, beruht auf der Bekräftigung und Widerlegung«, so leitet der Auctor ad Herennium seine Argumentationslehre ein (Her. 1. 10. 18) und nennt dabei gleich zwei grundlegende Argumentationsformen, nämlich die Pro- und die Kontra-Argumentation (probatio, confirmatio sowie rejutatio, conjutatio oder reprehensio), wie sie von Anklage und Verteidigung im Sinne einer unterstützenden Beweisführung oder einer Widerlegung der gegnerischen Behauptungen eingesetzt wird. Abgesehen von diesen beiden werden noch zwei weitere Formen der (juristischen) Argumentation unterschieden. Im ersten Fall sind die Argumente nicht durch rhetorische Prozesse hergeleitet, sondern liegen quasi schon als >Beweise< vor – die antiken Lehrbücher nennen hier übereinstimmend Gesetzestexte, Zeugenaussagen, vertraglich fixierte Vereinbarungen, (unter Folter erpreßte) Geständnisse sowie eidesstattliche Erklärungen –, so daß man von den in-artifiziellen Überzeugungsmitteln oder den unkünstlichen Beweisen spricht (pisteis atechnoi; probationes in-artificiales), die der Redner >nur< anzuwenden braucht. Quintilian macht allerdings darauf aufmerksam, daß auch diese, scheinbar kunstlosen, Beweise der rednerischen Darstellung bedürfen, um ihre Wirkkraft zu entfalten (Inst.or. V.1.2). Alle anderen Oberzeugungsmittel muß der Redner dagegen mittels seiner Beweisführung, also durch die Kunst seiner Argumentationsführung und durch die Überzeugungskraft der vorgebrachten Argumente ausbreiten, und in diesem Fall spricht man von den kunstvoll angewandten, den artifiziellen Überzeugungs- oder künstlichen Beweismitteln (pisteis intechnoi; probationes artificiales).
Von diesen Beweismitteln, »die völlig aus der Kunst des Redners stammen« (Inst.or. V.8.1), gibt es wiederum drei Arten: Die Argumentation im eigentlichen, engeren Sinne (enthymema; ratiocinatio oder argumentum), die Beispielargumentation (paradeigma; exemplum) und schließlich noch eine für die Gerichtsrede wichtige Sonderform der Argumentation, den Indizienbeweis (simeion; signum). Teilweise wird als viertes Verfahren auch die in der Antike überaus beliebte Sentenz (gnome; sententia) hinzugerechnet. Sie alle werden im Kapitel zur Argumentationstheorie näher erläutert. Außer ihnen kennt die Rhetorik schließlich noch ein allgemeines, übergreifendes Argumentationsverfahren, nämlich die Steigerung der Redewirkung durch >Vergrößerung<, das heißt durch die gemäßigte Übertreibung der darzulegenden Inhalte (auxesis; amplificatio), beziehungsweise durch deren Gegenteil, die Abschwächung durch >Verkleinerung< (meiosis; minutio).
Die Argumentation im engeren Sinne, also die Enthymem-Argumentation, bildet den eigentlichen Kern der argumentatio, wobei Aristoteles von drei Argumentationsschritten ausgeht (s.S.73ff), während die römischen Theoretiker meist fünf nennen (Epicheirem, s.S.79ff.). Diese fünf werden allerdings weder einheitlich bezeichnet noch definiert, sie wirken zudem – ganz im Gegensatz zum aristotelischen Schema – sehr schablonenhaft, besonders beim Auctor ad Herennium und in Ciceros Frühwerk De inventione. Später, in De oratore, verzichtet Cicero dagegen auf diese schematische Beweisführung, wohl auch deshalb, weil er der affektischen Beeinflussung inzwischen einen sehr viel höheren Stellenwert gegenüber der exakten, aber pedantischen Beweisführung beimißt. Auch Quintilian folgt keiner schematischen Gliederung, sondern nähert sich wieder dem dreiteiligen und flexibleren Schema des Aristoteles an.
An die in der argumentatio dargebotene Argumentationslehre schließt sich in den meisten antiken Lehrbüchern noch eine »Finde-lehre« an, die sogenannte Topik, eine Anleitung zum Aufspüren der für den jeweiligen Zusammenhang überzeugungskräftigsten Argumente mittels einzelner topoi oder, wie die Römer sie nennen, loci. Auch die Topik wird in der vorliegenden Darstellung im Kapitel zur Argumentationstheorie behandelt (s.S.86ff.).
Die peroratio hat zwei Aufgaben zu erfüllen, sie soll das in den Hauptteilen narratio und argumentatio Gesagte zusammenfassen und – wenn dies vom Redner beabsichtigt ist – die Affekte der Zuhörer, die Emotionen wecken. Zusammenfassung (recapitulatio), Wiederholung (repetitio) oder Aufzählung (enurneratio) dienen dazu, die inhaltlichen Hauptpunkte und -aussagen im Gedächtnis der Zuhörer zu vertiefen. Die antiken Theoretiker wußten bereits, daß die meisten und lebhaftesten Erinnerungen, die von einer Rede im Gedächtnis bleiben, aus deren Schlußsätzen stammen. Deshalb sollte der Redner vor allem seine >Botschaft< am Schluß noch einmal deutlich aussprechen. Wichtig dabei ist, daß der Schluß vorher angekündigt wird, daß er kurz ist und prägnante Aussagen macht. Die häufigsten Fehler bei der peroratio resultieren aus der Mißachtung oder falschen Anwendung dieser Vorschriften: Entweder wird der Schluß gar nicht oder viel zu früh angekündigt, oder aber er ist zu lange wenig präzise, und nicht selten mißrät er zu einer kleinen >Extrarede< womit dann alle Trümpfe der peroratio verspielt wären.
Die antiken Theoretiker aber sahen die eigentliche Aufgabe der peroratio darin, beim Publikum Emotionen zu wecken - der Redeschluß galt als der geeignete Platz, um die Affekte zu stimulieren, also die Gemüter entweder anzuheizen oder sie zu dämpfen. Geleitet wird die Affekterregung durch die zweifache Aufgabe des (Gerichts-)Redners, die gegnerische Partei oder Sache in einem möglichst schlechten Licht erscheinen zu lassen (indignatio), die eigene Partei oder Sache dagegen in möglichst gutem Lichte darzustellen (conquestio, commiseratio). Gerade in den Gerichtsreden konnten scheinbar alle Register gezogen werden, wohl auch deshalb, weil sich in der peroratio die letzte Gelegenheit bot, den Richter oder die Geschworenen zu beeinflussen: »Hier [ ... ] kann man, wenn überhaupt irgendwo, alle Schleusen der Beredsamkeit öffnen« Inst.or. VI.1.51). Beschuldigungen, die Erregung von Furcht oder Mitleid, von Zorn, Haß, Neid oder Bewunderung und Ehrfurcht, besonders Appelle, Aufforderungen und Anweisungen - alle diese affektischen Mittel konnten am Schluß eingesetzt werden.
Die peroratio kann, vor allem bei längeren Reden, auch zur Beendigung einzelner Redeteile oder Themenbereiche eingesetzt werden. Die recapitulatio ist bei Sachthemen angebracht, als strukturierendes Moment kann sie auch im Hauptteil der Rede vorkommen.
In einigen der antiken Lehrbüchern zur Rhetorik ist das Viererschema der Redeteile variiert worden, wobei entweder die vorhandenen Partien weiter differenziert oder aber neue Teile hinzugefügt wurden. Zwischen narratio und argumentatio konnte die propositio eingeschoben werden (s.S.57), es konnten aber auch Hinweise zur weiteren Gliederung der Rede gegeben (divisio, partitio) oder die argumentatio mit einem kurzen Exkurs (parekbasis; digressio) eingeleitet werden. Teilweise sind auch Pro- und Kontra-Argumentation (con-firmatio und refutatio) als eigenständige Redeteile aufgeführt. Von allen diesen Modifikationen bleibt die Grundstruktur des viergliedrigen Schemas indes unberührt, und wenn in den Lehrbüchern auch von fünf- oder gar sechsteiligen Schemata gesprochen wird, so sind die zusätzlich aufgeführten Partien doch nur Zugaben zu den vier Hauptredeteilen.
Wie leistungsfähig dieses eigentlich für die Gerichtsrede konzipierte Schema ist, zeigt sich schon daran, daß es auch in anderen rhetorischen Gattungen herangezogen werden kann. Mehr oder weniger ausdrücklich gilt es genauso für die beratende Rede, deren dialektische Struktur ja der juristischen Rede entspricht, so daß die Aufgaben von narratio und argumentatio auch im genus deliberativum zum Tragen kommen. Exordium und peroratio, die Eckpfeiler( des Redeganzen, sind ohnehin in allen rhetorischen genera anwendbar.
Ganz explizit knüpft die mittelalterliche und frühneuzeitliche Briefkunst an das Viererschema der Redeteile an, wenngleich bei den partes epistolae charakteristische Veränderungen zu beobachten sind: Der Einleitung, deren Aufgabe es ist, das Wohlwollen des Adressaten zu erlangen und die deshalb teilweise gleich captatio benevolentiae statt exordium genannt wird, folgt die narratio, also die Darstellung der Inhalte. Die argumentatio freilich, immerhin das Herzstück der forensischen Rede, ist als eigener Redeteil weggefallen, weil die Überzeugungsarbeit nicht die vorrangige Aufgabe des Briefes ist. An ihre Stelle rückt die petitio, das Bittgesuch, in der das Kernanliegen des Briefes formuliert ist – »ein Begehren erfolgreich vorzutragen, zu bitten, zu befehlen, zu drohen, zu tadeln u.s.f.« (Worstbrock 1981, 180). Die conclusio schließlich beendet den Brief mit der Schilderung der Konsequenzen, die der Absender durch das Erfüllen (oder die Ablehnung) seines Begehrens unweigerlich heraufziehen sieht. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Brieflehren jedoch einem Briefteil, der diesem Viererschema vorangestellt ist, der salutatio, der Anrede und Grußformel, in der die persönliche Kontaktaufnahme erfolgt und zugleich das soziale Rangverhältnis zwischen Absender und Empfänger des Briefes geregelt wird (s.S.36). Der salutatio können noch verschiedene Exordialtopoi vorgeschaltet sein – ein Sprichwort (proverbium), eine Sentenz, ein Vergleich (comparatio), eine Fabel oder dergleichen mehr. Auch im Aufbau der Predigt – für die im Laufe der Geschichte allerdings eine Vielzahl von Strukturvorschlägen gemacht wurde – ist das klassische Muster der antiken Gerichtsrede noch erkennbar. Erasmus beispielsweise gliedert die Predigt in exordium, narratio, divisio, confirmatio, confutatio und conclusio; Melanchthon führt auf: exordium, narratio, propositio, argumentatio, confirmatio, ornamenta, amplificatio und epilogus. Und selbst die Dichtungslehren des Mittelalters orientieren sich am antiken Redeaufbau – dem exordium folgt die narratio, die probatio, die refutatio und schließlich die peroratio.
Die Tauglichkeit des klassischen Schemas zur Gliederung der Rede läßt sich nicht zuletzt daran ermessen, daß es die gesamte Rhetorikgeschichte hindurch tradiert wird und selbst nach dem Ende der rhetorischen Theoriebildung im 18. Jahrhundert weiterlebt, und zwar im Dispositionsschema der Aufsatzlehre. Denn im Dreischritt von Einleitung, Hauptteil und Schluß, verbindlich für den deutschen Schulaufsatz seit dem 19. Jahrhundert, ist das rhetorische >Erbe< der Redeteile mehr als offenkundig; lediglich die außerhalb der Prozeßrede ohnehin wenig taugliche Unterscheidung von narratio und argumentatio ist aufgegeben und beide Redeteile sind zu einem >Hauptteil< zusammengezogen worden. In der schriftlichen Form des Aufsatzes sind Gestalt und Funktion der beiden >äußeren< Redeteile ebenso erhalten geblieben wie die Aufgabe des Hauptteils, nämlich den Redegegenstand darzulegen und argumentativ zu erörtern.
Dennoch ist erstaunlich, daß sich in der Aufsatzlehre kein differenzierteres Schema für den Hauptteil durchgesetzt hat, obwohl dies, wie Ueding/Steinbrink (31994, 211 ff.) demonstrieren, durchaus möglich ist. Denn der Hauptteil kann sowohl ein Ganzes bilden – etwa eine durchgängige Erlebnisschilderung – als auch antithetisch geteilt oder mehrgliedrig strukturiert sein. Beim antithetischen Verfahren wird der Hauptteil in (mindestens) zwei Teilstücke untergliedert, die konträr aufeinander bezogen sind. Diese beiden Teilstücke können gleich, sie können aber auch unterschiedlich gewichtet sein, so daß die Aussagen entweder gleichrangig nebeneinander stehen oder eine der Aussagen die andere dominiert. Diese Antithetik kann freilich noch feiner untergliedert sein und den ganzen Text wechselseitig durchziehen. Ein Vorzug einer solchen antithetischen Gliederung ist, daß allein schon die Textstruktur eine (natürlich publikumswirksame) Grundspannung erzeugt.
Ein mehrgliedriges Schema, also eine weitere Aufteilung des Hauptteils, empfiehlt sich bei komplexen und schwierigen Themen und bei sehr langen Reden oder Texten. Hier droht allerdings die Gefahr, daß allein die Fülle des Stoffes die klare Gliederung der Redeteile – die ja immer auch eine Strukturierung und damit eine Verstehenshilfe für die Rezipienten ist – zunichte macht. Unter einer thematischen oder inhaltlichen Überfrachtung der Rede leidet vielfach auch die Formung des Stoffes zu einem organischen Ganzen, und nicht selten endet dies in einer mehr oder weniger beziehungslosen Aneinanderreihung von Details. Eine plausible und zudem abwechslungsreiche Organisation von großen Stoffmassen, die nicht in Einzelheiten erstickt oder sich im Beiläufigen verstrickt, bedarf einer genau durchdachten Disposition (s.S.127ff).
Wenig empfehlenswert ist eine weitere Aufteilung der Einleitung beziehungsweise des Schlusses. Ein >doppeltes< exordium wirkt meist schwerfällig und ist nur bei solchen Reden angebracht, in denen einer emotionalen Einstimmung eine inhaltliche Obersicht folgt; ein >doppelter< Schluß unterläuft das Ideal von Kürze und Prägnanz der peroratio. Dagegen können Einleitung und Schluß durchaus kunstvoll aufeinander bezogen sein, der Schluß beispielsweise kann als logische Folge oder als Ergebnis eines in der Einleitung angekündigten und im Hauptteil dargelegten Sachverhalts konzipiert sein, er kann aber auch an Hypothesen aus der Einleitung anknüpfen, die inzwischen, d.h. im Hauptteil, plausibel gemacht worden sind, wobei wörtliche Wiederholungen den Zusammenhalt noch stärken (Ringstruktur). Recht anspruchsvoll sind solche Textstrukturen, bei denen am Schluß den Aussagen aus der Einleitung widersprochen wird – am Anfang kann beispielsweise die geltende, öffentliche Meinung stehen, die durch eine Analyse (im Hauptteil) widerlegt und im Schlußteil explizit zurückgenommen wird.
Das viergliedrige Grundschema der Redeteile, so war zu sehen, ist flexibel genug, sich den Erfordernissen der verschiedenen Redegattungen anzupassen - mit einer Ausnahme: Das genus demonstrativum als eine nicht auf Rede und Gegenrede basierende Gattung erfordert einen ganz anderen Aufbau als die dialektischen Redeformen schon weil darin keine – im engeren Sinne – argumentativen Verfahren zum Einsatz kommen. Den römischen Rhetoriklehrbüchern können wir teilweise recht detaillierte Anweisungen zur Gliederung einer Lobrede (seltener zu einer Tadelrede) entnehmen, die in Einzelheiten zwar stark voneinander abweichen, deren grundlegende Gemeinsamkeit jedoch darin besteht, daß sie weniger ein durchgehendes Strukturprinzip entwerfen, sondern vielmehr verschiedene Lobtopoi aneinanderreihen, die, je nach Zeitalter und Gesellschaftsform (und deren Vorlieben und Anforderungen), variieren. Zu den über alle Zeiten hinweg wichtigen Topoi beim Personenlob zählen die schon im Altertum bekannten: Herkunft, Familie, Geburt, geistiges und kulturelles Umfeld, Erziehung, körperliche, geistige und moralische Eigenschaften, herausragende Taten, Leistungen oder Werke, eventuell letzte Taten und Worte sowie die Umstände des Todes. Teils aus den Lehrbüchern, mehr aber noch in den erhaltenen Reden selbst lassen sich bestimmte Raster erkennen, die in der abendländischen Kulturgeschichte erstaunlich konstant geblieben sind. Bereits aus antiken Zeugnissen wissen wir beispielsweise, wie ein Herrscherlob aufzubauen ist: Die Einleitung beginnt mit dem Topos der Schwierigkeit einer Lobrede, es folgt ein kurzes Lob der Geburtsstadt des Herrschers oder des Volkes, aus dem er kommt, dann wird die Geburt selbst gepriesen, die hohe Abkunft und eventuelle Vorzeichen bei der Geburt, schließlich wird die Erziehung skizziert und der Charakter beschrieben. Der Hauptteil dient der lobenden Darstellung der Taten des Herrschers in Kriegs- und Friedenszeiten, die wiederum aus seinen persönlichen Tugenden abgeleitet werden: Tapferkeit, Besonnenheit, Klugheit und Gerechtigkeit etc. Im abschließenden Resümee wird die Besonderheit des Herrschers im Vergleich zu anderen Persönlichkeiten und früheren Herrschern hervorgehoben und die derzeitige Lage des Landes gepriesen: der Reichtum der blühenden Städte, die Sicherheit des Handels, die bestehende politische Verfassung, wofür sich der Redner im Namen des Volkes bedankt, und der am Ende die Wünsche des Volkes für das Wohl des Herrschers ausspricht (Martin 1974, 205f.).
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