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Autoren: Höynck, Theresia/ Mößle, Thomas/ Kleimann, Matthias/ Pfeiffer, Christian/ Rehbein, Florian.

Titel: Alterseinstufung von Computerspielen durch die USK.

Quelle:Jugendmedienschutz bei gewalthaltigen Computerspielen: Eine Analyse der USK-Alterseinstufungen“. Zusammenfassung des Forschungsberichts Nr.101 des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. Hannover 2007.

Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber.



Theresia Höynck, Thomas Mößle, Matthias Kleimann, Christian Pfeiffer, Florian Rehbein

Alterseinstufung von Computerspielen durch die USK

Zusammenfassung des Forschungsberichtes1


1. Befunde der empirischen Forschung zu Computerspielen

Das Konzept des Jugendmedienschutzes bei Computerspielen beruht seit der 2003 erfolgten Novellierung des Jugendschutzgesetzes auf verbindlichen Alterseinstufungen. Diese entfalten allerdings nicht die erhoffte Wirkung. Die KFN-Schülerbefragung des Jahres 2005 mit 6.000 Viertklässlern und 17.000 Neuntklässlern hat erbracht, dass jeder zweite 10-jährige Junge über Erfahrungen mit Spielen verfügte, die ab 16 oder ab 18 eingestuft sind und dass jeder Fünfte solche Spiele aktuell nutzte; von 14-/15-jährigen Jungen hatten 82 Prozent Erfahrungen mit Spielen, die keine Jugendfreigabe erhalten haben, ein Drittel spielte sie regelmäßig. Die Indizierung von Spielen durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (Werbeverbot, kein öffentlicher Verkauf) erweist sich dagegen als sehr effektiv. Nur 0,1 Prozent der befragten 10-Jährigen und 2,5 Prozent der 14-/15-Jährigen nutzten derartige Spiele.

Zur Wirkung gewalthaltiger Spiele ist eines zu beachten: an der Spielkonsole wird persönliches Engagement gefordert, wenn man aktiv in die Rolle desjenigen einsteigt, der andere tötet oder foltert. Dies erklärt, warum die intensive Nutzung solcher Spiele nach Erkenntnissen amerikanischer und deutscher Wissenschaftler Desensibilisierungsprozesse auslöst und die Empathiefähigkeit weit stärker reduziert als das passive Betrachten eines entsprechend brutalen Films. In Verbindung mit anderen Gefährdungsmerkmalen erhöhen derartige Spiele damit das Risiko, dass die Nutzer Gewalttaten verüben. Hinweisen möchten wir ferner auf einen Aspekt, der für die aktuelle Leistungskrise der Jungen bedeutsam ist. Je mehr Zeit Kinder und Jugendliche in das Computerspielen investieren und je brutaler die Inhalte sind, umso schlechter fallen die Schulnoten aus.

2. Befunde der Analyse zu 72 Computerspielen

Das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat Anfang dieses Jahres eine von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte Untersuchung zur Alterseinstufung von Computerspielen durch die USK (Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle) durchgeführt. Gegenstand der Analyse waren 62 gewalthaltige Computerspiele mit den Alterseinstufungen „ab 12“, „ab 16“, und „Keine Jugendfreigabe“ sowie 10 weitere, inzwischen von der BPjM indizierte Spiele, die von der USK entweder keine Kennzeichnung erhalten hatten oder der USK nicht vorgelegt worden waren. Alle Spiele wurden von speziell geschulten Testern des KFN vollständig gespielt und auf der Grundlage eines neu entwickelten, standardisierten Testberichtschemas detailliert beschrieben und bewertet. Unabhängig davon wurden die 72 Gutachten der USK einer gründlichen Analyse unterzogen und unter Berücksichtigung der KFN-Testberichte bewertet.

Im Ergebnis sind von den 62 mit USK-Alterskennzeichen versehenen Spielen nach unserer Einschätzung nur 22 (35,5 %) angemessen eingestuft worden, bei 17 (27,4 %) haben wir Zweifel an der Alterseinstufung, bei 23 (37,1 %) halten wir sie für nicht angemessen.

Mindestens sechs Spiele hätten aus unserer Sicht keine Kennzeichnung erhalten dürfen, mit der Folge, dass sie dann vermutlich indiziert worden wären; sechs weitere, die bisher ab 16 eingestuft wurden, bewerten wir als Grenzfälle zur Indizierung.






3. Die festgestellten Mängel der USK-Alterseinstufungen

An den USK-Gutachten sind uns eine Reihe von häufig wiederkehrenden Mängeln aufgefallen:

4. Erklärungsangebote für die dargestellten Mängel

Für die festgestellten Mängel sehen wir vielfältige Ursachen. So sind die das Handeln der USK steuernden gesetzlichen Normen und die sie ergänzende Prüfordnung sehr allgemein gehalten; es wird wenig Orientierungshilfe geboten. Für die Zweifelsfälle, ob eine Jugendgefährdung vorliegt, fehlt eine Regelung, wonach die USK dann durchweg die BpjM einzuschalten hat. Im Hinblick auf die Tester, die die Gutachter über den Inhalt der Spiele informieren, haben sich auf der Grundlage von Berechnungen zur Spieldauer erhebliche Zweifel daran ergeben, ob die Tester die gewalthaltigen Spiele tatsächlich vollständig durchgespielt haben oder sich bei ihren Berichten teilweise auf Inhaltsangaben der Hersteller stützen. Sehr problematisch erscheint zudem, dass sie nach eigenen Angaben teilweise für die Herstellerfirmen als Produktionsberater dabei behilflich sind, die Spiele so zu gestalten, dass diese die vom Hersteller angestrebte USK-Alterseinstufung erreichen können. Ferner gibt es möglicherweise nach jahrelanger Mitwirkung an Prüfungstätigkeiten Abstumpfungsgefahren, die die Akteure der Alterseinstufung unsensibel für das werden lassen, was die Spiele an Gewaltexzessen beinhalten.

Schließlich kritisieren wir eine zu geringe Distanz der USK zur Computerspielindustrie und ihren Interessen. Zwei Beispiele: Über Jahre hinweg hat die USK ihre Öffentlichkeitsarbeit darauf beschränkt, um das Verständnis für Computerspieler zu werben und die Akzeptanz für Computerspiele zu erhöhen. Hinweise auf Gefährdungspotentiale gab es nicht. Erst unter dem Eindruck wachsender Kritik hat sich das vor einigen Monaten positiv verändert. Ferner enthielt die USK-Prüfungsordnung bis Mitte letzten Jahres eine Bestimmung, wonach die USK-Gutachen der Wissenschaft nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn der jeweilige Hersteller zustimmt – mit der Folge, dass man uns die Herausgabe der Gutachten verweigerte. Erst mit Hilfe eines Rechtsgutachtens ist es uns gelungen, die Bundesländer zur Aufhebung dieser rechtswidrigen Bestimmung zu veranlassen und die Gutachten zu erhalten.

5. Folgerungen für den Jugendmedienschutz

Aus dieser Kritik haben wir eine Reihe von Folgerungen für die zukünftige Gestaltung des Jugendmedienschutzes abgeleitet. Dazu einige Vorschläge:

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1Der Forschungsbericht wird in ca. vier Wochen als Buch erscheinen.

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