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Autor: Seim, Roland.
Titel: "Censura morum" – Über die Grenzen der Freiheit.
Quelle: Roland Seim (Hrsg.): "Mein Milieu meisterte mich nicht" - Festschrift Horst Herrmann. Münster 2005, S. 244-252.
Verlag: Telos Verlag.
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Roland Seim
"Censura morum" – Über die Grenzen der Freiheit
Der Begriff der Sittenzensur (censura morum) erscheint uns angesichts der inhaltlichen und technischen Möglichkeiten unserer globalisierten Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts antiquiert.
Und doch sind Titel und Thema dieses Textes nicht ohne Bedacht gewählt.1 Auch eine freiheitliche demokratische Mediengesellschaft kann nicht alles allen erlauben. Historisch und global gesehen gab es stets mehr oder weniger elaborierte Zensurformen. Bei der Geistesfreiheit handelt es sich um eine späte Errungenschaft der Aufklärung – allerdings nicht um einen Zustand, sondern um einen Prozess von Macht und Herrschaft, von Werten, Normen und Grenzen. Neben traditionellen Mechanismen institutionalisierter und sozialer Kontrolle scheinen neue Zensurarten auf, die den Rahmen des sozial erwünschten Verhaltens festzulegen versuchen.
Juristen, Pädagogen, Publizisten, Germanisten, Soziologen etc.: viel wurde geschrieben über das Thema Zensur. Dennoch wird gerade in den Sozialwissenschaften die Funktion der Justiz für die Gesellschaft häufig unterschätzt, wie z. B. Helmut Schelsky2 und Niklas Luhmann3 anmerkten. Dabei gibt es kaum einen Bereich des zwischenmenschlichen Interagierens, der nicht durch Gesetze und sie ausführende Institutionen geregelt oder zumindest gerahmt ist.
Auch wenn Politiker und Prominente zum 60. Jahrestag des Kriegsendes betonen, wie groß die Meinungsfreiheit sei, auch wenn das Grundgesetz, Art. 5 verspricht: „Eine Zensur findet nicht statt“ und „Die Kunst ist frei“ – die Freiheit der Meinung, Presse und Kunst kann in keiner Gesellschaft und zu keiner Zeit völlig grenzen- und schrankenlos sein. Auch das StGB kennt zahlreiche Äußerungsdelikte, was die mediale Verbreitung fragwürdiger Inhalte unterbinden soll. Zudem gilt es, die Menschenwürde, den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte und die Freiheitliche Demokratische Grundordnung sowie die Rechte von zahlreichen Minderheiten und Schwächeren in einer Demokratie zu wahren. Nicht selten kollidieren gleichrangige Rechtsgüter wie Freiheit der Meinungsäußerung und Schutz vor offensichtlich zu großer Libertinage miteinander, wie z.B. Karl-Heinz Ladeur4 anhand der aktuellen Bücherverbote wie Maxim Billers „Esra“, Reinhard Liebermanns „Das Ende des Kanzlers“ und Alban Nikolai Herbsts „Meere“ aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen schildert. Quis custodit custodes? Wer bewacht die Wächter, wer legt die Grenzen fest?
Die Frage nach den Grenzen und denen, die sie festlegen, ist so alt wie die Schriftkultur selbst. Von der antiken damnatio memoriae, über die klerikalen Verbotslisten seit Erfindung des Buchdruckes, bis hin zur Indizierungspraxis der Bundesprüfstelle – stets ging es um Deutungsmacht und Definitionsmonopole, um öffentliche Ordnung, und um die Bewahrung des status quo. Historisch gesehen darf der Erfolg praktisch aller Sperrverzeichnisse seit dem Index librorum prohibitorum (1559-1969) der katholischen Kirche als durchaus fragwürdig gelten, regten sie doch erst recht die Neugier an zu erfahren, was man eigentlich nicht wissen sollte. Der Index etwa von Kaiserin Maria Theresia versammelte sämtliche Bücher, die in ihrem Reich aus unterschiedlichsten Gründen untersagt waren. Dieser Katalog erfreute sich aber so großer Beliebtheit bei den interessierten Untertanen, daß er 1777 selbst auf den Index gesetzt wurde.
Auch in unserer Zeit überwachen zahlreiche Gesetze, Behörden und Kontrollgremien die heikle Gratwanderung von Zeitgeist und Wertewandel.5 Als wichtigste seien die 1954 geschaffene, typisch deutsche „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) und die 1949 gegründete „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ (FSK) sowie die Gerichte erwähnt. So selbstreferenziell wie Maria Theresias Liste ist die der BPjM zwar nicht, aber ihre Bemühungen, mit einem ähnlichen Indexprinzip als bewahrpädagogischer Damm Halbwüchsige vor der Brandung jugendzerrüttender Auswüchse der Medienlandschaft zu beschützen, mutet in Zeiten des Internet ebenso tapfer wie aussichtslos an. Mitte 2005 befinden sich rund 5.500 Medienobjekte aus Jugendschutzgründen auf dem Index;6 knapp 600 als „sozialschädlich“ inkriminierte unterliegen einem gerichtlichen Totalverbot insb. lt. §§ 86a, 130, 130a, 131 und 184 StGB, d.h. wegen verfassungsfeindlicher Symbole, Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung und Pornographie; Verbote wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht mitgerechnet.7
Das hört sich zum einen nach keiner großen Menge und zum anderen nach durchaus nachvollziehbaren Verbotsgründen an. Allerdings verlieren sie ihre chirurgische Schärfe, wenn man sich die zugrundeliegenden eher schwammigen Definitionen und die zahlreichen fragwürdigen Fälle vor Augen ruft. Was wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte nicht alles von diversen Amtsrichtern8 etwa als „gewaltverherrlichend“ verdammt. Ich erinnere im Filmbereich nur an die Verbote von George A. Romeros „Zombies“, Sam Raimis „Tanz der Teufel“, Peter Jacksons „Braindead“ oder Herschell Gordon Lewis' „Blood Feast“ (von 1963!), die von vielen Cineasten als wegbereitend gefeiert werden, aber vor allem in Deutschland einem Verdikt unterliegen.
Jedes neue Medium hat bei seiner Einführung stets den Argwohn der Obrigkeit hervorgerufen, sei es das „Kintopp“, das vor gut hundert Jahren als „Schundfilm“ und Arme-Leute-Vergnügen galt; sei es Rockmusik, seien es Comics, die seit ihrer massenhaften Verbreitung nach dem Zweiten Weltkrieg als „Bildidiotismus“, „Kinderverblödung“ und den Analphabetismus fördernd verfolgt wurden. In PISA-Zeiten dürften Eltern, Lehrer und Politiker wohl froh sein, wenn die Sprösslinge überhaupt noch etwas lesen. Denn aktuell stehen vor allem Computerspiele (insb. „Ego-Shooter“) und das Internet im Brennpunkt der Kritik. Bei letzterem war man sich zwar einig, dass es unser Leben revolutioniert, da Sender und Empfänger von Informationen ebenso austauschbar wurden, wie die häufig unredigierten Daten selber. Bedenkenträger mahnen, hier dürfe kein rechtsfreier Raum entstehen, den die Perversen der Welt als Abfallleitung für bizarre Inhalte missbrauchen könnten.
Neben den jeweils neuen Medien sind es immer ähnliche Inhalte, die als nicht hinnehmbar gelten, vor allem Sex, Gewalt und unerwünschte politische Äußerungen. Hießen sie früher „Gotteslästerung“, „Majestätsbeleidigung“, „Hochverrat“ oder „Schmutz & Schund“, so werden die Gründe heute „Störung des öffentlichen Religionsfriedens“, „Verunglimpfung“, „Extremismus“, „Pornographie“ und „Gewaltverherrlichung“ genannt. Aber weder die Verbotsgründe noch die Zensurformen haben sich seit dem Kaiserreich signifikant geändert. Stets geht es letztlich um Macht und Herrschaft, um die Wahrung von öffentlichem Frieden und Sicherheit, um die Einhaltung gesellschaftlicher Normen und Werte, die indes ebenso wandelbar sind, wie der jeweilige Zeitgeist und das politische Klima.
Die Verbotskriterien wie Sex und Gewalt erscheinen mir häufig als zu simpel. Der schlichte „Body count“, also das Zählen der Filmtoten bzw. des geflossenen Theaterblutes und das Festsetzen entsprechender Freigabestufen bzw. Schnittauflagen oder Verbote, wird der diffizilen Wirkung von latenten Botschaften nicht gerecht. Eine risikovermeidende Vollkasko-Gesellschaft, die das tatsächliche Leiden und Sterben verdrängt, darf sich nicht wundern, wenn die in der Kulturgeschichte durchgängig zu beobachtenden Bedürfnisse nach Grenzsituationen wie Sex und Gewalt virtuell oder fiktional durch Medienerlebnisse aus zweiter Hand ausgelebt werden. Zudem dürfte die Abreaktion des Aggressionspotenzials mit Horrorfilmen oder Computerspielen die wohl sozial verträglichste Ventilsitte sein, solange die Rezipienten Realität und Fiktion nicht verwechseln. Aber das könnte auch eine Kontrollgesellschaft mit schärfsten Gesetze nicht verhindern.
Versteckte strukturelle Gewalt kann oftmals ein zynischeres Weltbild evozieren als die Zurschaustellung ihrer tatsächlichen Folgen. So gesehen ist die „Message“ des sauberen und mit einem flotten Spruch kommentierten Tötens in James-Bond-Filmen als „no big deal“ – trotz oder wegen einer Freigabe „ab 12 Jahren“ – bedenklicher als das „realistischer“ inszenierte Sterben in so manchem Horrorfilm, der eben zeigt, dass körperliche Gewalt mit durchaus unerfreulichen Begleiterscheinungen einhergeht. Auch dürften viele „Casting-Shows“ und „Daily-Soaps“ fragwürdigere Weltbilder und Lebenseinstellungen transportieren als so manch verbotener Streifen. Aber Geschmackskontrollen sind ja noch fragwürdiger, und ich möchte mich nicht in die Riege der Kulturpessimisten einreihen, die immer mal wieder gerne einen Sittenverfall diagnostizieren.
Solche Interdikte, die auf den affirmativen Gehalt unerwünschter Inhalte abzielen und besonders anstößige Stellen dekontextualisiert zum Verbot heranziehen, muten indes nicht nur häufig inkompetent begründet, sondern zumeist auch sinnlos an: Weder die Medien noch das Bedürfnis nach ihrer Rezeption verschwinden vom Markt. Im Gegenteil erhöht der Reiz des Verbotenen die Neugier und Nachfrage sowie die Umgehungsstratgien.9
Das Problem unerwünschter Werbewirkung erkannten auch die Bundesprüfer und veröffentlichen seit einigen Jahren keine Internet-Adressen mehr von indizierten Online-Angeboten. Diese Liste von um die 1.000 Adressen ist nur für den Dienstgebrauch einsehbar und wird ausschließlich an Provider und Programmier von Filtersoftware weitergegeben. Dies gewinnt Brisanz für den „Marketplace of Ideas“, wenn man die aktuellen Pläne großer Suchmaschinenbetreiber in Deutschland zur Kenntnis nimmt, die sich im Rahmen einer Selbstkontrollorganisation verpflichten wollen, in ihren Trefferlisten u.a. keine solchen Websites mehr aufzuführen, die sie sich auf der Bannliste befinden.10
Diese Metaform einer Zensur der Zensur, bei der man nicht weiß, was warum verboten wird, wäre sozusagen die zweitbeste Lösung im Sinne des Zensors. Das Optimum wäre erreicht, wenn jede Zensur überflüssig würde, da alle sich schon im Vorfeld an die internalisierten Maßstäbe des Erlaubten bzw. Erwünschten hielten. Da dies aber nicht zu erwarten ist, sollen Formen der „freiwilligen Selbstkontrolle“, Selbstzensur und Political Correctness nach Möglichkeit obrigkeitliche Eingriffe überflüssig machen, da der Begriff Zensur in Demokratien nicht gern gehört wird und der Schein von Freiheit gewahrt werden soll.
In Art. 5 GG sollte es korrekterweise heißen, „Eine Vor-Zensur findet nicht statt“11, denn eine Nachzensur post festum, also nach der Veröffentlichung, findet allenthalben statt. Zwar ist es für interessierte Medienkonsumenten durchaus möglich, an inkriminierte Objekte zu gelangen, aber die Label-Inhaber und Vertreiber scheuen zumeist das Risiko, um Imagekratzer und Verdienstausfälle zu vermeiden. So darf man die insinuierte Signalwirkung von Indizierungen und Verboten nicht unterschätzen. Auf jeden tatsächlichen Fall dürften mehrere ähnliche Medienobjekte kommen, die wegen vermuteter Konsequenzen erst gar nicht veröffentlicht werden. Je nach Medienart greifen Verdikte unterschiedlich rigide: Während indizierte Videos/DVDs auch weiterhin in Erwachsenenvideotheken ausgeliehen werden können, treffen Vertriebsbeschränkungen Bücher, Comics und Zeitschriften besonders hart, da kaum eine Buchhandlung unter dem Ladentisch „Schmuddelecken“ oder „Giftschränke“ betreibt. Da die Druckwerke nicht offen ausliegen und beworben werden dürfen, retournieren die Händler solche „Bückware“ als unverkäuflich an die Verlage.
Auch wenn es sich bei den Themen Sex und Gewalt um Topoi handelt, die sich wie ein roter Faden durch die Kulturgeschichte ziehen, und auch die Medienwirkungsforschung sich über die Folgen von fragwürdigen Inhalten durchaus nicht ganz sicher ist, so gibt es gewiss Inhalte, die vor allem auf Heranwachsende ungünstige Auswirkungen haben können. Doch der Schluss, „PC-Spiele + Heavy Metal-Musik = Amoklaufrisiko“, wie er nach tragischen Ereignissen wie dem Schulmassaker von Erfurt gerne von Berufsbesorgten gezogen und mit der Forderung nach härteren (Jugendschutz-)Gesetzen verbunden wird, greift m.E. zu kurz. Auch das (gescheiterte) Verbotsverfahren gegen die NPD zeigt, dass es allein mit juristischen und verwaltungstechnischen Mitteln schwer sein dürfte, gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegen zu wirken.
Es ist immer besonders einfach, die Medien als Sündenbock verantwortlich zu machen, nicht zuletzt, da man ihre Manifestationen so publikumswirksam verbieten (oder historisch gesehen verbrennen kann). In effigie verbannt man das Unerwünschte aus dem Blickfeld, zumeist ohne die zugrundeliegenden Ursachen und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
„If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.“ (George Orwell)12 Wenn man aber mit Rosa von Luxemburgs Diktum, dass Freiheit immer auch die Freiheit des Andersdenkenden sei, ernst macht, dann gerät eine Gesellschaft in das Dilemma einer Aporie, wie frei die Gegner der Freiheit handeln dürften, und wie tolerant man gegenüber den Feinden der Toleranz sein darf.13
Vor allem das Problem des Rechtsextremismus wirft viele Fragen auf, insbesondere nach den Ursachen der Entstehung, aber auch danach, was eine Demokratie aushalten können muss, und wo – ggf. zensorische – Grenzen zu ziehen sind. Rechte Ideologien entstehen nicht im luftleeren Raum oder in den Medien. Vielmehr sind sie ein Spiegel der Gesellschaft, der allerdings vom Zeitgeist beeinflusst wird. Verbote beseitigen selten die Gründe für unerwünschtes Gedankengut, sagen jedoch häufig mehr über die gesellschaftliche Befindlichkeit aus als der Mainstream. Aber auch dort wird Hitler – mehr oder weniger unfreiwillig – als eine Art Popstar inszeniert, dessen schillernde Faszination auch noch 60 Jahre nach Kriegsende für Kasse sorgt, sei es in einer Persiflage von Harald Schmidt, sei es in der Verkörperung durch Bruno Ganz. Zwar soll die Shoah als unvergleichliches Verbrechen in der Erinnerungskultur der Deutschen verankert werden, doch die „ewige Wiederkehr der Leichen“ des Nazi-Regimes in den massenhaften Hitler-Docutainments etwa eines Guido Knopp können bei unbedarften Zuschauern auch eine andere Botschaft haben.14 Während dort Hakenkreuze allenthalben zur Schau gestellt werden, sind sie in anderen popkulturellen Zusammenhängen – z. B. Comics, Tonträgern oder in den Neuen Medien – verboten. Selbst Flugzeugmodelle werden wegen Hakenkreuzen beschlagnahmt und vom Markt genommen. Die Grenzen der Freiheit verschwimmen auch hier.
So sind nicht nur Schüler bei rechtsextremen CDs wie die vom Amtsgericht Halle im August 2004 beschlagnahmte Kompilation „Anpassung ist Feigheit“, die gratis auf Schulhöfen verteilt werden sollte, verunsichert. Häufig überfordert missliebige Musik – sei es rechte, sei es Rap/HipHop, der für Außenstehende oft als sexistisch, fremdenfeindlich und gewaltauffordernd interpretiert wird15 – auch Lehrer, die nach behördlichen Jugendschutzmaßnahmen verlangen. Anstatt sich mit den unzufrieden machenden Lebensumständen zu befassen, die solche Präferenzen begünstigen, oder Kritikfähigkeit und Medienkompetenz innerhalb der heterogenen Jugendkulturen zu fördern, sollen es Verbote richten. Das Delegieren an staatliche Behörden, die im Zweifel über die Grenzen entscheiden sollen, kann auch als Zeichen für Ratlosigkeit und Mangel an Zivilcourage interpretiert werden.
Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus gerieren sich viele westliche Regierungen als obrigkeitsstaatliche Trutzburgen, die die Bürgerrechte im Namen eines diffusen „war on terrorism“ beschneiden. Eine Verschärfung des Versammlungsrechtes zum leichteren Verbot rechter Demonstrationen, die Speicherung von Kommunikationsdaten, eine „Freiwillige Selbstkontrolle“ deutscher Internet-Suchmaschinenbetreiber, neue Datenschutzgesetze, Gendateien, Telefonüberwachung, Lauschangriffe usw. werden beschlossen, ohne dass sich großer Widerstand in der Öffentlichkeit regen würde. Der durchaus nachvollziehbare Reflex einer wehrhaften Demokratie könnte zum Gegenteil des Wünschenswerten führen.
Die Globalisierung auch der Informationsströme lässt traditionelle Restriktionen obsolet wirken. Doch nicht nur die Medieninhalte werden internationaler; auch undemokratische Zensurformen kommen so in die westliche Welt.
Zwar ist es im Vergleich zu Diktaturen und fundamentalistischen Regimen mit den Äußerungsfreiheiten hierzulande noch recht gut bestellt. So ist in demokratischen Gesellschaften die Furcht vor Eingriffen durch staatliche Behörden vergleichsweise gering, angesichts einer diffusen Angst vor nicht einschätzbaren Bedrohungen wie etwa durch militante Fundamentalisten und Terroristen jedweder Couleur. Sei es die Ermordung eines Übersetzers bzw. Verlegers von Salman Rushdies „Satanischen Versen“, sei es aktuell die Ermordung des niederländischen Regisseurs Theo van Gogh wegen seines Filmes „Submission“ (siehe Jens Jessen „Barbarei der frommen Einfalt“, in: Die ZEIT, 25.11.2004, S. 47) – dies zeigt uns die bedrohlichste Form von Zensur auf: die physische Ausschaltung von Andersdenkenden. Bereits wenige gezielte Anschläge und eine Einschüchterung durch sog. Todeslisten, auf der auch die Drehbuchautorin besagten Filmes, Ayaan Hirsi Ali16, steht, könnten zu einer Schere im Kopf vieler Kulturschaffender führen, wenn etwa Verleger aus Angst vor Repressalien z.B. Texte, die die fundamentalistische Auslegung des Korans kritisieren, nicht mehr veröffentlichen oder Kunstwerke wie von Gregor Schneider 2005 in Venedig verbannt werden. Die Autorin Oriana Fallaci wurde in Italien wegen Verunglimpfung des Islam durch ihr Buch „La Forza della Ragione“ („Die Kraft der Vernunft“) verklagt (vgl. Henning Klüver: „Zu Ehren des Korans“, in: SZ, 31.5.2005, S. 13).
Wie also ist gegenüber fragwürdigen Medieninhalten angesichts der gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen des 21. Jahrhunderts zu verfahren? Alle Demokratien postulieren die Kommunikations- und Kunstfreiheit als konstituierendes Grundrecht, als gesellschaftliche Notwendigkeit. Diese Freiheit ist stets gefährdet, mitunter von staatlicher, vor allem aber von extremistischer Seite. Zensur und Verbote gelten im Kampf gegen nicht Akzeptables im Zweifel als sozialhygienisch notwendig, um Grenzen des Tolerierbaren festzulegen. Kritiker lehnen Zensureingriffe als kontraproduktive Bevormundung ab, und plädieren für das Verantwortungsbewusstsein des wahlberechtigten Bürgers und die Selbstkontrolle der Unterhaltungsindustrie. Die Grenzen des Erlaubten verändern sich entsprechend des Wertewandels und Zeitgeistes. Bei Einführung von neuen Medien folgt der zunächst gewonnenen Freiheit schnell eine Restriktionsphase. Durch einen gesellschaftlichen Gewöhnungsprozess entspannt sich das Verhältnis zumeist wieder, wie sich bei Comics und Videos feststellen lässt.
Besorgte prangern den Verfall der sittlichen und kulturellen Werte etwa durch fragwürdige „Contents“ im Internet oder den hohen Zumutungsgehalt von immer flacher und dreister werdenden Kommerzfernsehsendungen an und fordern verstärkte staatliche Kontrolleingriffe als symbolische Grenzziehungen der geltenden gesellschaftlichen Normen für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Da extreme Phantasieprodukte zumeist auf das Unverständnis von Staatsorganen und der Bevölkerungsmehrheit treffen, kann sich der Staat einer breiten Zustimmung oder Gleichgültigkeit der Öffentlichkeit bezüglich Einschränkungen sicher sein. Die Effektivität solcher Interdikte bleibt fragwürdig, weil die Ursachen für deren Rezeption nicht berücksichtigt werden.
Die staatliche Definitionsmacht zu entscheiden, was gefährlich ist, sollte von möglichst vielen Bevölkerungsgruppen kritisch hinterfragt werden. Eine offen und breit geführte Diskussion über Werte und Grenzen, über Toleranz und Medienkompetenz, über Qualität und Zukunft der Medien sowie über althergebrachte Zensurmechanismen wäre ebenso wünschenswert wie eine differenzierte Güterabwägung zwischen den freiheitlichen Grundrechten und dem Gefährdungspotzenial. Sicherlich kann nicht alles allen zugänglich gemacht werden. Fraglos dürfen Medien, die reale Verbrechen (z.B. Kinderpornografie) abbilden, den Schutz der Meinungs- und Kunstfreiheit nicht für sich in Anspruch nehmen. Festzustellen, ob und wann inszenierte Medieninhalte gegen die Menschenwürde verstoßen und verboten gehören, ist ein schwieriges Unterfangen, das nicht nur Juristen und Pädagogen überlassen werden sollte, die medialen Irritationen durch Gesetze und Verbote regulieren, was aus Unwissenheit nicht selten zu Geschmacksurteilen führt.
Besonders Minderjährige müssen behutsam mit begleitendem Verständnis der Eltern und Lehrer an die Medien der Erwachsenenwelt herangeführt werden. Die juvenile Angstlust am Schock, die gerade während der Pubertät als Mutproben und Initiationsriten zelebrierten Grenzüberschreitungen des „schlechten Geschmacks“ nivellieren sich zumeist im späteren Leben. Medienkompetenz und Differenzierungsvermögen erlangt man aber nicht automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit, sondern sie müssen erlernt und kultiviert werden. Der Verführungskraft nationalistischer Ideologien sollte weniger mit Verboten als vielmehr mit Aufklärung und sinnvollen Alternativen begegnet werden.
Durch kritisches Wahl- und Konsumverhalten sowie Teilnahme am öffentlichen Mediendiskurs kann die Bevölkerung Einfluss auf den Markt nehmen. Staatliche Verbote verleiten dazu, das eigene Denken und die Zivilcourage gegenüber extremistischen Bedrohungen zu vernachlässigen. Mögen Zensureingriffe in manchen Bereichen eine gewisse Berechtigung haben, so haftet unkritisch eingeforderten und angewandten Einschränkungen die Gefahr an, sich unbemerkt auf andere Bereiche auszudehnen. Kommunikationsfreiheit hat demokratiefunktionale Aufgaben, die auch durch Terrorbedrohung nicht aufgegeben werden sollte.
Von der bloßen Informations- zur wahren Wissensgesellschaft ist es noch ein weiter Weg.
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1Den alten Terminus „censura morum“ entnehme ich Horst Herrmanns Beitrag zur Kirchenzensur in Michael Kienzle, Dirk Mende (Hg.): Zensur in der BRD, München 1980, S. 201-206 und S. 273-277 (Anmerkungsapparat). Den Jubilar, das Thema und den Autor dieses Beitrages verbinden gleich mehrere Sinnzusammenhänge, so dass die Wahl naheliegt: Hier soll allerdings keine Zensurgeschichte zum „Fall Herrmann“ neu geschrieben werden. Über das Lehrentzugsverfahren gegen den damaligen Theologieprofessor nach Veröffentlichung seines Buches „Ein unmoralisches Verhältnis. Bemerkungen eines Betroffenen zur Lage von Staat und Kirche in der BRD“ (Düsseldorf 1974) gibt es kompetentere Dokumentationen, z. B. Peter Rath (Hg.): Die Bannbulle aus Münster, München-Hamburg 1976. Auch möchte ich nur kurz erwähnen, dass 1981 die erste Lehrveranstaltung des nunmehrigen Soziologieprofessors von der Zensur handelte. Als Doktorvater betreute er meine 1997 abgeschlossene Dissertation über das Thema „Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen“ und ermöglichte mir 2000 und 2001 Lehraufträge am Institut für Soziologie zu meinem Forschungsschwerpunkt. Der Kreis schloss sich gewissermaßen, als Horst Herrmann und ich im letzten Semester vor seiner Emeriterung zusammen ein Blockseminar über Zensur veranstalteten.
2Helmut Schelsky: Die Soziologen und das Recht, Opladen 1980, S. 77-94.
3Niklas Luhmann: Die soziologische Beobachtung des Rechts, Frankfurt/M. 1985, S. 9 f.
4Siehe seinen Text „Mephisto Reloaded – Zu den Bücherverboten der Jahre 2003/2004 und der Notwendigkeit, die Kunstfreiheit auf eine Risikobetrachtung umzustellen“, in: NJW, 9/2005, S. 566-569.
5Als ausführliche Darstellung möchte ich auf meine Diss. „Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen“, Münster 1997, verweisen. Dort findet sich auch ein umfangreiches Literaturverzeichnis.
6„Indizierung“ bedeutet ein verschärftes Jugendverbot mit zahlreichen Vertriebsbeschränkungen, z. B. einem Werbeverbot. Außerdem dürfen solche Medien nicht bei Internet-Auktionsplattformen wie eBay gehandelt und nicht per Post verschickt oder importiert werden, was de facto nicht nur ein Jugendverbot, sondern zumeist das jeweilige kommerzielle Aus bedeutet. Die meisten Musikindizierungen betreffen rechte Inhalte. Die exakte Gesamtmenge aller Indizierungen lässt sich nur schätzen, da die Liste der Online-Angebote seit 2003 nicht mehr veröffentlicht wird. Ich danke Petra Uhlenkamp und Annemarie Rübel für so manch wertvollen Hinweis.
7Leider sind die Auflistungen in „BPjM-Aktuell“, dem amtlichen Mitteilungsorgan der Bundesprüfstelle, nicht vollständig, da sie aus den freiwilligen Meldungen der Gerichte bestehen. Es fehlen zudem ältere (zumeist verjährte) Beschlagnahmungen/Einziehungen, etwa des Buches „Majdanek in alle Ewigkeit“ von J. G. Burg, das vom AG München 1980 beschlagnahmt wurde. Außerdem werden die zahlreichen Verbote aufgrund von zivilrechtlichen Unterlassungsklagen nicht veröffentlicht. Von ihnen erfährt man nur, wenn es sich um prominente Fälle handelt, die die Presse aufgreift, z.B. das Verbot des überarbeiteten Theaterstückes „Die Weber“ von Gerhart Hauptmann Ende 2004 oder der diversen Biographien von oder über Reinhold Messner, Dieter Bohlen, Herbert Grönemeyer, Gloria von Thurn und Taxis usw.
8Zahlreiche Beispiele sowie Gerichtsurteile, Indizierungsbegründungen, Index-Listen etc. finden sich bei: Roland Seim, Josef Spiegel (Hg.): „Ab 18“ – Band 1 und 2, Münster 20043 sowie dies. (Hg.): „Nur für Erwachsene“ (zur Zensur von Rock- und Popmusik), Münster 2004. Siehe auch Beate Müller (Hg.): Zensur im deutschen Kulturraum, Tübingen 2003. Staranwalt Rolf Bossi legt in seinem neuen Buch „Halbgötter in Schwarz“ dar, dass die Rechtsprechung nicht so objektiv und gerecht wie erwünscht ist.
9„Was verboten ist, macht uns erst recht scharf“ (Wolf Biermann). Aufgrund des internationalen Marktes zeitigen Verbote kaum den erwünschten Effekt, sondern haben eher eine Werbewirkung in gewissen Fankreisen. Es lässt sich beobachten, dass hierzulande verbotene Filme in unterschiedlichen ausländischen Versionen auf DVD wieder auftauchen, siehe z. B. www.ofdb.com. Welche Szenen entfernt wurden, kann man bei www.schnittberichte.com erfahren.
10In diese Richtung wies bereits Ende 2001 die Anweisung von Jürgen Büssow der Düsseldorfer Bezirksregierung an nordrhein-westfälische Provider, bestimmte rechtsradikale und gewalthaltige Websites aus dem Netz zu nehmen. Wie relativ leicht es dennoch ist, an bizarre Inhalte zu kommen, da das Internet kaum kontrollier- und steuerbar ist, zeigen bereits einfache Recherchen mit Google oder bei eBay.com.
11Wobei es im Filmbereich sehr wohl eine Art Vorzensur gibt, da die FSK alle Filme vor der Veröffent-lichung prüft, Altersfreigaben vergibt und ggf. Schnittauflagen erteilt. Obwohl die FSK mittlerweile eher lax entscheidet, entfernen im vorauseilenden Gehorsam manche Verleiher schon vor Vorlage des Filmes brisante Szenen, um eine möglichst niedrige Freigabe und bessere Vermarktungschancen zu erreichen.
12In seiner unveröffentlichten Einleitung zu „Animal Farm“, zit. nach Geoffrey Robertson QC: Freedom, the Indvidual and the Law, London 1937, p. xiii. Voltaire drückte es so aus: „Mein Herr, Ihre Meinung ist mir ein Greuel, aber ich werde dafür einstehen, daß sie gehört wird!“
13Auch rechtslastige Autoren nehmen für sich die Meinungsfreiheit in Anspruch und beklagen deren Einschränkung als Zensur; siehe z.B. Claus Nordbruch: Sind Gedanken noch frei. Zensur in Deutschland, München 1998, oder J. G. Burg: Zionnazi Zensur in der BRD, München 1980.
14Vgl. z. B. Claus Heinrich Meyers Text „Hitler, der bunte“, in: Süddeutsche Zeitung (SZ), 24.5.2005, S. 14. Er meint u. a., der als Propaganda inszenierten Nazi-Fotografie werde in heutigen Veröffentlichungen eine explizit dokumentarische, quasi-objektive Funktion zugeschrieben. Zudem „verlängere sich die Bild-Propaganda der Nazis durch dauernde Reproduktion bis in die Gegenwart.“
15Vor allem das Label AggroBerlin steht in der Kritik, neben Sexismus, Gewalt und Drogenverharmlosung aktuell auch wegen HipHop von rechts, siehe Alex Rühle: „Die rassistischen Vier“, in: SZ, 13.5.2005, S. 13, und die Begründung der Indizierung der Zeitschrift „Popcorn“ am 3.3.2005 wegen einer als sexistisch bewerteten Fotostrecke mit dem Aggro-Berlin-Rapper Sido, in: „BPjM-Aktuell“, 2/2005, S. 3-7.
16Sie veröffentlichte 2005 gleichwohl ihr Buch „Ich klage an“ (Piper Verlag). Siehe den Artikel „Auf-gebrochen, um auszubrechen“ von Stefan Klein, SZ, 31.5.2005, S. 10.