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Autor: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).

Titel: Beschlüsse des SPD-Bundesparteitags in Hamburg zur Medienpolitik.

Quelle: SPD-Bundesparteitag vom 26.-28. Oktober 2007. In: Funkkorrespondenz. 55. Jahrgang, Nr. 49. Bonn 2007, S. 23-31.

Die Veröffentlichung ist gemeinfrei.





Auf ihrem Bundesparteitag vom 26. bis 28. Oktober 2007 in Hamburg hat sich die SPD auch mit den Auswirkungen der Digitalisierung in der Medienwelt sowie der Vermittlung von Medienkompetenz beschäftigt. Dazu lagen dem Parteitag entsprechende Anträge vor, die von den Delegierten auch verabschiedet wurden. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung tritt die SPD weiter dafür ein, Vielfalt und Pluralismus zu sichern. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bleibe auch in der digitalen Welt unverzichtbar Im Grundsatz müssten ARD, ZDF und Deutschlandradio auf allen technischen Wegen das machen können, was im Rahmen ihres Programmauftrags liege. Die Sozialdemokraten fordern zudem, dass sich Investoren, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind, nur mit 25 Prozent an Medienunternehmen beteiligen dürfen. Die Vermittlung von Medienkompetenz dürfe nicht nur ein Thema der Bildungspolitik, sondern sie müsse vielmehr Teil „eines neuen, integrierten Medienrechts“ sein. Die Sozialdemokraten plädieren vor diesem Hintergrund für die Gründung einer Stiftung Medienkompetenz. Im folgenden dokumentiert die Funkkorrespondenz die beiden Parteitagsbeschlüsse der SPD aus dem Themenfeld Medien im kompletten Wortlaut.





Beschlüsse des SPD-Bundesparteitags

in Hamburg zur Medienpolitik


Die Chancen der digitalen Welt nutzen - Anforderung an eine neue Medienordnung

Die Chancen der Digitalisierung nutzen

Der Prozess der Digitalisierung ist in vollem Gange und bezieht sich auf wesentliche Lebensbereiche wie Ökonomie, Verkehr, Geldverkehr, Energieversorgung, Forschung, Gesundheit, Kommunikation.

Die Digitalisierung ist ein Basiselement für gesellschaftliche und individuelle Prozesse im 21. Jahrhundert und hat entscheidenden Einfluss auf alle Entwicklungen der Medien-, Informations- und Kommunikationsbranche.

Digitalisierung bedeutet: Ein neues technisches Alphabet für Worte, Bilder und Töne. Digitalisierung heißt: Jedwede Information, von den Nachrichten bis zur Fiktion, global, schnell, umfassend, einzeln adressierbar, aber auch massenmedial bestimmt zu verbreiten. Dabei sind vor allem die Kosten für die Verbreitung solcher Signale dramatisch gefallen und die möglichen Mengen enorm gestiegen. Gleichzeitig ergeben sich völlig neue Fragestellungen hinsichtlich der langfristigen Archivierbarkeit und Abrufbarkeit von digital gespeicherten Informationen und Daten.

Für die Bereitstellung, die Beschaffung und die Nutzung von Information und für jede Form einer technisch gestützten Kommunikation der Menschen bietet die Digitalisierung sowohl unter der Zielvorstellung inhaltlicher Vielfalt als auch unter dem Aspekt eines ökonomischen Wachstums große Chancen. Um diese Chancen möglichst bald und umfassend wahrnehmen zu können, plädiert die Medienkommission beim SPD-Parteivorstand dafür, an einem verbindlichen Zeitplan zur Umstellung bei Fernsehen und Hörfunk von analog auf digital festzuhalten, wie es zwischen dem Bund, den Ländern und innerhalb der Europäischen Union verabredet ist. Für das Fernsehen liegt dieser Zeitpunkt im Jahr 2010. Für den Hörfunk ist der Zeitpunkt mit einer Übergangsphase bis 2015 anzustreben.

Mit dem neuen Genfer Wellenplan für den VHF- und UHF-Bereich (RRC 2006) stehen ausreichend digitale Übertragungskapazitäten auch für den Hörfunk zur Verfügung. Die Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Hörfunk sind ein gutes Stück überwunden. Es kommt nun darauf an, in enger Abstimmung zwischen Politik, Regulierungsbehörden, Rundfunkveranstaltern, Plattformbetreibern, Geräte- und Automobilindustrie eine zielgerichtete Strategie zur Nutzung dieser Möglichkeiten zu entwickeln und dafür geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Entscheidend dabei ist, dass sowohl von Veranstalter- als auch von Geräteseite Angebote auf den Markt kommen, die dem Nutzer einen echten Mehrwert bieten und ihn von den Vorteilen des neuen Systems überzeugen. In diesem Zusammenhang muss auch die Frage des Übergangs vom bisherigen DAB-Standard zu dem neuen, wesentlich effizienteren Standard DAB+ bzw. DMB geklärt werden.

Insgesamt gilt: Das Bundeswirtschaftsministerium muss - viel stärker als bisher - eine koordinierende, moderierende und führende Rolle einnehmen, um zwischen allen Akteuren verbindliche und verlässliche Verabredungen zum Digitalisierungsumstieg aller Verbreitungswege zu treffen.



Für die Realisierung der Chancen braucht es einen Rahmen

Unstrittig ist: Diese Entwicklung verändert unser gesellschaftliches Zusammenleben und hat Auswirkungen auf unsere Medienlandschaft und unsere Medienordnung. Um das Potenzial, das in der Digitalisierung der Medien steckt, nutzen zu können, muss jetzt an einem angemessenen Rahmen gearbeitet werden. Sozialdemokratische Medienpolitik ist daher gefordert, ein für die Nutzer vielfältiges (und bezahlbares) Angebot möglich zu machen; sie muss klar und eindeutig sein mit Blick auf die Sicherung von Vielfalt und Pluralismus; sie muss Meinungsmacht, wo immer sie künftig entstehen wird, begrenzen; sie muss einen diskriminierungsfreien Zugang von Inhalten zu allen Verbreitungsplattformen ebenso sicherstellen wie die Auffindbarkeit auf diesen Plattformen; sie muss modern genug sein, um Entwicklungen nicht zu behindern, und zugleich weit genug sein, um das Experimentelle zu erlauben. Sie muss Vorkehrungen zum Schutz des geistigen Eigentums treffen und ein wirksames Urheberrecht für die digitale Welt entwickeln. Kurzum: Sozialdemokratische Medienpolitik muss sich jetzt für die Weiterentwicklung eines umfassenden Medien- und Kommunikationsrechts einsetzen. Damit diese aus der analogen Welt bekannten Vorstellungen auch in der digitalen Welt eine sichere Grundlage bekommen, muss es bald einen umfassenden Medienstaatsvertrag geben, der den Chancen Raum lässt und die Risiken begrenzt.



Kein Zufall: Die Grenzen des Medienrechts sind für alle sichtbar

Alle Medienprojekte, die derzeit Schlagzeilen machen, lassen sich als Effekt der Digitalisierung des Signals in der Herstellung, für den Transport und die Speicherung verstehen.

Zu solchen Medienprojekten zählen:



Gemeinsam ist diesen Projekten, dass sie an die Grenzen geltenden Medienrechts stoßen. Sie sind zwar teilweise über Experimentierklauseln oder über die Verabredung von einheitlichen Standards möglich (wie bei DMB), stehen dadurch aber in ökonomischer Hinsicht unter einem Investitionen bremsenden Vorbehalt.



Auch die Digitalisierung hat einen Bezug: Artikel 5 GG

Trotz der Öffnung des Medienhorizonts durch Globalisierung und Digitalisierung: Nach wie vor gilt das in unserer Verfassung formulierte Grundrecht der Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5, Abs.1 GG).

Auch eine revolutionäre neue Technologie ändert nichts an den gesellschaftlichen Zielen, die die Richtschnur sozialdemokratischer Medienpolitik in der analogen Welt waren. Es muss also nach wie vor gefragt werden: Wie können Informations- und Meinungsfreiheit, Vielfalt und Zugang bei diesen neuen Entwicklungen gesichert werden? Wie kann die Meinungsmacht, die sich bei den neuen Akteuren bildet, so kontrolliert werden, dass sie nicht vorherrschend wird? Daher bleiben gerade in der digitalen Welt neben wirtschaftlichen und kartellrechtlichen Regelungen sektorspezifische medienrechtliche Regelungen unverzichtbar. Das gilt für die europäische ebenso wie für die nationale Ebene.



Das Angebot wird größer

Ein entscheidendes Merkmal der digitalen Welt ist die Konvergenz. Darauf reagieren Medien-, Informations- und Kommunikationsunternehmen: Zeitungsverlage sind längst vielfältig aufgestellte Medienunternehmen, ehemals neutrale Plattformbetreiber und Mobilfunkunternehmen sind Inhalteanbieter. Spezifische Medienmärkte gehören der Vergangenheit an. Deshalb wirkt nicht mehr ein spezifischer Medienmarkt auf den Mediennutzer, sondern stärker als bisher der Medienmarkt auf den Mediennutzer. Darauf wird das neue Medienrecht eine Antwort finden müssen.



Mit der Konvergenz kommen neue Akteure in den Medienmarkt - diesen Akteuren geht es um Investments, nicht um Inhalte

Parallel zu diesen durch die Digitalisierung ermöglichten Entwicklungen vollzieht sich auch ein Paradigmenwechsel auf der Ebene der Ökonomie der Kommunikationssysteme. Immer stärker bestimmen Finanzinvestoren und deren Kriterien. Diese Kriterien berücksichtigen bislang gültige Kriterien wie Vielfaltsicherung oder diskriminierungsfreien Zugang nicht. In diesen Fällen geht es vielmehr um Investments und nicht um Inhalte. Die zunehmende crossmediale Konzentrationsentwicklung stellt erhöhte Ansprüche an die Instrumente zur Vielfaltsicherung, deren Stärkung und Anpassung Aufgaben einer verantwortungsvollen Medienpolitik sein müssen. Auch vor diesem Hintergrund plädiert die Medienkommission dafür, die Beteiligung von nicht EU-Investoren an Medienunternehmen in Deutschland auf 25 Prozent zu begrenzen. Die Medienkommission ist darüber hinaus der Auffassung, dass Regelungen geprüft werden müssen, die verhindern, dass Medienunternehmen zum bloßen Finanz- und Spekulationsobjekt werden. Zur Machtbegrenzung von EU-Investoren sind ergänzende europäische Maßnahmen zur Vielfaltsicherung anzustreben.

Das sind die Gründe, warum eine effiziente Medienregulierung auch künftig unerlässlich ist, wobei allerdings neue Regulierungsinstrumente (insbesondere bezogen auf den Plattformbetrieb, die Verschlüsselung sowie die Verflechtung zwischen kapitalkräftigen TK-Unternehmen und Inhalteanbietern) erforderlich sind.



Der Zugang sichert Vielfalt - wer sichert den Zugang und die Auffindbarkeit?

Neben dem Nutzer und seiner Kompetenz sind die Konditionen für den Zugang zu den Plattformen und die Auffindbarkeit für Vielfalt entscheidend. Es wäre aus Sicht sozialdemokratischer Medienpolitik geradezu absurd, wenn mit der Digitalisierung nicht mehr, sondern weniger Vielfalt entstünde. Deswegen sind Konditionen erforderlich, die es auch kleinen und kleineren Inhalteanbietern und -veranstaltern ermöglichen, auf den Plattformen präsent und auffindbar zu sein. Das heißt: Es muss Kostentransparenz hergestellt und die Konditionen müssen reguliert werden, um Vielfalt zu sichern.

In diesem Zusammenhang kommt auch der Fort- und Weiterentwicklung von offenen Standards eine entscheidende Bedeutung zu. Der Einsatz offener Standards kann Märkte öffnen oder neue Märkte schaffen.



Auch in der digitalen Welt gilt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bleibt unverzichtbar

Mit der Digitalisierung geht eine Unübersichtlichkeit einher, von der Marken profitieren werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine Qualitätsmarke, an der sich die Nutzer orientieren können. Aber er ist nicht bloß eine Marke unter anderen: Denn die Bürgerinnen und Bürger unserer Demokratie haben mit dem Anspruch auf freien Zugang zur Information auch das Recht, am gesellschaftlichen Leben sowie an der öffentlichen Debatte teilzuhaben. Diese Bürgerrechte in und mit der digitalen Medienwelt zu gewährleisten, ist jedoch kaum ein Anliegen eines freien Marktes. Unverzichtbar sind deshalb öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter, die in einem dualen System eine andere Aufgabe als ihre kommerziellen Konkurrenten haben: Nämlich die Bürger mit unabhängiger und sorgfältig recherchierter Information zu versorgen, die sie für ihre Orientierung benötigen, verbunden mit der Verpflichtung, unterschiedlichen Meinungen und Einstellungen in der Gesellschaft eine Stimme zugeben.

Der dynamisch zu interpretierende Funktionsauftrag - im Kontext der verfassungsrechtlich garantierten Bestands- und Entwicklungsgarantie - macht ihn auch in Zukunft zu einem unverzichtbaren Bestandteil der digitalen Welt mit einer Vielzahl von programmlichen und gesellschaftlichen Aufträgen wie Information, Bildung, Meinungsbildung, Beratung, Unterhaltung, Kritik, Integration, Kultur, Qualitätssicherung. Kurzum: Die Aufgabe ist und bleibt als Medium und Faktor in und für unsere demokratische Gesellschaft zu wirken.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk findet auch auf europäischer Ebene als Teil der nationalen Identität und Kultur Anerkennung. Im Amsterdamer Protokoll ist festgelegt, dass es der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten überlassen ist, festzulegen, ob und in welchem Umfang der öffentlich-rechtliche Rundfunk tätig sein kann.

Für uns ist unbestritten: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Kulturgut und kein Wirtschaftsgut. Trotz mancher gegenteiliger Bemühungen auf der EU-Kommissionsebene muss es dabei bleiben.

Gerade deshalb hält die Medienkommission grundsätzliche Beschränkungen mit Blick auf Verbreitung, Budgets (z.B. Begrenzung der Online-Aktivitäten) oder Programme und Inhalte für falsch. Im Grundsatz muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf allen technischen Wegen machen können, was im Rahmen seines Programmauftrags liegt. Aber er muss nicht alles machen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird im Gegenteil stärker als bisher darauf zu achten haben, sich gegenüber kommerziellen Anbietern abzugrenzen. Die Medienkommission ist davon überzeugt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Programm-, Qualitäts- und Seriositätskompetenz als Alleinstellungsmerkmale sichern wird.

Dazu muss ein Katalog von anwendbaren Kriterien für die Beurteilung von Programmqualität aufgestellt werden. Diese Kriterien müssen konsensfähig, überprüfbar und operationabel sein. Mit wissenschaftlicher Beratung könnten die Aufsichtsgremien besser in die Lage versetzt werden, ihre Qualitätssicherungsaufgaben zu erfüllen.



Partizipation bleibt auch in der digitalen Welt eine wichtige Aufgabe

Wir wollen die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger in den elektronischen Medien auch in der digitalen Welt sicherstellen. Aufgrund der Vervielfachung digitaler Verbreitungswege werden regionale und lokale Angebote zusätzliche Hürden der Einspeisung ihrer Programme zu überwinden haben. Deshalb treten wir dafür ein, dass der Gesetzgeber durch klar definierte Auflagen sicher stellt, dass die Inhalte der Bürgermedien, dort wo sie produziert werden, auch in die lokalen und regionalen Medienübertragungsplattformen eingespeist werden.



Wer verschlüsseln will, soll verschlüsseln - wer nicht verschlüsseln will, soll nicht verschlüsseln müssen

Es gibt eine Reihe nachvollziehbarer Gründe für einen kommerziellen Anbieter und Vermarkter, Inhalte zu verschlüsseln. Ein Programm verschlüsselt anzubieten, Inhalte für den Endkunden adressierbar zu machen, ist das grundlegende Geschäftsmodell in der digitalen Welt. Es steht nicht im Widerspruch zu einer sozialdemokratischen, auf Vielfalt angelegten Medienpolitik. Wesentliches Merkmal einer solchen Politik wird es vielmehr sein, den Zugang (technisch wie finanziell) und die Auffindbarkeit auf den unterschiedlichen digitalen Plattformen so zu regulieren, dass beides möglich bleibt: Die Verschlüsselung für den, der sie will und braucht, und die Verbreitung eines unverschlüsselten Signals für den, der darin sein Alleinstellungsmerkmal sieht. Das neue Medienrecht muss den Verkehr auf den Datenbahnen so regeln, dass alle denkbaren Datenströme ankommen können, unabhängig davon, welche technischen Faktoren dafür in Anspruch genommen werden. Kurzum: Es muss medienrechtlich sichergestellt werden, dass unverschlüsselte Programme diskriminierungsfrei über alle Verbreitungswege transportiert werden.

Sollten die Akteure wirksame selbstregulierende Initiativen entwickeln, so können sie Bestandteil eines modernen Medienrechts werden. Dies gilt auch mit Blick auf einen Interessenausgleich zwischen den neuen und den alten Akteuren, etwa mit Bezug auf den Bit-Ratenanteil der jeweiligen Angebote über die jeweils spezifischen Übertragungswege. Grundsätzlich soll gelten, dass Rundfunkübertragungswege (dazu gehören auch DMB und DVB-H) auch primär für Rundfunkangebote zur Verfügung stehen.

Verschlüsselung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen höchst problematisch sein. Die Verschlüsselung des digitalen Signals und die für den Nutzer kostenpflichtige Entschlüsselung, wie sie von SES Astra geplant ist, ist deswegen für den Nutzer so ärgerlich, weil sich für ihn kein Mehrwert ergibt, wofür er nun mehr bezahlen soll. Diese Form eines „Pay-TV light“ und ihre Konsequenzen können dem Prozess der Digitalisierung einen empfindlichen Dämpfer versetzen. Damit werden sowohl publizistische wie ökonomische Chancen aufs Spiel gesetzt.



Die Auseinandersetzung lohnt: Einen digitalen Vertriebsweg ohne weitere direkte Kosten soll es geben können

Vor allem der Gebührenzahler hat den erfolgreichen Aufbau der DVB-T Infrastruktur finanziert. Entstanden ist eine Marke, das Überallfernsehen. Auch deswegen lohnt es sich, wenn sich sozialdemokratische Medienpolitik dafür stark macht, dass dieser Vertriebsweg in der digitalen Welt ohne kostenpflichtige Entschlüsselung bleibt. Möglicherweise steigen einige kommerzielle Veranstalter dann ganz aus, aber die Chance ist groß, dass andere Anbieter diesen Vertriebsweg für sich und ihre potentiellen Zuschauer entdecken - auch das kann ein wichtiger Beitrag zur Vielfaltsicherung sein.



Medienanstalt der Länder

Alle aktuellen Konzentrationsprozesse, die gescheiterten (zum Beispiel: Springer/ Pro Sieben Sat 1) wie die vollzogenen (zum Beispiel: Unity/ Arena), haben gezeigt, dass man bei konzentrationsrechtlichen Entscheidungen heute nicht mehr nur in den klassischen Medienkategorien denken kann und darf. Gleichzeitig lohnt es sich, auf die Stärken des Föderalismus zu setzen. Deshalb schlägt die Medienkommission beim SPD-Parteivorstand die Einrichtung einer Medienanstalt der Länder vor. Die Lösung bundesweiter Sachverhalte erfordert bundesweit rechtsverbindliche Entscheidungen. Hierfür kann es nur eine Stelle mit eigener Rechtspersönlichkeit geben. In dieser Medienanstalt der Länder können (und müssen) die Aufgaben aller bestehenden oder noch erforderlichen Kommissionen integriert werden. Sie wäre Koordinierungs-, Entscheidungs- und Vollzugsstelle für alle bundesweiten Sachverhalte zugleich. Vor diesem Hintergrund muss die Medienanstalt der Länder besser früher als später ein eigenes bundesweit geltendes einheitliches Medienrecht erhalten. Mit der Medienanstalt der Länder kann die notwendige Verzahnung mit den Kartellbehörden, der Netzagentur und der Medienaufsicht weiter verbessert werden. Die Medienanstalt der Länder kann auch mit dazu beitragen, einen Zugriff der Brüsseler Bürokratie zu verhindern helfen.

Unstrittig ist aber zugleich, dass föderale Zuständigkeiten nach Maßgabe des Landesrechts bestehen bleiben müssen. Auch in Zukunft gibt es wichtige Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder. Dies sind beispielsweise die Zulassung und Aufsicht von landesweitem, regionalem oder lokalem Rundfunk, die Förderung technischer Infrastrukturen in einzelnen Regionen und insbesondere die Förderung von Medienkompetenz und Bürgermedien.

Aus sozialdemokratischer Sicht ist es wesentlich, dass auch in Zukunft eine medienspezifische Regelung existiert, die nicht einfach Marktmacht, sondern speziell Medienmarktmacht kontrollieren kann. Dazu gehören auch flexiblere Generalklauseln zum Schutz der Rundfunkfreiheit und ausreichende prozessuale Handlungsmöglichkeiten der Medienaufsicht.

Die große Stärke der deutschen Rundfunkentwicklung liegt in ihrer Begründung in Artikel 5 GG. Aus sozialdemokratischer Sicht lohnt es sich daher, dafür zu streiten,



Medienkompetenz 2.0 - Impulse für eine vernetzte Bildungs- und Medienpolitik

Medienkompetenz als Schlüsselqualifikation in der digitalen Welt

Medien sind zu einem unverzichtbaren Bestandteil unseres Alltags geworden. Sie sind in allen Lebensbereichen - Familie, Bildung, Arbeit, Freizeit - von Bedeutung und eröffnen nie da gewesene Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten. Politik ist gefordert, diesen Prozess mitzugestalten, die daraus resultierenden Chancen zu ergreifen und mögliche Gefahren zu vermeiden. Wir wollen diese Entwicklung nutzen, um die freiheitliche politische Teilhabe und den Zugang zum Wissen zu erweitern. Gleichzeitig gilt es, eine drohende Spaltung unserer Gesellschaft zu verhindern. Mit den neuen Möglichkeiten steigen die Anforderungen und Erwartungen an jeden Einzelnen im Umgang mit Medien. Medienkompetenz fördert die Befähigung von Menschen, sich in unserer von Medien durchdrungenen Welt kompetent zu integrieren und orientieren. Dabei geht es nicht nur darum, die verschiedenen, sich immer schneller weiterentwickelnden Medienanwendungen zu kennen und technisch zu beherrschen. Angesichts der Vielzahl verfügbarer Quellen geht es vor allem auch um die Fähigkeit, gezielt Informationen aus der Daten- und Bilderflut neuer Medien herauszufiltern und diese einzuordnen. Dazu ist das Wissen über technische, historische, soziale, politische, kulturelle, ökonomische und nicht zuletzt ethische Bedingungen und Zusammenhänge gefragt.

Für die individuelle Entwicklung und Identitätsbildung sind Fähigkeiten zur interaktiven Kommunikation, zur kompetenten Mediennutzung, zur kritischen Auseinandersetzung mit Medieninhalten sowie Kenntnisse der Produktionsbedingungen notwendiges Rüstzeug. Vor diesem Hintergrund ist Medienkompetenz eine unverzichtbare Schlüsselqualifikation in der Informations- und Kommunikationsgesellschaft.



Der einzelne Nutzer gewinnt an Gewicht

Unsere bisherige Medienwelt kannte zwei Akteure: Sender und Empfänger. Durch die Digitalisierung und die zunehmende Medienkonvergenz lösen sich die bisher klaren Grenzen auf: Aus Sendern werden Empfänger (wenn etwa Zeitungen Bilder von „Leserreportern“ publizieren), aus Empfängern Sender (etwa bei Youtube und MySpace). Wissen und Information werden nicht mehr von einigen wenigen nachvollziehbaren und überprüfbaren Stellen wie Verlagen, Redaktionen, Sendern verbreitet, sondern können prinzipiell von jedem individuell und ungeprüft abgesetzt werden. Die Digitalisierung ermöglicht es jedem Einzelnen einfacher und kostengünstiger als je zuvor, selbst zum Akteur und Anbieter zu werden und seine Inhalte weltweit zu transportieren (user generated content). Jeder Einzelne ist in der Lage, seine Kompetenzen, seine Erfahrungen, seine Meinungen und vieles mehr digital zu verbreiten, Teil von Meinungsvielfalt zu sein. Diese Entwicklung hat Vor- und Nachteile: Zum einen ermöglicht sie mehr Teilhabe und dadurch auch ganz neue „Werke“ wie etwa Wikipedia. Zum anderen schwinden die Überprüfbarkeit und die „Objektivität“ der publizierten Information. Nachrichten und Meldungen aus Blogs scheinen genau so relevant wie Meldungen aus Zeitungen - und sind es mitunter. Auch können Unternehmen durch interaktive Mediennutzung leichter erfahren, wer, wann, wo und wie, welche Medieninhalte nachfragt und daraufhin ihre potenziellen Kunden individuell bewerben. Ungefilterte Produktwerbung durch Unternehmen kann eine geballte Verbrauchermeinung entgegenwirken.

Für eine demokratische Gesellschaft gilt es also, Strukturen zu schaffen, die einerseits Teilhabe ermöglichen, andererseits aber auch vor den negativen Folgen von Teilhabe schützen. Gelingen kann dies durch die Förderung von Medienkompetenzvermittlung, die auch dazu beiträgt, die freiwillige Preisgabe persönlicher Daten in ihrer Tragweite einzuschätzen. Insbesondere ist das Zusammenwirken unterschiedlicher politischer Ebenen und verschiedener Kompetenzen notwendig. Damit der Einzelne seinen neu gewonnenen Einfluss auch geltend machen kann, wird es notwendig sein, den Menschen und seine Kompetenz im Umgang mit den Medien und Plattformen stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Es ist deshalb Aufgabe sozialdemokratischer Politik, Medienkompetenz nicht nur als ein Thema der Bildungspolitik zu begreifen, sondern sie auch zum Gegenstand eines neuen, integrierten Medienrechts zu machen, das insbesondere auf Vernetzung unterschiedlicher Institutionen und Akteure setzt. Es ist notwendig, eine verbindliche Kommunikation zwischen den vielfältigen Komponenten der Medienkompetenz - Politik, Verbraucherschutz, Jugendschutz, Eltern, Bildungsinstitutionen, Bürgermedien, Medienproduzenten und Kindern und Jugendlichen - aufzubauen.

Deshalb hält die SPD die Einrichtung einer von den Landesmedienanstalten und anderen Akteuren (Inhalteanbieter, Plattformbetreiber u.a.) getragenen Stiftung Medienkompetenz für sinnvoll. Ziel dieser Stiftung muss es u. a. sein, die Verantwortung des Einzelnen für eine vielfältige Medienlandschaft zu zeigen, zu stärken und einzufordern. Gleichzeitig muss sie Vertrauen in gute Inhalte fördern und mithelfen, gemeinsame Grundwerte auch über Staatengrenzen hinweg aufzuzeigen.



Medienkompetenz ist ein zentrales Projekt des Konzeptes vom lebenslangen Lernen

Die Grundlagen für eine kompetente Mediennutzung werden schon im Kindesalter gelegt. Familien kommt bei der Vermittlung von Medienkompetenz daher eine besondere Bedeutung zu.

Viele Kinder, vor allem viele Jugendliche und junge Erwachsene sind längst souveräne und kompetente Nutzer. Sie nutzen die Chancen und Möglichkeiten der Vielfalt der digitalen Welt. Sie bilden sich, sie informieren sich, sie kommunizieren, sie spielen - kurzum: Sie bewegen sich sicher in dieser Welt und haben zugleich eine Kompetenz erworben, die es ihnen auch ermöglicht, sich in unserer sich stark verändernden (Berufs-)Welt selbstbestimmt zu orientieren. Vielen Kindern und vielen Jugendlichen fehlen aber auch häufig die notwendige Distanz, Erfahrung und das Reflexionsvermögen, um Medieninhalte und deren Auswirkungen auf ihre Entwicklung ausreichend kritisch zu beurteilen. Sie stehen der Faszinationskraft der digitalen Welt oft unkritisch gegenüber, setzen sich damit den möglichen Gefahren, die in Chaträumen lauern, leichtfertiger aus, laufen Risiko, sich vor realen Problemen in virtuelle Welten zu flüchten oder den Medienkonsum zu übertreiben.

Dessen sind sich Eltern häufig nicht ausreichend bewusst. Aus Unkenntnis und Unsicherheit, Vorurteilen oder Desinteresse gegenüber Medien verlieren viele Erwachsene aus dem Auge, womit sich ihre Kinder tagtäglich beschäftigen. Mitunter sind Eltern auch einfach froh, ihre Kinder für ein paar Stunden vor dem Fernseher oder dem Computer beschäftigt zu wissen. Die erzieherischen Einflussmöglichkeiten der Eltern bei der Auswahl und im Umgang mit Medien gehen dadurch aber verloren. Sozialdemokratische Medienpolitik setzt sich deshalb dafür ein, dass Eltern über aktuelle Medienentwicklungen und die von ihnen ausgehenden Gefahren und Potenziale informiert werden, so dass sie eine Vorbildwirkung für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Medien wahrnehmen können (Elternabende in Kindertagesstätten und Schulen etc.). Eltern sollen gemeinsam mit ihren Kindern Medienangebote gezielt entdecken und bewusst beobachten, wie ihre Kinder auf Medieninhalte reagieren. Sie sollen diese verstehen helfen und auch Grenzen setzen, um zu verhindern, dass sich ihre Kinder in der virtuellen Welt wohler fühlen als in der realen. Dadurch können am Ende auch die Erwachsenen viel mit, von und über ihre Kinder lernen. Praktische Medienkompetenzvermittlung in den Familien sowie in Kindertagesstätten und Schulen muss daher als unverzichtbarer Grundstein verstanden werden, um Kinder als „medienmündige Bürger“ den Weg in die Informations- und Kommunikationsgesellschaft zu ebnen.



Medienpädagogische Bildungsinhalte und Informationsangebote stärken

Familien brauchen Unterstützung bei der Medienerziehung. Der richtige Umgang mit Medien muss in der Informations- und Kommunikationsgesellschaft als Bildungsthema erkannt und gefördert werden. Deshalb ist es notwendig, dass in Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten, Weiter-, Fort- und sonstigen Bildungseinrichtungen sowie in der Jugendarbeit stärker als bisher auf die Vermittlung von Medienkompetenzen Wert gelegt wird. Eine verbesserte medienpädagogische Ausbildung und Qualifizierung der Erzieher, Lehrer und Dozenten ist Voraussetzung dafür. Darüber hinaus sind Internetplattformen und Veranstaltungen, die pädagogisch wertvolle Medieninhalte empfehlen, eine wichtige Orientierung für Eltern und Jugendliche. Die SPD fordert deshalb, dass es sowohl in Kindertagesstätten als auch in Schulen über Medienführerscheine altersgemäße verbindliche Medienkompetenzvermittlung geben soll. Auch Pädagogen sowie Erziehungsberechtigte müssen mehr Möglichkeiten bekommen, über Medienkompetenzführerscheine Qualifikation und Fertigkeit zu erwerben.



Zwei Seiten einer Medaille: Jugendmedienschutz und Medienkompetenz

Auch im digitalen Zeitalter müssen Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Medieninhalten und vor Bedrohungssituationen, die sich auf das reale Leben auswirken, durch einen wirksamen gesetzlichen Jugendmedienschutz geschützt werden. Jugendgefährdende Medieninhalte müssen für Jugendliche verboten bleiben, und Kinder und Jugendliche müssen stark gemacht werden gegenüber der Anbahnung von jugendgefährdenden Kontakten beispielsweise in Chaträumen. Das bestehende, abgestufte Jugendschutzsystem bietet die richtigen Voraussetzungen, damit unsere Kinder und Jugendlichen den verantwortungsvollen Umgang mit neuen Medien lernen und erfahren können. Es differenziert nach der unterschiedlichen Medienwirkung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Der Zugang zu Medieninhalten wird durch entsprechende Altersfreigaben im Wege staatlich überwachter Selbstkontrolle geregelt. Gewaltverherrlichende und -verharmlosende Medieninhalte sind dabei strafrechtlich ebenso verboten wie indizierte entwicklungsgefährdende Angebote für Jugendliche. Medienkompetenz und gesetzlicher Jugendmedienschutz müssen wirksam ineinander greifen. Nur dann können wir unsere Kinder und Jugendlichen für die digitale Medienwelt stark machen und sie nachhaltig gegenüber möglichen Gefahren durch Medien schützen.



Medienkompetenz durch Bürgermedien

Wichtige Bestandteile sozialdemokratischer Medienkompetenzpolitik sind auch in Zukunft Partizipation und Bürgermedien. Auch in der digitalen Welt werden wir über diese Plattformen Beteiligungschancen sichern. Nichtkommerzielle lokale und regionale Inhalte bedeuten ein Mehr an Vielfalt - sie tragen auf lokaler und regionaler Ebene wesentlich zum kulturellen Geschehen und zur Förderung der Kommunikation vor Ort bei und bilden das kommunalpolitische, kulturelle und sportliche Geschehen in ihrer Region ab. Bürgermedien sind nicht nur ein Ort der Vermittlung von praktischer Medienkompetenz, sondern sind zusätzlich ein Ort der Aus-, Fort- und Weiterbildung geworden. Bürgermedien sind somit auch Instrumente der politisch-demokratischen Bildung in der Mediengesellschaft und ermuntern dazu, sich ehrenamtlich und zivilgesellschaftlich zu engagieren. Der Grundgedanke der Partizipation, der allen Bürgermedien von Anfang an innewohnt, macht sie auch zu idealen Institutionen der Einübung demokratischer Spielregeln. Die Bürgermedien leisten damit einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur.

Mit der Digitalisierung wird die Bedeutung der Bürgermedien und Offenen Kanäle steigen. Sie spielen eine wichtige Rolle für Medienpluralismus und Bürgerpartizipation. Sie fördern die kritische Auseinandersetzung mit Themen aus dem eigenen Umfeld und bieten die Möglichkeit, durch aktive Gestaltung von Medieninhalten die Nutzung und Wirkung moderner Medien zu erlernen. Neue Übertragungswege ermöglichen es, ihre Beiträge jederzeit abzurufen. Das stärkt ihre Position in der Medienlandschaft. Bürgermedien und offene Kanäle können den Digitalisierungsprozess nutzen, um sich zu multimedialen Medienkompetenzzentren weiterzuentwickeln. Die Bürgermedien in Deutschland waren seit ihrer Gründung im Jahre 1984 einem stetigen Wandlungs- und Entwicklungsprozess unterworfen. Zuschauer wurden zu Produzenten, hier wird seit über 20 Jahren praktische Medienkompetenz vermittelt, hier werden demokratische Strukturen im lokalen und regionalen Bereich kommunikativ unterstützt, hier wurde schlicht gelernt wie Radio und Fernsehen funktionieren und wie man Radio und Fernsehen dann auch mit anderen Augen konsumiert. Bürgermedien an über 300 Standorten vermitteln Medienkompetenz, indem sie jedem die Möglichkeit geben, nach eigenen Vorstellungen Öffentlichkeit herzustellen bzw. ein konkretes Programm zu machen. Das ist ihre vornehmlichste Aufgabe und zentrale Leistung zugleich. Das breite Spektrum an kulturellen, sozialen, politischen und sportbezogenen Themen im Programmbereich und nicht zuletzt die Akzeptanz bei Produzenten und Zuschauern bzw. Hörern haben den Bürgermedien in der Medienlandschaft einen festen Platz geschaffen. Das kann nur erfolgreich fortgeführt werden, wenn die Programmqualität der Bürgermedien Mindeststandards entspricht und die Verzahnung mit medienpädagogischen Zielen und Maßnahmen, mit Aus- und Fortbildungserfordernissen und der Erfüllung des meist lokalen Programmauftrages gelingt.

Gleichzeitig stehen die Bürgermedien vor großen Herausforderungen. Die Digitalisierung und die Konvergenz der Verbreitungswege (Digitalisierung der Kabelnetze und der Endgeräte, breitbandiges Internet, DVB-T und DVB-H, DAB usw.), und die interaktiven Möglichkeiten des Web 2.0 machen es erforderlich, die technischen Grundlagen der Bürgermedien zu modernisieren. Radio und Fernsehen werden zwar auch in absehbarer Zeit nach wie vor die Leitmedien in unserer Gesellschaft bleiben. Dazu werden sich neue Medien und neue Möglichkeiten komplementär entwickeln. So wird es auch in Zukunft nicht darum gehen, die existierenden Bürgermedien abzuschaffen, sondern es wird darum gehen, sie weiterzuentwickeln, wenn man den partizipativen Grundgedanken und die Vermittlung von Medienkompetenz als demokratieförderndes Potenzial ernst nimmt.

Die rasante Einführung breitbandiger Internet-Zugänge ermöglicht es, auch Audio- und Video-Inhalte sowohl im Streaming-Verfahren als auch auf Abruf auf dem PC und bald auch auf dem Fernseher bereit zu halten. Dadurch wird das Dilemma des Wettbewerbs mit attraktiven Programmen, unter dem Bürgermedien oftmals gelitten haben, sich deutlich mildern. Beiträge aus Bürgermedien können über den Tag und über das Lokale hinaus als Streaming-, Abruf- und Feedbackangebote so nutzbar gemacht werden, dass sie eine zusätzliche Dimension bekommen.

Der wesentliche Schwerpunkt der Arbeit der Bürgermedien bleibt aber immer der lokale, regionale Bezug, insbesondere hinsichtlich eines programmlichen Beitrages für den jeweiligen Standort.



Medienkompetenz 2.0 - jetzt die Chancen nutzen

Die SPD weiß um die Bedeutung von Medienkompetenz 2.0. Die SPD ist der politische Motor dieser Entwicklung, die neue Chancen für eine weitere Demokratisierung, für neue Formen politischer und gesellschaftlicher Teilhabe und für eine aktive Rolle der Nutzer im Markt um Meinungen bringt.

Mit dem Medienführerschein für alle Kinder und Jugendliche, der Stiftung Medienkompetenz, der Stärkung des Jugendmedienschutzes, der Weiterentwicklung der Bürgermedien und weiterer Initiativen schaffen wir die Voraussetzungen, politische Teilhabe und den Zugang zu Wissen zu erweitern. Damit wird deutlich, wir begegnen den Herausforderungen, die sich durch die Verknüpfung von Digitalisierung und Globalisierung ergeben, mit einer Medienkompetenz-Offensive.

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