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Autor: Spielkamp, Matthias.

Titel: Schülerzeitungen - Am besten alles selber machen.

Quelle: Djordjevic, Valie / Gehring, Robert A. / Grassmuck, Volker / Kreutzer, Till / Spielkamp, Matthias (Hg.): Urheberrecht im Alltag - Kopieren, bearbeiten, selber machen. iRights.info. Bonn 2008, S. 190-192.

Verlag: Bundeszentrale für politische Bildung.

Dieser Artikel wird unter der folgenden Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht:

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Matthias Spielkamp

Schülerzeitungen - Am besten alles selber machen

Lehrer durch den Kakao ziehen, Mitschülerinnen und Mitschülern die Meinung sagen oder den Eltern mitteilen, was an der Schule den lieben langen Tag passiert: All diese Inhalte kann man in einer Schülerzeitung finden. Je frecher die Zeitung ist, desto schneller gibt es den ersten Ärger mit Lehrern, Eltern oder Schulleitung. Das gehört zum Erlebnis Schülerzeitung. Nicht dazugehören sollte allerdings der Streit um Urheberrechte. Wie der zu vermeiden ist, erklärt der folgende Text.

Die Grundregel ist ganz einfach: Für die Schülerzeitung gilt all das, was für andere Publikationen auch gilt. Wenn Texte und Bilder (Fotos, Grafiken, Illustrationen) nicht selbst erstellt, sondern aus anderen Quellen übernommen werden, muss sicher sein, dass das erlaubt ist. Was das bei Texten genau bedeutet, steht in der Kategorie „Selber machen“ unter „Texte“; Fotos, Grafiken und Illustrationen betreffende Fragen, werden in der gleichen Kategorie unter „Bilder“ beantwortet. Und was es zu beachten gilt, wenn die Schülerzeitung als Seite im World Wide Web erscheint, erklärt die Kategorie „Selber machen“ unter „Was noch?“ und „Websites“. An dieser Stelle sollen daher nur einige besondere Fragen beantwortet werden, die auftauchen können, wenn eine Schülerzeitungen produziert wird.

Keine Privilegien für Schülerzeitungen

Wichtig zu wissen: Eine Schülerzeitung kann sich nicht auf Ausnahmeregelungen berufen, wenn es um das Urheberrecht geht. Es gelten die gleichen Regeln wie für andere Veröffentlichungen. Die Tatsache, dass Schülerzeitungen meist nichtkommerziell sind, also nicht verkauft werden oder nicht mit Gewinnabsicht produziert werden, ändert daran nichts.

Das heißt: Wenn die Redaktion etwa ein Foto aus dem Internet nimmt und es abdruckt, ohne den Rechteinhaber (also meist den Fotografen) um Erlaubnis zu bitten, kann der – sollte er es merken – auf einem Honorar bestehen und zusätzlich Schadensersatz verlangen. Lässt er das Schreiben, in dem er seine Ansprüche geltend macht – die sogenannte Abmahnung –, von einem Anwalt schicken, kann das gleich ziemlich teuer werden. Denn der Rechtsverletzer muss in den meisten Fällen das Anwaltshonorar bezahlen. Dadurch können auf die Redaktion Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro zukommen, auch wenn sie bereit ist, die Lizenzgebühren für das Foto nachzuzahlen oder das Bild von den eigenen Internetseiten zu löschen.

Ebenso wenig können Schülerzeitungen Privilegien in Anspruch nehmen, die für Wissenschaft, Forschung, Bildung und Unterricht gelten. Denn diese Ausnahmen gelten nur für Lehrmaterial, das für Unterricht und Forschung hergestellt wurde und dort verwendet wird. Da das bei Schülerzeitung normalerweise nicht der Fall ist, gelten auch die Ausnahmen nicht.

Nicht abschrecken lassen

Durch all diese Hinweise sollte nicht der Eindruck entstehen, dass man besser erst gar keine Schülerzeitung herausgibt, um Urheberrechtsprobleme zu vermeiden. Im Gegenteil: Das, was eine Schülerzeitung eigentlich ausmachen sollte – selbst geschriebene Texte, Fotos und Bilder – bringt vielleicht Ärger mit sich, weil jemandem die Inhalte nicht gefallen. Aber das kann ja durchaus gewollt sein. Mit dem Urheberrecht kommt man dadurch nicht in Konflikt.

Allerdings gibt es daneben noch einiges andere, was beachtet werden muss. Da iRights.info aber nur über das Urheberrecht informieren kann, sind unten einige Seiten angegeben, die weiterführende Informationen bieten, etwa zur Impressumspflicht, zum Persönlichkeitsrecht und anderen, für Schülerzeitungen wichtigen Dingen.

Weitere Texte zum Thema

o Publizieren: Ich schreibe, also bin ich > S. 104

o Fotos und Urheberrecht: Auf Motivsuche – Wen und was darf man fotografieren?

> S. 117

o Websites selber bauen: Auf der Suche nach dem freien Inhalt > S. 181

Zum Thema im Internet

o Lehrer-Online: Die wichtigsten Informationen zur Schulhomepage und Schülerzeitung http://lehrer-online.de/schulhomepage.php






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